Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021 (IFRS) 

A    Allgemeine Informationen

 

1. Grundlagen des Konzerns

 

Die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin mit Sitz in Alt-Moabit 101 A, 10559 Berlin, Deutschland, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter der Registernummer HRB 3445 eingetragen.

Die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin – nachfolgend Gewobag genannt – ist das oberste Mutterunternehmen des Konzerns und eine der sechs großen Wohnungsbaugesellschaften im Eigentum des Landes Berlin.

Das Kerngeschäft des Gewobag-Konzerns ist die Vermietung, Verwaltung und Bewirtschaftung eigener Wohnungsbestände. Der Konzern bewirtschaftet rund 97.000 Mieteinheiten mit einer fast ausschließlichen Fokussierung auf den Wohnungsmarkt von Berlin.

 

2. Konzernabschluss

 

Der Konzernabschluss der Gewobag wurde freiwillig vollumfänglich in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und ergänzend den nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften, mit Ausnahme der Vorschriften zum Konzernlagebericht, erstellt. Mit Datum vom 28. Februar 2022 wurden auch ein Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 und ein Konzernlagebericht nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.

Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Mutterunternehmens und aller Tochterunternehmen, aufgestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden die Werte auf Tausend Euro (T €) gerundet. Aus rechentechnischen Gründen können bei Tabellen und Verweisen Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch exakt ergebenden Werten auftreten.

 

3. Anwendung der IFRS im Geschäftsjahr

 

Die Gewobag hat im Konzernabschluss 2021 die bereits im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unverändert fortgeführt, soweit keine neuen Standards oder Interpretationen verpflichtend anzuwenden waren.
 

3.1 Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgrund neuer Standards und neuer Interpretationen

Im Folgenden werden die Effekte angegeben, die sich aus der erstmaligen Anwendung neuer oder geänderter Bilanzierungsstandards und Interpretationen ergeben.
 

Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 – Reform der Referenzzinssätze (Phase 2)

Die Änderungen der zweiten Phase des Projekts Reform der Referenzzinssätze (Änderungen an IFRS 9 Financial Instruments, IAS 39 Financial Instruments: Recognition and Measurement, IFRS 7 Financial Instruments: Disclosures, IFRS 4 Insurance Contracts und IFRS 16 Leases) ergänzen die Vorgaben der ersten Phase des Projekts und setzen grundsätzlich bei dem Ersatz eines Referenzzinssatzes durch einen anderen Referenzzins an.

Im Hinblick auf die Abbildung von Finanzinstrumenten sind insbesondere folgende Aspekte betroffen: Bei Änderungen der vertraglichen Cashflows ist es auf Basis der Anpassungen ggf. nicht erforderlich, den Buchwert von Finanzinstrumenten anzupassen oder auszubuchen. Vielmehr wird unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit eröffnet, den Effektivzinssatz anzupassen, um die Änderung des alternativen Referenzzinssatzes widerzuspiegeln.

Im Hinblick auf die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften ist es auf Basis der Änderungen unter gewissen Voraussetzungen nicht erforderlich, eine für Zwecke des Hedge Accounting designierte Sicherungsbeziehung aufgrund von Anpassungen, die durch die Reform der Referenzzinssätze ausgelöst werden, zu beenden.

Neue Risiken, die sich aus der Reform ergeben, und darüber hinaus, wie der Übergang zu alternativen Referenzsätzen gehandhabt wird, sind offenzulegen.

Neben Anpassungen zu IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 verabschiedete der IASB geringfügige Anpassungen an IFRS 4 und IFRS 16.

Es ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
 

Änderungen an IFRS 4 – Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von IFRS 9  

Mit den Änderungen an IFRS 4 sollen die durch den unterschiedlichen Geltungsbeginn des IFRS 9 Finanzinstrumente und des künftigen IFRS 17 Versicherungsverträge bedingten, vorübergehend auftretenden Bilanzierungsfragen geregelt werden. Insbesondere die vorübergehende Befreiung von IFRS 9 wird dadurch bis 2023 verlängert, um den Geltungsbeginn des IFRS 9 mit dem Geltungsbeginn des neuen IFRS 17 in Einklang zu bringen.

Es ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
 

Änderungen an IFRS 16 – Covid-19-bezogene Mietkonzessionen

IFRS 16 enthält Regelungen hinsichtlich der Abbildung bei Änderungen von Leasingzahlungen (unter anderem Mietzugeständnisse) bei der Leasingnehmerin bzw. beim Leasingnehmer. Die Leasingnehmerin bzw. der Leasingnehmer hat grundsätzlich für jeden Mietvertrag zu prüfen, ob die gewährten Mietzugeständnisse Änderungen des Leasingverhältnisses darstellen und hat eine daraus resultierende Neubewertung der Leasingverbindlichkeit vorzunehmen.

Die Änderung von IFRS 16 gewährt bei Inanspruchnahme eine praktische Erleichterung. Diese ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und zeitlich befristet. Durch die Erleichterung braucht die Leasingnehmerin bzw. der Leasingnehmer im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie gewährte Mietzugeständnisse nicht nach den Regelungen für Änderungen des Leasingverhältnisses zu bilanzieren, sondern so, als wären es keine Änderungen des Leasingverhältnisses.

Es ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
 

3.2 Nicht vorzeitig angewandte Standards und Interpretationen

Für die folgenden neuen oder geänderten Standards und Interpretationen, die verpflichtend erst in späteren Geschäftsjahren anzuwenden sind, plant die Gewobag keine frühzeitige Anwendung. Soweit nicht anders angegeben, werden die Auswirkungen auf künftige Konzernabschlüsse derzeit geprüft.
 

Von der Europäischen Union bereits anerkannte Änderungen (Endorsement)
Änderungen an IFRS 16 – COVID-19-bezogene Mieterleichterungen nach dem 30. Juni 2021

IFRS 16 enthält Regelungen hinsichtlich der Abbildung bei Änderungen von Leasingzahlungen (unter anderem Mietzugeständnisse) bei der Leasingnehmerin bzw. beim Leasingnehmer. Die Leasingnehmerin bzw. der Leasingnehmer hat grundsätzlich für jeden Mietvertrag zu prüfen, ob die gewährten Mietzugeständnisse Änderungen des Leasingverhältnisses darstellen und haben eine daraus resultierende Neubewertung der Leasingverbindlichkeit vorzunehmen.

Als Reaktion auf die anhaltenden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie wurde am 31. März 2021 IFRS 16 Leasingverhältnisse geändert, um eine einjährige Verlängerung der praktischen Erleichterung zu ermöglichen, die LeasingnehmerInnen bei der Bilanzierung von COVID-19-bezogenen Mietkonzessionen unterstützt. Die Änderungen erweitern die praktische Erleichterung auf Mietkonzessionen, die ursprünglich am oder vor dem 30. Juni 2022 fällige Leasingzahlungen reduzieren. Zuvor waren nur solche Mietkonzessionen im Anwendungsbereich der Erleichterung, die Leasingzahlungen reduzieren, die am oder vor dem 30. Juni 2021 fällig sind bzw. waren.

Die Änderungen sind auf jährliche Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. April 2021 beginnen. Eine frühere Anwendung ist erlaubt.

Die Gewobag geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.
 

Änderungen an IFRS 3 – Verweis auf das Rahmenkonzept

Einhergehend mit dem geänderten Rahmenkonzept wurden Referenzen auf das Rahmenkonzept in diversen Standards, so auch in IFRS 3, angepasst. Die Regeln für die Bilanzierung von Unternehmenserwerben werden inhaltlich nicht geändert.

Die Änderungen sind auf Unternehmenszusammenschlüsse, bei denen der Erwerbszeitpunkt am oder nach dem 1. Januar 2022 liegt, anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist erlaubt.

Die Gewobag geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.
 

Änderungen an IAS 16 „Sachanlagen“ – Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung

Die Änderungen stellen klar, dass Einnahmen, die ein Unternehmen durch den Verkauf von Gegenständen erhalten hat, die hergestellt wurden während es den Vermögenswert für seinen beabsichtigten Gebrauch vorbereitet hat (beispielsweise Produktmuster), und die damit verbundenen Kosten im Gewinn oder Verlust zu erfassen sind. Die Berücksichtigung derartiger Beträge bei der Ermittlung der Anschaffungskosten ist nicht zulässig.

Die Änderungen sind auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist erlaubt.

Die Gewobag geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.
 

Änderungen an IAS 37: Belastende Verträge – Kosten für die Erfüllung eines Vertrags

Die Änderungen umfassen die Definition, welche Kosten ein Unternehmen bei der Beurteilung, ob ein Vertrag verlustbringend sein wird, einbezieht. Demnach sind Kosten für die Erfüllung eines Vertrags alle Kosten, die direkt den Auftrag betreffen. Damit sind sowohl Kosten zu berücksichtigen, die ohne den Auftrag nicht anfallen würden (incremental cost), als auch andere dem Vertrag direkt zurechenbare Kosten.

Die Änderungen sind auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist erlaubt.

Die Gewobag geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.
 

Jährliche Verbesserungen der IFRS (Annual Improvements Project) – Zyklus 2018-2020: Änderungen an IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16 und IAS 41

Durch die Annual Improvements to IFRS wurden die folgenden Standards geändert:

In IFRS 1 wurde für erstanwendende Tochterunternehmen, welche IFRS 1.D16 (a) in Anspruch nehmen, die Möglichkeit eröffnet, kumulierte Umrechnungsdifferenzen mit den vom Mutterunternehmen ausgewiesenen Beträgen zu bewerten.

Durch die Änderung von IFRS 9 erfolgt eine Klarstellung, welche Gebühren in den 10 Prozent-Test (IFRS 9 B3.3.6), hinsichtlich der Beurteilung, ob es zur Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit kommt, einzubeziehen sind. Es werden lediglich Gebühren berücksichtigt, welche zwischen dem Unternehmen als Kreditnehmer und dem Kreditgeber gezahlt oder erhalten wurden.

In IFRS 16 wurde im erläuternden Beispiel 13 zu IFRS 16 die Darstellung der Erstattung von Mietereinbauten entfernt.

In IAS 41 wird das Verbot, Steuerzahlungen im Rahmen der Fair-Value-Bewertung zu berücksichtigen, gestrichen.

Die Änderungen sind auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist erlaubt.

Die Gewobag geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.
 

IFRS 17 „Versicherungsverträge“ (inkl. Änderungen an IFRS 17)

IFRS 17 ersetzt IFRS 4 und macht damit erstmals einheitliche Vorgaben für den Ansatz, die Bewertung, die Darstellung von und Anhangangaben zu Versicherungsverträgen, Rückversicherungsverträgen sowie Investmentverträgen mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung. Nach dem Bewertungsmodell des IFRS 17 werden Gruppen von Versicherungsverträgen bewertet, und zwar basierend auf dem Erwartungswert abgezinster Zahlungsströme mit einer expliziten Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken sowie einer vertraglichen Servicemarge, die zu einem Gewinnausweis entsprechend der Leistungserbringung führt.

Als „Versicherungsumsatz“ werden statt Prämieneinnahmen in jeder Periode die Änderungen aus der Verbindlichkeit zur Gewährung von Versicherungsschutz ausgewiesen, für die das Versicherungsunternehmen ein Entgelt erhält sowie der Teil der Prämien, die die Abschlusskosten decken. Ein- und Auszahlungen von Sparkomponenten werden nicht als Umsatz bzw. Ertrag oder Aufwand in der Gewinn- oder Verlustrechnung ausgewiesen. Versicherungsfinanzertrag und -aufwand resultieren aus Abzinsungseffekten und finanziellen Risiken. Sie können je Portfolio entweder erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im sonstigen Ergebnis (other comprehensive income) ausgewiesen werden.

Änderungen in den Annahmen, die sich nicht auf Zinsen bzw. finanzielle Risiken beziehen, werden nicht unmittelbar in der Gewinn- oder Verlustrechnung erfasst, sondern gegen die vertragliche Servicemarge gebucht und somit über die Dauer der noch zu erbringenden Leistungen verteilt. Lediglich für solche Gruppen von Versicherungsverträgen, für die Verluste drohen, erfolgt eine unmittelbare Erfassung von Schätzänderungen.

IFRS 17 sieht für kurzlaufende Verträge ein Näherungsverfahren vor, das die Verbindlichkeit zur Gewährung von Versicherungsschutz wie bislang über Prämienüberträge abbildet. Verbindlichkeiten aus eingetretenen, aber noch nicht abgewickelten Versicherungsfällen, sind unter IFRS 17 mit jeweils aktuellen Zinssätzen abzuzinsen. Für große Teile des Lebensversicherungsgeschäfts mit Überschussbeteiligung modifiziert IFRS 17 das allgemeine Bewertungsmodell, indem auch Änderungen des Aktionärsanteils an der Entwicklung der der Überschussbeteiligung zugrundeliegenden Ergebnisquellen in der vertraglichen Servicemarge erfasst und über die noch verbleibende Dauer der Leistungserbringung verteilt werden. Soweit eine rückwirkende Anwendung nicht möglich ist, kann die vertragliche Servicemarge zum Übergangszeitpunkt anhand eines modifizierten rückwirkenden Verfahrens oder über den Vergleich des Erwartungswerts der diskontierten Zahlungsströme und Risikoanpassung mit dem Zeitwert zum Übergangszeitpunkt ermittelt werden.

Die Änderungen aus Juni 2020 beinhalten eine Verschiebung der Erstanwendung des IFRS 17 vom 1. Januar 2021 um zwei Jahre auf den 1. Januar 2023.

Die für Versicherer geltende Ausnahme von der Erstanwendung des IFRS 9 wird ebenfalls auf den 1. Januar 2023 verschoben, sodass beide Standards weiterhin gleichzeitig erstmals angewendet werden können.

Darüber hinaus betreffen die Änderungen im Wesentlichen die folgenden Themenbereiche:

  • Bilanzierung bestimmter Zahlungsmittel (z. B. Kreditkarten) (Ausnahme vom Anwendungsbereich bzw. Zerlegung) und Darlehen (Option zur Anwendung von entweder IFRS 17 oder IFRS 9), soweit sie Versicherungsrisiken beinhalten,
  • Vereinnahmung von Gewinnen nicht nur entsprechend dem erbrachten Versicherungsschutz, sondern auch entsprechend erbrachter Investmentmanagement-Dienstleistungen,
  • Verteilung der Abschlusskosten auch auf erwartete Vertragsverlängerungen außerhalb der Vertragsgrenzen des ursprünglichen Vertrags,
  • Berücksichtigung von Risikomanagement-Maßnahmen nicht nur bei Risikominderung über Derivate, sondern auch bei Risikominderung über Rückversicherung oder mittels klassischer Finanzinstrumente,
  • Ausweis von Aktiva und Passiva aus Versicherungsverträgen auf Portfolio-Ebene statt auf Gruppen-Ebene von Versicherungsverträgen,
  • Rückversicherung verlustträchtiger Verträge soll als Gewinn berücksichtigt werden dürfen, soweit sie die verlustträchtigen Verträge deckt,
  • Bilanzierung übernommener Schadenverpflichtungen im Rahmen eines Unternehmenserwerbs vor Übergang auf den IFRS 17.

Die Änderungen sind auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist zulässig.

Die Gewobag geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.

Von der Europäischen Union noch nicht anerkannte Änderungen (Endorsement ausstehend)
Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 – Verkauf oder Einlage von Vermögenswerten zwischen einem Anleger und einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen

Die Änderungen adressieren eine bekannte Inkonsistenz zwischen den Vorschriften des IFRS 10 und des IAS 28 (2011) für den Fall der Veräußerung von Vermögenswerten an ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen bzw. der Einlage von Vermögenswerten in ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen.

Nach IFRS 10 hat ein Mutterunternehmen den Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung eines Tochterunternehmens bei Verlust der Beherrschungsmöglichkeit in voller Höhe in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Demgegenüber verlangt der aktuell anzuwendende IAS 28.28, dass der Veräußerungserfolg bei Veräußerungstransaktionen zwischen einer Investorin bzw. einem Investor und einer at-equity bewerteten Beteiligung – sei es ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen – lediglich in der Höhe des Anteils der anderen an diesem Unternehmen zu erfassen ist.

Künftig soll der gesamte Gewinn oder Verlust aus einer Transaktion nur dann erfasst werden, wenn die veräußerten oder eingebrachten Vermögenswerte einen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3 darstellen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Transaktion als Share oder Asset Deal ausgestaltet ist. Bilden die Vermögenswerte dagegen keinen Geschäftsbetrieb, ist lediglich eine anteilige Erfolgserfassung zulässig.

Der Erstanwendungszeitpunkt der Änderungen wurde durch das IASB auf unbestimmte Zeit verschoben.

 

Änderungen an IAS 1: Klassifizierung von Schulden als kurzfristig oder langfristig (inklusive Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens)

Die verabschiedeten Änderungen an IAS 1 betreffen eine begrenzte Anpassung der Beurteilungskriterien für die Klassifizierung von Schulden als kurzfristig oder langfristig.

Es wird klargestellt, dass die Klassifizierung von Schulden als kurzfristig von den Rechten des Unternehmens zum Abschlussstichtag abhängt, die Erfüllung der Schuld um mindestens 12 Monate nach Ende des Berichtszeitraums zu verschieben: Liegen solche Rechte vor, klassifiziert die Schuld als langfristig. Das Recht, die Erfüllung der Schuld zu verschieben, muss hierbei substantiell sein. Sofern das Unternehmen für die Ausübung eines derartigen Rechts bestimmte Bedingungen zu erfüllen hat, müssen diese am Abschlussstichtag erfüllt werden; anderenfalls folgt eine Klassifizierung als kurzfristig.

Für die Klassifizierung einer Schuld ist es dabei unerheblich, ob das Management beabsichtigt oder erwartet, dass die Schuld tatsächlich innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag erfüllt wird. Entscheidend für die Klassifizierung sind lediglich am Abschlussstichtag bestehende Rechte, die Erfüllung der Schuld um mindestens 12 Monate zu verschieben. Dies gilt auch im Falle der Erfüllung innerhalb des Wertaufhellungszeitraums.

Im Juli 2020 wurde der Erstanwendungszeitpunkt um ein Jahr auf Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, verschoben.

Die Änderungen sind somit – vorbehaltlich einer Übernahme in EU-Recht – auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist zulässig, setzt jedoch in der EU grundsätzlich ein Endorsement voraus.

Die Gewobag geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.
 

Änderungen an IAS 1 und Änderungen am IFRS Practice Statement 2 – Angabe von Rechnungslegungsmethoden

Die Änderung am IAS 1 erfordert, dass lediglich die „wesentlichen“ Rechnungslegungsmethoden im Anhang dargestellt werden. Um wesentlich zu sein, muss die Rechnungslegungsmethode mit wesentlichen Transaktionen oder anderen Ereignissen im Zusammenhang stehen und es muss einen Anlass für die Darstellung geben. Ein Anlass kann bspw. darin bestehen, dass die Methode geändert wurde, es sich um ein Wahlrecht handelt, die Methode komplex oder stark ermessensbehaftet ist oder in Übereinstimmung mit IAS 8.10-11 entwickelt wurde. Die Änderungen im Practice Statement 2 zeigen entsprechend auf, wie das Konzept der Wesentlichkeit auf die Angabe von Rechnungslegungsmethoden angewandt wird. Damit sollen in Zukunft unternehmensspezifische Ausführungen anstelle von standardisierten Ausführungen im Vordergrund stehen.

Die Änderungen sind – vorbehaltlich der Übernahme in EU-Recht – auf Berichtsperioden anzuwenden, welche am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist zulässig, setzt jedoch ein EU-Endorsement voraus.

Die Gewobag geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.
 

Änderungen an IAS 8 – Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen

Die Änderung am IAS 8 stellt klar, wie Unternehmen Änderungen von Rechnungslegungsmethoden besser von Schätzungsänderungen abgrenzen können. Dazu wird definiert, dass eine rechnungslegungsbezogene Schätzung immer auf eine Bewertungsunsicherheit einer finanziellen Größe im Abschluss bezogen ist. Ein Unternehmen verwendet neben Input-Parametern auch Bewertungsverfahren zur Ermittlung einer Schätzung. Bewertungsverfahren können Schätzverfahren oder Bewertungstechniken sein.

Die Änderungen sind – vorbehaltlich der Übernahme in EU-Recht – auf Berichtsperioden anzuwenden, welche am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist zulässig, setzt jedoch ein EU-Endorsement voraus.

Die Gewobag geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.
 

Änderungen an IAS 12 – Latente Steuern in Zusammenhang mit Vermögenswerten und Schulden aus einer einzigen Transaktion

Die Änderungen adressieren bisher bestehende Unsicherheiten bei der Bilanzierung von latenten Steuern im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen und Entsorgungs- bzw. Wiederherstellungsverpflichtungen.

Werden Vermögenswerte und Schulden erstmalig erfasst, galt schon bislang unter bestimmten Voraussetzungen die sogenannte „initial recognition exemption“ (IAS 12.15). In diesen Fällen sind latente Steuern ausnahmsweise nicht anzusetzen. In der Praxis bestand Unsicherheit darüber, ob diese Ausnahmeregelung auch für Leasingverhältnisse und Entsorgungs- bzw. Wiederherstellungsverpflichtungen gilt. Es wurde nun eine eng begrenzte Änderung zu IAS 12 vorgenommen, um eine einheitliche Anwendung des Standards zu gewährleisten.

Aufgrund dieser Änderung gilt die „initial recognition exemption“ nicht mehr für solche Transaktionen, in denen beim erstmaligen Ansatz sowohl abziehbare als auch steuerbare temporäre Differenzen in gleicher Höhe entstehen, auch wenn die sonstigen bisher schon gültigen Voraussetzungen erfüllt sind. Es handelt sich somit um eine Rückausnahme von der „initial recognition exemption“ für eng umrissene Fälle. Die Änderungen führen dazu, dass latente Steuern z. B. auf bei der Leasingnehmerin bzw. beim Leasingnehmer bilanzierte Leasingverhältnisse und auf Entsorgungs- bzw. Wiederherstellungsverpflichtungen anzusetzen sind.

Die Änderungen sind – vorbehaltlich der Übernahme in EU-Recht – auf Berichtsperioden anzuwenden, welche am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist zulässig, setzt jedoch ein EU-Endorsement voraus.

Die Gewobag geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.
 

Änderungen an IFRS 17 – Erstanwendung von IFRS 17 und IFRS 9 und die Bereitstellung von Vergleichsinformationen

Die Änderung an IFRS 17 führt die Möglichkeit ein, bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen einen sogenannte „classification overlay approach“ anzuwenden. Damit werden die Vergleichsinformationen zu den Finanzinstrumenten im Jahr vor der erstmaligen Anwendung des IFRS 17, d. h. für das Jahr 2022, aussagekräftiger gemacht. Der „classification overlay approach“ kann angewendet werden, wenn bei der gleichzeitigen Erstanwendung von IFRS 17 und IFRS 9 im Hinblick auf die Vergleichsinformationen des IFRS 9 im Jahr 2022 kein „restatement“ eines finanziellen Vermögenswerts erfolgt. Bei Anwendung des „classification overlay approaches“ wird für die Klassifizierung in die Kategorien des IFRS 9 der jeweils zum Übergangszeitpunkt aktuelle Informationsstand genutzt, also wie das Unternehmen seine finanziellen Vermögenswerte bei der Erstanwendung des IFRS 9 zu klassifizieren plant.

Die Offenlegung der Vergleichsinformationen erfolgt grundsätzlich so, als wären die Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften des IFRS 9 bereits in der Vergleichsperiode angewendet worden, mit Ausnahme der Impairmentregeln, bei denen man durch den „classification overlay approach“ nicht zur Offenlegung nach IFRS 9 gezwungen wird. Unterschiedsbeträge zwischen dem vorherigen Buchwert eines finanziellen Vermögenswerts und dem sich aufgrund des „classification overlay approaches“ ergebenden Betrags sind im Eigenkapital zu erfassen.

Es ist zudem der Umfang offenzulegen, in dem ein Unternehmen von dem Ansatz Gebrauch macht (z. B. ob er auf alle in 2022 abgehenden finanziellen Vermögenswerte angewendet wurde) und ob und in welchem Umfang nach den Impairmentregeln des IFRS 9 offengelegt wurde.

Bei Erstanwendung des IFRS 9 zum 1. Januar 2023 sind die nach IFRS 9 geltenden Übergangsvorschriften anzuwenden, unabhängig davon, ob der „classification overlay approach“ angewendet wurde oder nicht.

Die Änderungen sind – vorbehaltlich der Übernahme in EU-Recht – auf Berichtsperioden anzuwenden, welche am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist zulässig, setzt jedoch ein EU-Endorsement voraus.

Die Gewobag geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.


4. Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen

 

Die Aufstellung des Konzernabschlusses unter Beachtung der IFRS erfordert, dass Annahmen und Ermessensentscheidungen getroffen und Schätzungen verwendet werden, welche die Zukunft betreffen und die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten auswirken.

Grundlage dieser Annahmen, Ermessensentscheidungen und Schätzungen bilden insbesondere Vergangenheitserfahrungen sowie weitere relevante Faktoren. Die tatsächlichen Werte können von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Aufgrund der mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundenen Unsicherheit besteht das Risiko, dass zukünftig wesentliche Anpassungen der Buchwerte der betroffenen Vermögenswerte oder Schulden vorgenommen werden müssen. Durch die Unternehmensleitung erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der den Annahmen und Schätzungen zugrundeliegenden Faktoren. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt. Die Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf folgende Faktoren:

  • Die Bewertung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien erfolgt auf Basis diverser Parameter, wie der Lage und Objektqualität, Erwartungen bezüglich Mietenentwicklung, Leerständen, Instandhaltungskosten sowie Diskontierungs- und Kapitalisierungszinssätzen. Diese Bewertungsparameter betreffen zukünftige Erwartungen und unterliegen aufgrund der langfristigen Ausrichtung Unsicherheiten, die in Zukunft zu positiven wie negativen Wertentwicklungen führen können. Ferner unterliegt die Wertentwicklung des Immobilienportfolios der Gewobag der Entwicklung des Immobilienmarkts sowie der allgemeinen konjunkturellen Lage.
  • Die Realisierbarkeit aktiver latenter Steuern. Latente Steuern werden angesetzt, soweit die Realisierbarkeit der künftigen Steuervorteile wahrscheinlich ist. Die tatsächliche zukünftige steuerliche Ergebnissituation und damit die Realisierbarkeit aktiver latenter Steuern kann von der Einschätzung zum Zeitpunkt der Aktivierung abweichen.
  • Den Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen. Bei den Rückstellungen für Pensionen sind der Diskontierungsfaktor sowie weitere Trendannahmen wesentliche Bewertungsparameter.

Bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden hat das Management folgende Wahlrechts- und Ermessensausübungen getroffen, die die Beträge im Konzernabschluss wesentlich beeinflussen können:

  • Bei erstmaliger bilanzieller Erfassung von Immobilien muss das Management festlegen, ob diese Immobilien als Investment Properties oder selbstgenutzte Immobilien klassifiziert werden. Die Klassifizierung bestimmt die Folgebewertung dieser Vermögenswerte.
  • Die Gewobag bewertet als Finanzinvestition gehaltene Immobilien zum beizulegenden Zeitwert. Hätte das Management das Anschaffungskostenmodell, wie gemäß IAS 40 gestattet, gewählt, würden die Buchwerte der Investment Properties ebenso wie die korrespondierenden Aufwands- oder Ertragsposten erheblich abweichen.
  • Die Kriterien zur Beurteilung, in welche Kategorie ein finanzieller Vermögenswert einzuordnen ist, können ermessensbehaftet sein.
  • Im Rahmen der Bilanzierung von Leasingverhältnissen nach IFRS 16 kann die Beurteilung der Ausübung oder Nichtausübung von einseitig eingeräumten Kündigungs- und Verlängerungsoptionen ermessensbehaftet sein, insbesondere wenn keine wirtschaftlichen Anreize zur Ausübung bzw. Nichtausübung von Optionen bestehen.
  • Bei Zuschüssen des alleinigen Aktionärs Land Berlin muss beurteilt werden, ob der jeweilige Zuschuss eine Zuwendung der öffentlichen Hand i.S.d. IAS 20 darstellt oder eine Gesellschaftereinlage.
  • Die Gewobag beurteilt die BERLETAS, an der sie 48 Prozent der Anteile hält, als Gemeinschaftsunternehmen, da alle wesentlichen Entscheidungen durch die Gesellschafter gemeinsam zu entscheiden sind, der Umfang dieser Entscheidungen aber sehr begrenzt ist, weil die BERLETAS neben dem Halten von Beteiligungen keine operative Tätigkeit ausübt.
  • Die BERLETAS ist an der Gewobag PB und der Gewobag WB beteiligt und die Auswirkungen der Immobilienbewertung der Gewobag PB und der Gewobag WB schlagen sich anteilig auch im Equity-Beteiligungswert nieder. Zur Bereinigung dieses Effekts wird die Look-Through-Methode angewendet.


5. Anpassungen im Konzernabschluss

 

Innerhalb der Konzernbilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurden Anpassungen im Ausweis vorgenommen. Die Vorjahresangaben wurden entsprechend angepasst. Die Art und betragsmäßigen Auswirkungen auf den Konzernabschluss werden nachfolgend dargestellt:

Änderung der Bilanzierung der Anteile an Gemeinschaftsunternehmen und der Anteile nicht beherrschender Gesellschafter nach der Look-Through-Methode:

Bei der BERLETAS Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Berlin („BERLETAS“) handelt es sich um ein Gemeinschaftsunternehmen der Gewobag (Anteil: 48,48 Prozent) und der Stiftung Berliner Leben (Anteil: 51,52 Prozent). Die BERLETAS hält im Wesentlichen Minderheitsbeteiligungen an der Gewobag WB (9,94 Prozent) und der Gewobag PB (1,1 Prozent). Die Bewertung der Anteile an Gemeinschaftsunternehmen erfolgt nach IAS 28 unter Anwendung der Equity-Methode.

Die bisherige Bilanzierungspraxis führte zu einer teilweisen Doppelerfassung der Ergebnisse der Tochterunternehmen Gewobag WB und Gewobag PB. Insbesondere die Auswirkungen der Immobilienbewertung schlugen sich zusätzlich anteilig auch im Equity-Beteiligungswert nieder.

Im Geschäftsjahr wurde zur Vermeidung dieser Problematik erstmalig die Look-Through-Methode angewendet. Danach werden die indirekt über die BERLETAS gehaltenen Anteile der Gewobag an der Gewobag WB und PB nicht bei der Equity-Bewertung berücksichtigt.

Der bisher ausgewiesene Equity-Beteiligungsbuchwert wurde vollständig mit dem Konzernanteil am sonstigen Ergebnis von Gemeinschaftsunternehmen und den Gewinnrücklagen erfolgsneutral innerhalb des Konzerneigenkapitals verrechnet. Die Auswirkungen auf die betroffenen Posten in der Konzernbilanz des Vorjahrs stellen sich wie folgt dar:

Angepasste Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020

Aktiva
nach Anpassung vor Anpassung
Angaben in T € 31.12.2020 31.12.2020 Änderung
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 11.401.377 11.401.377 0
Sachanlagen 115.703 115.703 0
Immaterielle Vermögenswerte 1.196 1.196 0
Anteile an Gemeinschaftsunternehmen 0 154.435 -154.435
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 20.573 20.573 0
Forderungen und sonstige Vermögenswerte 10.243 10.243 0
Langfristige Vermögenswerte 11.549.091 11.703.526 -154.435
Passiva
nach Anpassung vor Anpassung
Angaben in T € 31.12.2020 31.12.2020 Änderung
Auf AnteilseignerInnen des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 81.665 81.665 0
Kapitalrücklage 36.098 36.098 0
Sonstiges Ergebnis -31.308 113.819 -145.127
Gewinnrücklagen 5.175.494 5.030.541 144.953
Nicht beherrschende Anteile 160.984 315.245 -154.261
Eigenkapital 5.422.933 5.577.368 -154.435

Das sonstige Ergebnis entfällt nach dieser Änderung vollständig auf erfolgsneutral zu erfassende versicherungsmathematische Gewinne/Verluste bei Pensionsverpflichtungen und Effekte aus der Zeitwertänderung derivativer Finanzinstrumente mit Sicherungsbeziehungen sowie anteilig darauf entfallende Steuerlatenzen.

Innerhalb der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahrs wurden die Erträge aus Gemeinschaftsunternehmen (1.486 T €) mit den Aufwendungen für Garantiedividenden an nicht beherrschende AnteilseignerInnen (1.551 T €) konsolidiert und innerhalb der Finanzaufwendungen des Konzerns ausgewiesen. Der anteilig auf die Stiftung Berliner Leben entfallende Aufwand für Garantiedividenden für das Geschäftsjahr 2020 (1.648 T €) wird wie in 2021 auch nunmehr direkt aus dem Eigenkapital ausgeschüttet. Das Konzernergebnis 2020 beträgt nach dieser Anpassung 496.545 T € (vorher: 494.896 T €).

Zum Stichtag 31. Dezember 2020 beträgt der auf die BERLETAS entfallende nicht beherrschende Anteil am Konzerneigenkapital der Gewobag 154.287 T € und der Anteil anderer MinderheitsgesellschafterInnen einzelner Kommanditgesellschaften 6.697 T €.

Die Eigenkapitalquote des Konzerns verringerte sich infolge der Änderung des Konzerneigenkapitals und beträgt zum Stichtag 31. Dezember 2020 46,2 Prozent (vorher: 46,9 Prozent).
 

Aktivierung von anteiligen Personalkosten für die Neubautätigkeit im Verwaltungsbereich

Im Geschäftsjahr 2021 wurden aufgrund der zunehmenden eigenen Bautätigkeit erstmalig anteilige Personalkosten in Höhe von 4.438 T € in die Herstellungskosten einbezogen. Diese aktivierten Eigenleistungen sind vollständig im Personalaufwand des Verwaltungsbereichs enthalten.

Darüber hinaus wurden bei der Gewobag ED Eigenleistungen in Höhe von 58 T € (Vorjahr: 188 T €) aktiviert, die im Ergebnis aus sonstigen Leistungen in den Aufwendungen im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen enthalten sind.

 

B    Konsolidierungskreis und Konsolidierungsgrundsätze

 

1. Konsolidierungskreis

 

In den Konzernabschluss der Gewobag werden neben der Muttergesellschaft grundsätzlich alle Tochterunternehmen (beherrschte Beteiligungsunternehmen) im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen. Im Geschäftsjahr wurde bei drei Fondsbeteiligungen auf die Einbeziehung im Wege der Vollkonsolidierung aus Wesentlichkeitsgründen verzichtet.

Die Gewobag beherrscht ein Unternehmen, wenn sie schwankenden Renditen aus ihrem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist, beziehungsweise Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen.

Die Abschlüsse der Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet. Das Geschäftsjahr aller voll konsolidierten Gesellschaften entspricht dem Kalenderjahr.

Im Geschäftsjahr 2021 wurde die neu gegründete Gewobag ID – Gesellschaft für Innovation, Digitalisierung und Geschäftsfeldentwicklung mbH, Berlin, in den Konsolidierungskreis aufgenommen.

Nicht mehr konsolidiert wird die Grundstücksgesellschaft Ostseestraße GbR, Berlin (WIR Fonds 11), da die Gesellschaft mit ihren Vermögensgegenständen und Schulden zum 1. Januar 2021, nach Erwerb des letzten Anteils durch die Gewobag WB, auf diese angewachsen ist.

Zum 31. Dezember 2021 wurden damit insgesamt 37 (Vorjahr: 37) Gesellschaften im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen.

Eine Übersicht der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ergibt sich aus der als Anlage 1 beigefügten Aufstellung des Anteilsbesitzes.


2. Konsolidierungsmethoden

 

Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens.

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode, bei der zum Zeitpunkt des Erwerbs die Anschaffungskosten mit dem der Beteiligungsquote entsprechenden Nettovermögen, bewertet zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value), verrechnet werden.

Alle konzerninternen Salden, Transaktionen, Erträge, Aufwendungen, Gewinne und Verluste, die im Buchwert von Vermögenswerten enthalten sind, werden in voller Höhe eliminiert.

Nicht beherrschende Anteile stellen den Anteil des Ergebnisses und des Nettovermögens dar, der nicht dem Konzern zuzurechnen ist. Nicht beherrschende Anteile werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und in der Konzernbilanz separat ausgewiesen. Der Ausweis in der Konzernbilanz erfolgt innerhalb des Eigenkapitals, getrennt vom Eigenkapital, das auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfällt. 

 

C    Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

 

Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Hiervon ausgenommen sind als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sowie derivative Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

  

1. Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte

 

Eine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben des Konzerns verlangen die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.

Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen MarktteilnehmerInnen am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen beziehungsweise für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde. Dies gilt unabhängig davon, ob der Preis direkt beobachtbar oder unter Anwendung einer Bewertungsmethode geschätzt worden ist.

Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld berücksichtigt der Konzern bestimmte Merkmale des Vermögenswerts oder der Schuld (bspw. Zustand und Standort des Vermögenswerts oder Verkaufs- und Nutzungsbeschränkungen), wenn MarktteilnehmerInnen diese Merkmale bei der Preisfestlegung für den Erwerb des jeweiligen Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld zum Bewertungsstichtag ebenfalls berücksichtigen würden. Im vorliegenden Konzernabschluss wird der beizulegende Zeitwert für die Bewertung und/oder die Angabepflichten grundsätzlich auf dieser Grundlage ermittelt.

Der beizulegende Zeitwert ist jedoch nicht immer als Marktpreis verfügbar. Häufig muss er auf Basis verschiedener Bewertungsparameter ermittelt werden. In Abhängigkeit von der Verfügbarkeit beobachtbarer Parameter und der Bedeutung dieser Parameter für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts im Ganzen wird der beizulegende Zeitwert den Hierarchiestufen 1, 2 oder 3 zugeordnet. Die Unterteilung erfolgt nach folgender Maßgabe:

Stufe 1: Notierte Preise (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Schulden
Stufe 2: Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt (das heißt als Preis) oder indirekt (das heißt als Ableitung von Preisen) beobachten lassen
Stufe 3: Bewertungsparameter für Vermögenswerte oder Schulden, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruhen

Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der Stufe der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist.

Weitere Informationen zu den Annahmen bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten:

Anhangangabe D.1 – Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Anhangangabe D.16 – Derivative Finanzinstrumente in Sicherungsbeziehung


2. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

 

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sind definiert als Immobilien, die langfristig zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden. Dazu zählen Grundstücke mit Wohn- und Geschäftsbauten, grundstücksgleiche Rechte (Erbbaurechte), unbebaute Grundstücke und Grundstücke mit Erbbaurechten Dritter. Ebenfalls zu den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien gehören Nutzungsrechte an bebauten Grundstücken (Erbbaurechte) im Sinne des IFRS 16, die der Definition von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien entsprechen.

Zum Zeitpunkt des Zugangs werden die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien mit ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich der Transaktionskosten bewertet. Bei Einbringungsgrundstücken vom Land Berlin erfolgt die Zugangsbewertung auf Grundlage der aktuellen Verkehrswerte, vermindert um die Belastungen durch die eingegangene Verpflichtung gegenüber dem Land Berlin zur vergünstigten Vermietung sowie um mögliche Altlastenbelastungen der Grundstücke gemäß Voruntersuchungen durch Sachverständige. Die Folgebewertung erfolgt grundsätzlich nach dem Modell des beizulegenden Zeitwerts (Fair Value). Gewinne und Verluste, die aufgrund einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien entstehen, werden im Ergebnis derjenigen Periode erfolgswirksam berücksichtigt, in der sie entstanden sind.

Immobilien, die für die zukünftige Nutzung als Finanzinvestition hergestellt werden, werden während ihrer Erstellungsphase ebenfalls grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Ist dieser aufgrund des Stands der Planung und Realisierung des Neubauprojekts noch nicht verlässlich ermittelbar, werden diese Immobilien zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Es wird geschätzt, dass der beizulegende Zeitwert dieser Immobilien in der Regel über den angesetzten Anschaffungs- und Herstellungskosten liegt, da die kalkulierten Baukosten unterhalb der Verkehrswerte vergleichbarer Objekte liegen.

Die Ermittlung des Fair Values erfolgt grundsätzlich intern durch die Gewobag nach der Discounted-Cashflow-Methode (DCF-Verfahren). Eine Ausnahme bildet das im Geschäftsjahr 2019 von der ADO Properties S.A. (heute firmierend unter Adler Group S.A.) erworbene Immobilienportfolio. Die Bewertung für diesen Bestand erfolgte wie im Vorjahr nach dem DCF-Verfahren durch ein externes Gutachten der CBRE GmbH.

  • Im DCF-Verfahren werden für jede Wirtschaftseinheit, bezogen auf den Bewertungsstichtag, die Nettobeträge der künftigen Zahlungsüberschüsse ermittelt, abgezinst und ein Gesamtbarwert nach der Methode der Ermittlung diskontierter Cashflows abgeleitet.
  • Die Ermittlung der Zahlungsüberschüsse erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Mietpreisbremse, des Berliner Wohnraumversorgungsgesetzes (WoVG) und des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln), des sogenannten „Mietendeckel“ in Berlin, das am 23. Februar 2020 in Kraft trat. Inhalte des MietenWoG, das für alle vor 2014 fertiggestellten freifinanzierten Wohnungen in Berlin gilt, sind insbesondere das Aussetzen von Mieterhöhungen für fünf Jahre, die Einführung von Mietobergrenzen sowie die Begrenzung von Modernisierungsumlagen auf maximal einen Euro pro Quadratmeter.
  • Objektbezogene Bestimmungen auf der Grundlage des II. Wohnungsbaugesetzes und des Wohnraumförderungsgesetzes werden ebenfalls bei der Ermittlung der Zahlungsüberschüsse berücksichtigt. Dies betrifft bei der Gewobag knapp 25 Prozent des Wohnungsbestands.
  •  
  • Die Barwertermittlung ist bei der Gewobag als Zwei-Phasen-Modell angelegt. Die Einzelplanung der periodischen Zahlungsüberschüsse erfolgt über einen Zeitraum von zehn Jahren (Detailplanungszeitraum). Über diesen Zeitraum hinaus wird ein einwertiger, als nachhaltig betrachteter Zahlungsüberschuss für die ewige Rente ermittelt, aus welchem ein auf den Endzeitpunkt des Detailplanungszeitraums bezogener Rentenbarwert berechnet wird. Dieser wird auf den Bewertungsstichtag diskontiert und den Barwerten des Detailplanungszeitraums hinzugerechnet.
  • Zur Ableitung einzelner Parameterwerte wird auf ein marktorientiertes und typisiertes Immobilienrating zurückgegriffen. Je Wirtschaftseinheit werden in den Dimensionen Vermietungserfolg, Objekteigenschaften und Standorteigenschaften Punktwerte ermittelt, die für die risikoadjustierte Modellierung der objektkonkreten Cashflows verwendet werden.
  • Grundsätzlich können der Kapitalmarkt oder der Immobilienmarkt Quelle des für die Immobilienbewertung adäquaten Diskontierungs- bzw. Kapitalisierungszinssatzes sein. Die Gewobag bedient sich der Ableitung aus dem Immobilienmarkt, da aufgrund mangelnder Verfügbarkeit und Validität der notwendigen Daten eine Ableitung aus dem Kapitalmarkt derzeit nicht möglich ist. Ein auf der Basis des Immobilienmarkts abgeleiteter Diskontierungszinssatz reflektiert die Marktveränderungen analog einer Ableitung des Diskontierungszinssatzes auf der Grundlage des Kapitalmarkts unter Berücksichtigung von spezifischen Risikozuschlägen, die sich aus dem Marktgeschehen ergeben. Der theoretisch mögliche Mindestdiskontierungssatz der Gewobag liegt bei 3,90 Prozent. Immobilienmarkt- und objektspezifische Risiken beim Cashflow eines Objekts wurden durch entsprechende Zuschläge auf den Diskontierungssatz abgebildet.

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden ausgebucht, wenn sie veräußert oder wenn sie dauerhaft nicht mehr genutzt werden können und kein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen aus ihrem Abgang erwartet wird. Gewinne und Verluste aus der Stilllegung oder dem Abgang einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie werden erfolgswirksam im Jahr der Stilllegung oder des Abgangs in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Werden Finanzimmobilien im Verlauf des Geschäftsjahres verkauft, wird der zum letzten Bilanzstichtag ermittelte Fair Value der Immobilie ausgebucht. Der Ausweis des Buchwertabgangs erfolgt zusammen mit dem Veräußerungserlös und den Aufwendungen im Zusammenhang mit der Veräußerung als Ergebnis aus Verkauf.


3. Sachanlagen

 

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich aktivierungs-pflichtiger Kosten für Rückbauverpflichtungen abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen angesetzt. Nachträgliche Ausgaben werden nur aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der mit den Ausgaben verbundene künftige wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird. Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen die geschätzten Nutzungsdauern der Vermögenswerte zugrunde, die in Abhängigkeit vom Anlagegut drei bis fünfzehn Jahre betragen.

Die Buchwerte der Sachanlagen werden auf Wertminderung überprüft, sobald Indikatoren dafür vorliegen, dass der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Eine Sachanlage wird entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus der Ausbuchung des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen den Nettoveräußerungserlösen und dem Buchwert ermittelt und in der Periode, in der der Posten ausgebucht wird, erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.


4. Immaterielle Vermögenswerte

 

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen angesetzt. Diese betreffen im Wesentlichen Lizenzen für EDV-Software und Nutzungsrechte. Die Abschreibungen erfolgen linear unter Zugrundelegung einer wirtschaftlichen Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren bei Lizenzen für EDV-Software beziehungsweise zehn Jahren bei den Nutzungsrechten. Im Falle einer Wertminderung erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung.

Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer, zu denen Markenrechte zählen, werden nicht planmäßig abgeschrieben. Bei diesen Vermögenswerten wird mindestens einmal jährlich für den einzelnen Vermögenswert eine Werthaltigkeitsprüfung durchgeführt.


5. Anteile an Gemeinschaftsunternehmen

 

Anteile an Gemeinschaftsunternehmen werden gemäß IFRS 11.24 i.V.m. IAS 28 von dem Zeitpunkt, ab dem die Kriterien eines Gemeinschaftsunternehmens erfüllt sind, nach der Equity-Methode bewertet.

Bei der Equity-Methode werden die Anteile am Gemeinschaftsunternehmen zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt. Beim Anteilserwerb ist eine positive Differenz zwischen den Anschaffungskosten des Anteils und dem Anteil des Unternehmens am beizulegenden Nettozeitwert der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden des Beteiligungsunternehmens als Geschäfts- oder Firmenwert im Buchwert des Anteils zu bilanzieren, ein negativer Unterschiedsbetrag ist als Ertrag bei der Bestimmung des Anteils des Unternehmens am Gewinn oder Verlust des Gemeinschaftsunternehmens in der Periode, in der der Anteil erworben wurde, zu erfassen.

In der Folge erhöht oder verringert sich der Buchwert der Anteile entsprechend dem Anteil des Eigentümers am Gewinn oder Verlust sowie am sonstigen Ergebnis des Beteiligungsunternehmens einschließlich der Effekte aus der Fortschreibung der Wertansätze der beim Anteilserwerb identifizierten Vermögenswerte und Schulden. Der Anteil der Eigentümerin bzw. des Eigentümers am Gewinn oder Verlust des Beteiligungsunternehmens wird in dessen Gewinn oder Verlust ausgewiesen. Vom Beteiligungsunternehmen empfangene Ausschüttungen vermindern den Buchwert der Anteile.

Der Abschluss des Gemeinschaftsunternehmens, der für die Anwendung der Equity-Methode herangezogen wird, wird nach den von der Gewobag angewendeten Rechnungslegungsmethoden erstellt.   

Indirekte Beteiligungen der Gewobag, die über ein Gemeinschaftsunternehmen gehalten werden, können bei der Bewertung nach der Equity-Methode zu einer Doppelerfassung von Ergebnissen führen. Zur Vermeidung dieses Effekts wird die sogenannte Look-Through-Methode angewendet. Die indirekt über die at-equity bewertete Beteiligung gehaltenen Anteile werden nach dieser Methode nicht berücksichtigt.


6. Fremdkapitalkosten

 

Fremdkapitalzinsen werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen. Zinsaufwendungen werden unter Berücksichtigung etwaiger Transaktionskosten und Disagien nach der Effektivzinsmethode periodengerecht erfasst. Von dem Wahlrecht, Fremdkapitalzinsen bei im Bau befindlichen als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien und dafür geleisteten Anzahlungen zu aktivieren, wurde kein Gebrauch gemacht.


7. Wertminderung von nicht finanziellen Vermögenswerten

 

Die nichtfinanziellen Vermögenswerte umfassen im Wesentlichen Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und Vorräte. Der Konzern beurteilt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags des jeweiligen Vermögenswerts vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswerts abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Cashflows, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind, dann erfolgt der Vergleich auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit.

Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag, ist der Vermögenswert wertgemindert und wird auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben.

Für Vermögenswerte wird zu jedem Bilanzstichtag eine Überprüfung vorgenommen, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand nicht mehr länger besteht oder sich verringert hat. Wenn solche Anhaltspunkte vorliegen, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags vor. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand wird nur dann rückgängig gemacht, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung in den Schätzungen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden. Ist dies der Fall, so wird der Buchwert des Vermögenswerts auf seinen erzielbaren Betrag erhöht. Dieser Betrag darf jedoch nicht den Buchwert übersteigen, der sich nach Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen ergeben würde, wenn in den früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand für den Vermögenswert erfasst worden wäre. Eine Wertaufholung wird im Periodenergebnis erfasst.


8. Finanzielle Vermögenswerte

 

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ausgegebene Schuldverschreibungen werden ab dem Zeitpunkt, zu dem sie entstanden sind, angesetzt. Alle anderen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden erstmals am Handelstag erfasst, wenn das Unternehmen Vertragspartei nach den Vertragsbestimmungen des Instruments wird.

Ein finanzieller Vermögenswert (außer einer Forderung aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente) oder eine finanzielle Verbindlichkeit wird beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

Bei einem Posten, der nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, kommen hierzu die Transaktionskosten, die direkt seinem Erwerb oder seiner Ausgabe zurechenbar sind. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente werden beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis bewertet.

Bei der erstmaligen Erfassung wird ein finanzieller Vermögenswert, in Abhängigkeit vom Geschäftsmodell und den Eigenschaften der vereinbarten Zahlungsströme, einer der Bewertungskategorien des IFRS 9 zugeordnet:

  • zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (amortised cost, AC),
  • erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (fair value through profit or loss, FVTPL),
  • erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (fair value through other comprehensive income, FVOCI).

Finanzielle Vermögenswerte werden nach der erstmaligen Erfassung nicht reklassifiziert, es sei denn, der Konzern ändert sein Geschäftsmodell zur Steuerung der finanziellen Vermögenswerte. In diesem Fall werden alle betroffenen finanziellen Vermögenswerte am ersten Tag der Berichtsperiode reklassifiziert, die auf die Änderung des Geschäftsmodells folgt.

Die in der Konzernbilanz der Gewobag erfassten Forderungen und sonstigen Vermögenswerte werden der Kategorie „zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet“ zugeordnet. Dabei handelt es sich um nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die ausschließlich zwecks Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme gehalten werden. Nach der erstmaligen Erfassung werden diese Posten der Bilanz zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode folgebewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden durch Wertminderungsaufwendungen gemindert.

Bereits bei der Ersterfassung eines finanziellen Vermögenswerts ist nach IFRS 9 eine Risikovorsorge für erwartete Kreditrisiken zu bilden. Die Gewobag wendet für Forderungen aus der Vermietung den vereinfachten Wertminderungsansatz an, nach dem ab dem erstmaligen Ansatz der Forderungen eine Wertberichtigung auf Portfoliobasis in Höhe des erwarteten Kreditrisikos über die Gesamtlaufzeit gebildet wird. Für die übrigen finanziellen Vermögenswerte wird der allgemeine Wertminderungsansatz angewendet.

Ergeben sich darüber hinaus bei der Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögenswerte erkennbare Einzelrisiken (z. B. erhebliche Zahlungsverzögerungen bei der Schuldnerin bzw. beim Schuldner oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dann werden für diese Positionen angemessene einzelfallbezogene Wertberichtigungen vorgenommen. Die Höhe der Wertberichtigung bemisst sich auf Basis von Erfahrungswerten als Differenz zwischen dem Buchwert der Forderung und dem Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows aus dieser Forderung. Für die Wertberichtigungen wird ein gesondertes Wertberichtigungskonto genutzt; auf diesem Konto erfasste Beträge werden ausgebucht, sobald sich herausstellt, dass ein endgültiger Wertausfall des Kredits oder der Forderung vorliegt. Ein finanzieller Vermögenswert (beziehungsweise ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert ausgelaufen sind.

Die sich aus der Folgebewertung ergebenden Zinserträge und Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Ein Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung wird erfolgswirksam erfasst.

Die derivativen Finanzinstrumente mit Sicherungszusammenhang (Zinsswaps) werden unabhängig davon, ob sie als effektive oder nicht effektive Sicherungsinstrumente klassifiziert werden, zum beizulegenden Zeitwert auf Basis marktwertbasierter Bewertungsmodelle bewertet.

Darüber hinaus existieren bei der Gewobag Eigenkapitalinstrumente in Form von Beteiligungen, bei denen kein maßgeblicher Einfluss auf die Geschäftsführung besteht. Für diese sonstigen finanziellen Vermögenswerte werden alle Wertänderungen erfolgswirksam erfasst. Die Folgebewertung muss bei diesen finanziellen Vermögenswerten grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert erfolgen, jedoch ergeben sich nach derzeitiger Beurteilung keine wesentlichen Abweichungen zwischen den Anschaffungskosten und den beizulegenden Zeitwerten. Dividenden aus diesen Beteiligungen werden als Ertrag im Gewinn oder Verlust erfasst, es sei denn, die Dividende stellt offensichtlich eine Deckung eines Teils der Kosten des Investments dar.


9. Vorräte

 

Die Zugangsbewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten.


10. Flüssige Mittel

 

Die Zahlungsmittel in der Konzernbilanz umfassen den Kassenbestand und die Bankguthaben. Mietkautionen und Treuhandkonten werden nicht bilanziert, da die Gewobag über diese nicht verfügen kann und entsprechende Rückgabeverpflichtungen bestehen.


11. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte

 

Die Gewobag bilanziert als Finanzinvestition gehaltene Immobilien als zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte, wenn zum Bilanzstichtag notarielle Kaufverträge vorliegen, aber der Eigentumsübergang erst später erfolgt. Die Bewertung erfolgt zum vereinbarten Verkaufspreis.

Die Verkaufstätigkeit wird durch das vom Aktionär Land Berlin beschlossene Verkaufsmoratorium von Mietwohnungen und von Flächen, die für den Wohnungsneubau in Berlin geeignet sind, beeinflusst.


12. Finanzielle Verbindlichkeiten

 

Eine finanzielle Verbindlichkeit wird der Bewertungskategorie FVTPL zugeordnet, wenn sie als zu Handelszwecken gehalten eingestuft wird, ein Derivat ist oder beim Erstansatz als ein solches designiert wird. Finanzielle Verbindlichkeiten der Bewertungskategorie FVTPL werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und Nettogewinne oder -verluste, einschließlich Zinsaufwendungen, werden im Gewinn oder Verlust erfasst.

Andere finanzielle Verbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der mit der Kreditaufnahme direkt verbundenen Transaktionskosten bewertet und bei der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode. Zinsaufwendungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung werden ebenfalls im Gewinn oder Verlust erfasst.

Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit derselben Kreditgeberin bzw. desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit zum Zeitwert behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird im Periodenergebnis erfasst.

Finanzielle Verbindlichkeiten im Sinne von IFRS 9 werden von der Gewobag entweder

  • als sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten (amortised cost) bewertet werden, oder
  • als derivative finanzielle Verbindlichkeiten, die die Voraussetzungen eines effektiven Sicherungsgeschäfts erfüllen und daher keiner Bewertungskategorie des IFRS 9 zugeordnet werden,

klassifiziert.

Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zur Absicherung gegen Zinsrisiken verwendet. Sie werden zu dem Zeitpunkt, zu dem der entsprechende Vertrag abgeschlossen wird, und bei der Folgebewertung mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte erfolgt über die Discounted-Cashflow-Methode unter Berücksichtigung individueller Bonitäten und sonstiger Marktgegebenheiten, dem Kontrahentenrisiko und dem eigenen Ausfallrisiko. Derivative Finanzinstrumente werden als finanzielle Vermögenswerte angesetzt, wenn ihr beizulegender Zeitwert positiv ist, und als finanzielle Schulden, wenn ihr beizulegender Zeitwert negativ ist.

Bei Vorliegen einer effektiven Beziehung wird der effektive Teil der Wertveränderung erfolgsneutral innerhalb des Eigenkapitals und der nicht effektive Teil erfolgswirksam in Gewinn oder Verlust erfasst. Die Effektivität der Zinssicherungsgeschäfte wurde mit der Critical Terms Match Methode getestet und zeigte keine wesentlichen Ineffektivitäten. Derivative Finanzinstrumente, die nicht die Kriterien für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfüllen, bestehen nicht.

Die Zeitwerte der Zinsswaps werden aufgrund ihrer weit überwiegenden Langfristigkeit insgesamt in den langfristigen Schulden ausgewiesen.


13. Finanzverbindlichkeiten und Unternehmensanleihen

 

Darlehen und Unternehmensanleihen werden bei der erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der mit der Kreditaufnahme direkt verbundenen Transaktionskosten bewertet. Nach der erstmaligen Erfassung werden die verzinslichen Darlehen und Anleihen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Schulden ausgebucht werden, sowie im Rahmen von Amortisationen.


14. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

 

Die Verbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Nach der erstmaligen Erfassung werden sie unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Schulden ausgebucht werden, sowie im Rahmen von Amortisationen.


15. Rückstellungen für Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

 

Pensionsrückstellungen werden für Verpflichtungen (Renten-, Invaliditäts-, Witwen- und Witwerrenten- sowie Waisenrentenleistungen) aus Anwartschaften und aus laufenden Leistungen an berechtigte aktive und ehemalige MitarbeiterInnen sowie deren Hinterbliebene gebildet.

Die Aufwendungen für die im Rahmen der leistungsorientierten Pläne gewährten Leistungen werden unter Anwendung der Projected-Unit-Credit-Methode ermittelt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden ergebnisneutral im sonstigen Periodenergebnis in der Aufstellung der erfassten Erträge und Aufwendungen erfasst. Der Aufwand aus der Aufzinsung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten „Finanzaufwendungen“ erfasst.

Nach den vorstehenden Grundsätzen wurden auch Rückstellungen für mittelbare Altersversorgungsverpflichtungen bewertet.

Aus beitragsorientierten Altersversorgungssystemen (Defined Contribution Plans) zahlt die Gewobag aufgrund gesetzlicher Bestimmungen Beiträge an staatliche Rentenversicherungsträger. Über die Zahlung der Beiträge hinaus bestehen für den Konzern keine weiteren Leistungsverpflichtungen.


16. Sonstige Rückstellungen

 

Sonstige Rückstellungen werden angesetzt für gegenwärtig bestehende rechtliche oder faktische Außenverpflichtungen und soweit es wahrscheinlich ist, dass die Begleichung der Verpflichtung zu einem Abfluss von Ressourcen führen wird und die Höhe der Rückstellung verlässlich bestimmbar ist.

Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt mit der bestmöglichen Schätzung des Verpflichtungsumfangs am Bilanzstichtag. Dabei wurden die der Verpflichtung zugrunde liegenden Risiken und Unsicherheiten in die Schätzung einbezogen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit einem risiko- und laufzeitadäquaten Zinssatz abgezinst.


17. Leasingverhältnisse

 

Als Leasingverhältnis – bei dem die Gewobag Leasingnehmerin ist – im Sinne des IFRS 16 sind alle Verträge anzusehen, die dem Gewobag-Konzern das Recht einräumen, die Nutzung eines identifizierbaren Vermögenswerts über einen bestimmten Zeitraum gegen Entgelt kontrollieren zu können.

Für solche Leasingverträge, die ein Leasingverhältnis im Sinne des IFRS 16 darstellen, werden Leasingverbindlichkeiten in Höhe des Barwerts der künftigen Leasingzahlungen diskontiert mit dem laufzeitäquivalenten Grenzfremdkapitalzinssatz angesetzt. Korrespondierend dazu werden als Vermögenswert Nutzungsrechte an den Leasingobjekten (Right-of-Use Assets) in der Höhe der Leasingverbindlichkeit zuzüglich etwaiger Vorauszahlungen oder direkt zurechenbarer Initialkosten bilanziert.

Die Leasingverbindlichkeiten werden finanzmathematisch fortentwickelt. Sie erhöhen sich um die periodischen Zinsaufwendungen und vermindern sich in Höhe der geleisteten Leasingzahlungen.

Die Nutzungsrechte werden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen bilanziert. Nutzungsrechte an Vermögenswerten, welche die Definition von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien (IAS 40) erfüllen, werden seit dem Erstanwendungszeitpunkt zum Fair Value entsprechend den Bilanzierungs- und Bewertungsregeln des IAS 40 bewertet.

Änderungen der Leasinglaufzeit oder der Höhe der Leasingzahlungen führen zu einer Neuberechnung des Barwerts und damit zu einer Anpassung von Leasingverbindlichkeit und Nutzungsrecht.

Zeiträume aus einseitig eingeräumten Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen werden auf Einzelfallbasis beurteilt und nur dann berücksichtigt, wenn deren Inanspruchnahme – etwa aufgrund von wirtschaftlichen Anreizen – hinreichend wahrscheinlich ist.

Für kurzfristige Leasingverhältnisse (weniger als zwölf Monate) oder solche über Vermögenswerte von geringem Wert besteht ein Bilanzierungswahlrecht. Die Gewobag übt das Wahlrecht dahingehend aus, dass solche Leasingverhältnisse nicht bilanziert werden. Leasingverträge, die vertragsgemäß innerhalb des Geschäftsjahrs 2021 ausliefen, wurden wie kurzfristige Leasingverhältnisse behandelt und dementsprechend nicht bilanziert. Ferner nutzt der Konzern die Erleichterung hinsichtlich des Verzichts auf die Trennung von Leasing- und Nicht-Leasingkomponenten bei Kfz-Leasingverträgen.

Leasingzahlungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen, aus Leasingverhältnissen über Vermögenswerte von geringem Wert sowie aus Leasingverträgen, die kein Leasingverhältnis im Sinne des IFRS 16 darstellen, werden als Aufwendungen linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst.

Als Leasinggeber hat die Gewobag Mietverträge mit ihren MieterInnen abgeschlossen, die unverändert als Operating Leasing eingestuft werden. Der Konzern ist damit Leasinggeber in einer Vielzahl von Operating-Leasingverhältnissen (Mietverhältnissen) unterschiedlichster Gestaltungen über als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, aus denen der überwiegende Teil der Erträge erzielt wird.


18. Ertrags- und Aufwandsrealisierung

 

Erträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen an den Konzern fließen wird, und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann.
 

18.1 Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden

Die Umsatzerlöse aus Gütern oder Dienstleistungen werden mit Übergang der Kontrolle von der Gewobag auf die Kundin bzw. den Kunden zeitpunkt- oder zeitraumbezogen nach Erfüllung der Leistungsverpflichtung mit dem Betrag bilanziert, auf den der Konzern erwartungsgemäß Anspruch hat. Umsatzerlöse aus Verträgen mit KundInnen erzielt der Konzern insbesondere aus der Abrechnung von Betriebskosten. Bei den Erlösen aus Betriebskosten tritt der Konzern in Bezug auf zugesagte Leistungen gegenüber der Mieterin bzw. dem Mieter als primär Verantwortlicher auf und trägt das Vorratsrisiko (Prinzipal).
  

18.2 Mieterträge

Mieterträge werden monatlich unter Abzug von Erlösschmälerungen linear über die Vertragslaufzeit erfasst.
 

18.3 Verkauf von Immobilien

Erträge werden erfasst, wenn die mit dem Eigentum an den verkauften Immobilien verbundenen maßgeblichen Risiken und Chancen auf die Erwerberin bzw. den Erwerber übergegangen sind.
 

18.4 Dienstleistungen

Erträge werden entsprechend der Erbringung der Dienstleistung erfasst.


19. Zuwendungen der öffentlichen Hand

 

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn eine hinreichende Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Im Falle von aufwandsbezogenen Zuwendungen werden diese planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen.

Die Gewobag hat Zuwendungen der öffentlichen Hand in Form von Aufwendungszuschüssen, Aufwendungsdarlehen und zinsbegünstigten Darlehen erhalten.

Die Aufwendungszuschüsse, in Form von Mietzuschüssen, werden ertragswirksam erfasst. Der Ausweis erfolgt unter den Erlösen aus der Wohnungsbewirtschaftung.

Die Aufwendungs- und die zinsbegünstigten Darlehen sind Objektdarlehen und werden als Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen. Beide weisen im Vergleich zu marktüblichen Darlehen Vorteile wie niedrige Zinsen oder zins- und tilgungsfreie Zeiträume auf. Förderdarlehen, die nach dem 1. Januar 2012 (IFRS-Transition Date) aufgenommen wurden, sind bei der Darlehensaufnahme mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet worden und werden in der Folge mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Darlehen, die vor dem 1. Januar 2012 (IFRS-Transition Date) aufgenommen wurden, werden zunächst zu den Buchwerten angesetzt, die sich nach den handelsrechtlichen Vorschriften (HGB) am 1. Januar 2012 ergaben.

Zuschüsse des Landes Berlin in seiner Rolle als alleiniger Aktionär der Gewobag sind in Abschnitt H.4 „Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen“ erläutert. Diese Zuschüsse wurden direkt in der Kapitalrücklage erfasst.

Ankaufsobjektbezogene Zuschüsse auf Grundlage von Betrauungsakten für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die durch einen öffentlichen Hoheitsakt auf die Gewobag übertragen wurden, werden mit den Anschaffungskosten der bezuschussten Ankaufsobjekte verrechnet. Gemäß den in den Jahren 2019 und 2020 vom Land Berlin erlassenen Betrauungsakten ist die Gewobag verpflichtet, die betroffenen erworbenen Wohnungsbestände für die Laufzeit der Betrauungsakte von 20 Jahren sozialgebunden an bestimmte Bedarfsgruppen zu festgelegten Konditionen zu vermieten.


20. Steuern

 

Der Steueraufwand der Periode setzt sich aus laufenden und latenten Steuern zusammen.

Steuern werden grundsätzlich in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, mit Ausnahme latenter Steuern auf Aufwendungen und Erträge, die im sonstigen Ergebnis beziehungsweise unmittelbar im Eigenkapital erfasst werden. In diesem Fall werden die Steuern gleichfalls im sonstigen Ergebnis beziehungsweise unmittelbar im Eigenkapital berücksichtigt. Die tatsächlichen Ertragsteuern sind in dem Umfang, in dem sie noch nicht bezahlt sind, als Schuld ausgewiesen. Falls die bereits bezahlten Beträge für Ertragsteuern den geschuldeten Betrag übersteigen, so ist der Unterschiedsbetrag als Vermögenswert angesetzt.

Die tatsächlichen Ertragsteuererstattungsansprüche und -schulden für laufende und frühere Perioden sind mit dem Betrag bewertet, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden beziehungsweise eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird.

Latente Steueransprüche und -schulden werden unter Verwendung der Verbindlichkeitsmethode (Liability-Methode) für temporäre Differenzen zwischen der Steuerbasis der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und ihren Buchwerten angesetzt.

Latente Steueransprüche für temporäre Differenzen und für steuerliche Verlustvorträge werden in der Höhe angesetzt, mit der es wahrscheinlich ist, dass die temporäre Differenz beziehungsweise die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste gegen ein künftiges positives steuerliches Einkommen verwendet werden können. Dazu gibt es folgende Ausnahmen:

  • Latente Steuerschulden aus zu versteuernden temporären Differenzen werden nicht angesetzt, wenn diese aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall entstehen, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst.
  • Latente Steuerschulden aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Joint Ventures stehen, werden nicht angesetzt, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenz gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht auflösen werden.

Der Buchwert der latenten Steueransprüche sowie die bisher nicht angesetzten latenten Steueransprüche werden jedes Jahr am Stichtag überprüft und entsprechend der Wahrscheinlichkeit der Realisierung der latenten Steueransprüche angesetzt.

Latente Steueransprüche und -schulden werden unter Anwendung der Steuersätze für Körperschaftsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer auf Basis des Rechtsstands zum Zeitpunkt der Umkehrung der Differenzen bewertet. Latente Steueransprüche und -schulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch auf die Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen und von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.

 

D    Angaben zur Konzernbilanz

 

1. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

 

Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und haben sich wie folgt entwickelt:

Angaben in T € 31.12.2021 31.12.2020
Periodenbeginn 11.401.377 10.267.484
Zugänge von Nutzungsrechten (IFRS 16) 0 8.949
Zukäufe und Neubauten 303.673 418.411
Einbringungen durch das Land Berlin 1.920 1.762
Aktivierte umfassende Modernisierungsmaßnahmen 48.966 35.507
Verkäufe -2.267 -34.052
Ergebnis aus der Bewertung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien 857.865 697.715
Zugang aus der Umgliederung von zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten 0 5.600
Periodenende 12.611.533 11.401.377

Im Geschäftsjahr wurden keine neuen Nutzungsrechte aus Erbbaurechtsgrundstücken – die der Definition von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien entsprechen – angesetzt. Der beizulegende Zeitwert dieser Nutzungsrechte beträgt zum Bilanzstichtag 34.490 T € (Vorjahr: 32.859 T €; siehe Abschnitt D.13 „Leasingverhältnisse“).

Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien sind teilweise zur Besicherung von Darlehen mit einem Buchwert von 1.662 Mio. € mit Grundpfandrechten belastet und werden im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen (unterstellte gesetzliche Kündigungsfrist: drei Monate) vermietet.

Die daraus resultierenden Mieterlöse beliefen sich im Geschäftsjahr auf 370,0 Mio. € (Vorjahr: 364,1 Mio. €). Die direkt mit den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien in Zusammenhang stehenden Aufwendungen betrugen 128,6 Mio. € (Vorjahr: 111,6 Mio. €). Darin enthalten sind im Wesentlichen Aufwendungen für Instandhaltung und Personalaufwand der gewerblichen MitarbeiterInnen. Aus den bestehenden Operating-Leasingverhältnissen und mit dem derzeitigen Immobilienbestand wird die Gewobag im Jahr 2022 voraussichtlich Leasingzahlungen von 406,1 Mio. € erhalten. Da die Wohnungsmietverträge überwiegend mit einer Frist von drei Monaten durch die MieterInnen gekündigt werden können, sind die vertraglich gesicherten Erträge entsprechend niedriger. Jedoch wird aufgrund der Marktlage davon ausgegangen, dass die Wohnungen ohne wesentliche Leerstandszeiten und teilweise mit höheren Mieten wieder vermietet werden können.

Bei den Inputfaktoren für die Bewertung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien handelt es sich ausschließlich um Inputfaktoren der Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie.

Der Bewertung der Bestände wurden folgende Parameter zugrunde gelegt:

Parameter 31.12.2021 31.12.2020
Erlösseite
Mieterhöhungen im frei finanzierten Bereich (nicht öffentlich geförderter Wohnungsbau) soweit Ist-Miete unter Zielmiete 3,20 % 3,20 %
Zielmietenentwicklung 0,00 % bis 2,50 % 0,00 % bis 2,50 %/1,50 %
Erlösschmälerungsentwicklung 0,50 % bis -0,50 % 0,50 % bis -0,50 %
Kostenseite
Laufende Instandhaltung 5,04 € /m2 bis 9,92 €/m2 4,85 € /m2 bis 9,54 €/m2
Periodische Instandsetzung 6,30 €/m2 bis 12,43 €/m2 6,06 €/m2 bis 11,95 €/m2
Aufschlag Instandsetzung bei ewiger Rente 50,00 % 50,00 %
Verwaltungskosten 309,66 €/Einheit 298,41 €/Einheit
Instandhaltung Garagen/Stellplätze 93,33 € je Einheit 89,77 € je Einheit
Kostenentwicklung (Inflationszuwachs) 1,50 % 1,50 %
Diskontierungszins 3,90 % bis 4,8 % 3,90 % bis 5,20 %
Kapitalisierungszins 1,8 % bis 3,7 % 1,46 % bis 4,82 %
Multiplikator Vertragsmiete 30,8 28,6

Der Fair Value der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien würde sich bei einer Änderung des Diskontierungs-/Kapitalisierungszinssatzes um jeweils 50 Basispunkte wie folgt entwickeln:

31.12.2021 31.12.2020
Zinsänderung 0,50 % -0,50 % 0,50 % -0,50 %
Fair-Value-Änderung in Mio. € -1.890 2.885 -1.656 2.501
in % -15,2 23,1 -14,8 22,4
Bewertungsparameter für das von der ADO Properties S.A. (heute firmierend unter Adler Group S.A.) im Jahr 2019 erworbene Immobilienportfolio

Das im Geschäftsjahr 2019 von der ADO Properties S.A. erworbene Immobilienportfolio besteht aus 21 Objekten mit 5.894 Wohnungen, 65 Gewerbeeinheiten, 1.430 Stellplätzen und 121 anderen Einheiten.

Die Wertermittlung des angekauften Immobilienbestands erfolgte erneut durch einen externen Sachverständigen, die CBRE GmbH. Das dazu in Auftrag gegebene Bewertungsgutachten bestimmt die Summe der Marktwerte (netto ohne Transaktionskosten) zum Bewertungsstichtag 31. Dezember 2021 auf 922.540 T € (Vorjahr: 934.230 T €). Dieser beinhaltet einen Anteil in Höhe von 12.400 T € für ein mögliches Nachverdichtungspotenzial.

Wesentliche Bewertungsparameter sind:

Parameter 31.12.2021 31.12.2020
Laufende Instandhaltung 9,50 €/m2 bis 10,75 €/m2 9,50 €/m2 bis 10,75 €/m2
Periodische Instandsetzung 14,02 €/m2 12,18 €/m2
Verwaltungskosten 215 €/Einheit bis 240 €/Einheit 200 €/Einheit bis 225 €/Einheit
Instandhaltung Garagen/Stellplätze 73,5 €/Einheit bzw. 31,5 €/Einheit 70 €/Einheit bzw. 30 €/Einheit
Kostenentwicklung (Inflationszuwachs) 2,13 %; 1,97% (ab Jahr 2); 2,00 % (ab Jahr 3) 1,50 %; 2,50 % (ab Jahr 2)
Diskontierungszins 3,90 % bis 4,68 % 4,05 % bis 4,55 %
Kapitalisierungszins 1,90 % bis 2,68 % 2,15 % bis 2,55 %

Der Fair Value dieses Portfolios würde sich bei einer Änderung des Diskontierungs-/Kapitalisierungszinssatzes um jeweils 50 Basispunkte wie folgt entwickeln:

31.12.2021 31.12.2020
Zinsänderung 0,50 % -0,50 % 0,50 % -0,50 %
Fair-Value-Änderung in Mio. € -165,8 259,1 -156,1 237,9
in % -18,2 28,5 -17,3 26,3

2. Sachanlagen

 

Die Sachanlagen entfallen vollständig auf Technische Anlagen und Maschinen und Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie auf Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen (siehe hierzu auch Abschnitt D.13 „Leasingverhältnisse“).

Innerhalb der Betriebs- und Geschäftsausstattung sind aktivierungspflichtige Mietereinbauten enthalten, für die eine Rückbauverpflichtung besteht. Die Sachanlagen entwickelten sich im Geschäftsjahr wie folgt:

31.12.2021
Entwicklung in T € Technische Anlagen und Maschinen Betriebs- und Geschäftsausstattung Nutzungsrechte (IFRS 16) Summe
Anschaffungskosten Periodenbeginn 16.812 19.173 100.847 136.832
Zugänge 10.915 1.086 28 12.030
Abgänge -45 -117 - -162
Umbuchungen - 75 - 75
Anschaffungskosten Periodenende 27.682 20.219 100.875 148.775
Kumulierte Abschreibungen Periodenbeginn -1.961 -8.009 -11.160 -21.130
Zugänge -1.250 -2.209 -5.249 -8.707
Abgänge 0 76 - 76
Kumulierte Abschreibungen Periodenende -3.210 -10.141 -16.409 -29.760
Restbuchwerte Periodenende 24.472 10.078 84.466 119.015
31.12.2020
Entwicklung in T € Technische Anlagen und Maschinen Betriebs- und Geschäftsausstattung Nutzungsrechte (IFRS 16) Summe
Anschaffungskosten Periodenbeginn 9.286 17.624 91.793 118.703
Zugänge 7.564 2.540 9.054 19.158
Abgänge -37 -991 - -1.028
Umbuchungen - - - -
Anschaffungskosten Periodenende 16.812 19.173 100.847 136.832
Kumulierte Abschreibungen Periodenbeginn -1.181 -6.568 -5.450 -13.199
Zugänge -780 -2.343 -5.710 -8.833
Abgänge 0 902 - 902
Kumulierte Abschreibungen Periodenende -1.961 -8.009 -11.160 -21.130
Restbuchwerte Periodenende 14.851 11.165 89.686 115.703

3. Immaterielle Vermögenswerte

 

Die immateriellen Vermögenswerte beinhalten Lizenzen, Softwarelizenzen und Rechte für Wortmarken und Domainnamen.

  

31.12.2021
Entwicklung in T € Software und Nutzungsrechte Markenrechte Summe
Anschaffungskosten Periodenbeginn 5.642 64 5.706
Zugänge 1.151 - 1.151
Abgänge -678 - -678
Anschaffungskosten Periodenende 6.115 64 6.179
Kumulierte Abschreibungen Periodenbeginn -4.511 - -4.511
Zugänge -678 - -678
Abgänge 677 - 677
Kumulierte Abschreibungen Periodenende -4.511 - -4.511
Restbuchwerte Periodenende 1.603 64 1.668
31.12.2020
Entwicklung in T € Software und Nutzungsrechte Markenrechte Summe
Anschaffungskosten Periodenbeginn 4.958 64 5.022
Zugänge 684 - 684
Abgänge - - -
Anschaffungskosten Periodenende 5.642 64 5.706
Kumulierte Abschreibungen Periodenbeginn -3.946 - -3.946
Zugänge -565 - -565
Abgänge - - -
Kumulierte Abschreibungen Periodenende -4.511 - -4.511
Restbuchwerte Periodenende 1.131 64 1.196

4. Anteile an assoziierten Unternehmen

 

Die Anteile an Gemeinschaftsunternehmen betreffen ausschließlich Anteile an der BERLETAS Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Berlin („BERLETAS“), von 48,48 Prozent. Die Mehrheit der Anteile und der Stimmrechte (51,52 Prozent) hält die Stiftung Berliner Leben - Gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts.

Im Geschäftsjahr wurde erstmalig die Look-Through-Methode bei der Equity-Bewertung der Anteile an Gemeinschaftsunternehmen angewendet. Danach werden die indirekt über das Gemeinschaftsunternehmen gehaltenen Anteile der Gewobag an den Tochtergesellschaften Gewobag WB und Gewobag PB nicht bei der Bewertung des Equity-Anteils berücksichtigt, um eine mögliche Doppelbilanzierung von Ergebnissen im Konzernabschluss zu vermeiden. Die Vorjahresangaben wurden entsprechend angepasst (siehe Kapitel A.5 „Anpassungen im Konzernabschluss“).

Zum Stichtag 31. Dezember 2021 beträgt der auf die BERLETAS entfallende nicht beherrschende Anteil am Konzerneigenkapital der Gewobag 172.589 T € und der Anteil anderer MinderheitsgesellschafterInnen einzelner Kommanditgesellschaften 6.770 T €.

Die BERLETAS hält im Wesentlichen Minderheitsbeteiligungen an der Gewobag WB (9,94 Prozent) und der Gewobag PB (1,1 Prozent) und hat folgende Bilanzstruktur:

Angaben in T € 31.12.2021 31.12.2020
Beteiligungen an Gewobag WB und PB 344.072 308.548
Beteiligung Eckwerk Entwicklungs GmbH, Berlin 0 0
Guthaben bei Kreditinstituten 2.793 2.815
Summe Aktiva 346.865 311.363
Kapitaleinlage Stiftung Berliner Leben 52 52
Kapitaleinlage Gewobag 48 48
Sondereinlage Gewobag 9.252 9.252
Sonstiges Ergebnis 334.894 299.370
Eigenkapital 344.246 308.722
Rückstellungen 6 3
Verbindlichkeiten Gewobag 1.267 1.280
Verbindlichkeiten Stiftung Berliner Leben 1.346 1.358
Summe Passiva 346.865 311.363

Die BERLETAS erzielt keine nennenswerten Umsatzerlöse und Jahresüberschüsse. Das sonstige Ergebnis entspricht im Wesentlichen der Veränderung der Beteiligungsbuchwerte.

Die Einlagen und Forderungen der Gewobag sind unbesichert. Für die Sondereinlage erhält die Gewobag eine Vorabvergütung vom Gewinn von zwei Prozent p.a..

Der Wert der Beteiligung an Gewobag WB und PB hängt im Wesentlichen von der Bewertung von deren Immobilien ab. Die dafür wesentlichen Parameter und Schätzungsgrundlagen sind in Abschnitt D.1 dargestellt.

Die Verbindlichkeiten bestehen gegenüber den GesellschafterInnen und resultieren aus der Verteilung des Jahresergebnisses 2021.

Die BERLETAS ist weiterhin an der Eckwerk Entwicklungs GmbH, Berlin („EEG“), beteiligt. Aufgrund aktueller Rechtsstreitigkeiten bezüglich der Beteiligung an der EEG und der Unsicherheiten in Bezug auf den Bestand eines Erbbaurechts zu Gunsten der EEG, als deren einzig relevanten Vermögensgegenstand, wurde der Beteiligungsbuchwert an der EEG bereits zum 31. Dezember 2017 auf 1 € abgeschrieben.


5. Sonstige finanzielle Vermögenswerte

 

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

Angaben in T € 31.12.2021 31.12.2020
Anteile an der Planungsgemeinschaft „Das-Neue- Gartenfeld“ GmbH & Co. KG 4 2.057
Anteile an geschlossenen Immobilienfonds 19.936 18.473
Übrige 43 43
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 19.982 20.573

Der Rückgang der sonstigen finanziellen Vermögenswerte resultiert aus der Umgliederung von Bauvorbereitungskosten in die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, die bisher als Anteil an der Beteiligung Planungsgemeinschaft „Das-Neue-Gartenfeld“ GmbH & Co. KG ausgewiesen waren.

Innerhalb der sonstigen finanziellen Vermögenswerte wurden die Anteile an vier Immobilienfonds in die Anteile an verbundenen Unternehmen umgegliedert, die wegen ihrer untergeordneten Bedeutung nicht konsolidiert werden.

Die Buchwerte der sonstigen finanziellen Vermögenswerte entsprechen dem maximalen Ausfallrisiko.


6. Forderungen und sonstige Vermögenswerte

  

Angaben in T € 31.12.2021 31.12.2020
Ausleihungen an nicht beherrschende AnteilseignerInnen 2.277 2.248
Sonstige Ausleihungen 5.300 4.540
Forderungen aus Vermietung 5.775 4.654
Instandhaltungsrücklagen in WEG 4.621 3.720
Forderungen aus dem Verkauf von Grundstücken 598 753
Forderungen aus der Betreuungstätigkeit 118 94
Übrige Forderungen 17.793 8.510
Forderungen und sonstige Vermögenswerte 36.482 24.519
Langfristig 12.409 10.243
Kurzfristig 24.073 14.276

Die sonstigen Ausleihungen bestehen im Wesentlichen an die Stiftung Berliner Leben.

Die Erhöhung der übrigen Forderungen resultiert im Wesentlichen aus der Einstellung von Forderungen aus der Erstattung von versicherten Schäden (4,4 Mio. €), höheren geleisteten Anzahlungen (2,9 Mio. €) und aus gestiegenen Rechnungsabgrenzungsposten (2,5 Mio. €).

Die Buchwerte der Forderungen und sonstigen Vermögenswerte entsprechen dem maximalen Ausfallrisiko.

Bei den Forderungen aus Vermietung wurden Wertberichtigungen auf Portfoliobasis für erwartete Forderungsausfälle in der Zukunft gebildet. Im Übrigen wurde kein wesentlicher Wertberichtigungsbedarf ermittelt.

Zum 31. Dezember 2021 waren Forderungen aus Vermietung von 1.250 T € (Vorjahr: 1.826 T €), Forderungen aus dem Verkauf von Grundstücken von 25 T € (Vorjahr: 27 T €), Forderungen aus Betreuungstätigkeit von 156 T € (Vorjahr: 156 T €) und Forderungen aus sonstigen Lieferungen und Leistungen von 159 T € (Vorjahr: 68 T €) wertberichtigt.

Die Entwicklung der Wertberichtigungen der Forderungen stellt sich wie folgt dar:

Angaben in T € 2021 2020
Stand der Wertberichtigungen am 1.01. -2.075 -3.142
Zuführung -726 -779
Verbrauch 46 55
Auflösung 1.166 1.791
Stand der Wertberichtigungen am 31.12. -1.589 -2.075

Die Forderungen und sonstigen Vermögenswerte weisen die folgenden Restlaufzeiten auf:

Angaben in T € 31.12.2021 31.12.2020
bis zu 1 Jahr 24.073 14.278
1 bis 5 Jahre 1.036 2.845
über 5 Jahre 11.373 7.395
Forderungen und sonstige Vermögenswerte 36.482 24.519

7. Vorräte

 

Als Vorräte werden im Wesentlichen Heizölbestände ausgewiesen.


8. Flüssige Mittel

 

Die flüssigen Mittel von 335.822 T € (Vorjahr: 174.772 T €) bestehen im Wesentlichen aus Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbeständen. Guthaben bei Kreditinstituten werden mit variablen Zinssätzen für täglich kündbare Guthaben verzinst. Kurzfristige Einlagen erfolgen für unterschiedliche Zeiträume, die in Abhängigkeit vom Zahlungsmittelbedarf des Konzerns zwischen einem Tag und drei Monaten betragen.


9. Eigenkapital

 

In Bezug auf die Entwicklung des Eigenkapitals wird auf die Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung verwiesen.
 

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital der Gewobag beträgt zum 31. Dezember 2021 84,5 Mio. € (Vorjahr: 84,5 Mio. €), ist voll eingezahlt und im Handelsregister eingetragen. Die Gewobag hält zwei vinkulierte Namensaktien der eigenen Gesellschaft im Gesamtnennwert von 2,8 Mio. € (Vorjahr: 2,8 Mio. €). Das Land Berlin hält die übrigen fünf vinkulierten Namensaktien im Gesamtwert von 81,7 Mio. € (Vorjahr: 81,7 Mio. €).
 

Kapitalrücklage

Im Berichtsjahr erhöhte sich die Kapitalrücklage auf 51,5 Mio. € (Vorjahr: 36,1 Mio. €). Die Veränderung resultiert aus dem Zugang von 15,4 Mio. € aus einer Kapitalbereitstellung des Landes Berlin für Maßnahmen im Rahmen der fünften Zuführung zum Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds des Landes Berlin sowie der Übertragung von einem landeseigenen Grundstück. Die Übertragung dieser Grundstücke erfolgte auf dem Wege gesellschaftlicher Einbringungen ohne Gegenleistung. Bei der Bewertung der Grundstücke wurden die aktuell ermittelten Verkehrswerte berücksichtigt, vermindert um Belastungen durch die Verpflichtung zur vergünstigten Vermietung sowie um mögliche Altlastenbelastungen der Grundstücke.
 

Sonstiges Ergebnis und Gewinnrücklagen

Das sonstige Ergebnis betrifft die versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste aus den Pensionsverpflichtungen, die Marktwertveränderungen der derivativen Finanzinstrumente mit Sicherungsbeziehung und die jeweils darauf entfallenden latenten Steuern.

Die Änderung von Bewertungsmethoden (siehe Kapitel A.5 „Anpassungen im Konzernabschluss“) hatte die Änderung des sonstigen Ergebnisses (-145.127 T €) und der Gewinnrücklagen (144.953 T €) im Vorjahr zur Folge.

Die bei der erstmaligen Anwendung der IFRS (im Wesentlichen aus der Fair-Value-Bewertung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien) direkt im Eigenkapital erfassten Anpassungen sind Bestandteil der Gewinnrücklagen.

Die in den Gewinnrücklagen enthaltene gesetzliche Rücklage beträgt unverändert 42,2 Mio. € und ist nach Maßgabe des § 150 Abs. 2 AktG in Verbindung mit den Satzungsbestimmungen der Gewobag voll dotiert.

Das in den Gewinnrücklagen enthaltene kumulierte Periodenergebnis umfasst neben dem Konzernergebnis der Gewobag den Ergebnisvortrag. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 14. April 2021 wurde der Bilanzverlust des Geschäftsjahrs 2020 (8,1 Mio. €) auf neue Rechnung vorgetragen.


10. Nicht beherrschende Anteile

 

Die nicht beherrschenden Anteile (Minderheitsanteile) von 179,4 Mio. € (Vorjahr: 161,0 Mio. €) werden in der Konzernbilanz innerhalb des Eigenkapitals gesondert ausgewiesen und beinhalten den auf MinderheitsgesellschafterInnen entfallenden Anteil am Konzernergebnis des Geschäftsjahrs.

Zum Stichtag 31. Dezember 2021 beträgt der auf die BERLETAS entfallende nicht beherrschende Anteil am Konzerneigenkapital der Gewobag 172.589 T € und der Anteil anderer MinderheitsgesellschafterInnen einzelner Kommanditgesellschaften 6.770 T €.

Bei den nicht beherrschenden Anteilen handelt es sich im Wesentlichen um Minderheitenanteile an der Gewobag WB (9,94 Prozent) und an der Gewobag PB (1,1 Prozent), deren Abschlussstruktur zum 31. Dezember 2021 im Folgenden dargestellt ist:

 

2021 2020
Angaben in Mio. € Gewobag WB Gewobag PB Gewobag WB Gewobag PB
Anlageimmobilien 2.825 2.438 2.584 2.176
Anteile (98,9 %) an Gewobag PB 229 0 229 0
Konzernforderungen 0 81 0 30
Übrige Aktiva 36 16 20 8
Liquide Mittel 4 10 6 24
Summe Aktiva 3.095 2.545 2.838 2.238
Eigenkapital 1.993 1.516 1.844 1.326
Passive latente Steuern 519 617 447 534
Pensionsrückstellungen 19 1 21 1
Darlehensverbindlichkeiten 330 333 382 363
Konzernverbindlichkeiten 193 62 107 0
Derivate 7 3 9 5
Übrige Passiva 34 12 29 10
Summe Passiva 3.095 2.545 2.838 2.238

Die Jahresergebnisse und damit die Veränderung des Eigenkapitals der Gewobag WB und der Gewobag PB resultieren im Wesentlichen auf dem Ergebnis aus der Fair-Value-Anpassung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien und verbundenen Effekten auf die latenten Steuern.


11. Finanzverbindlichkeiten

 

Die Finanzverbindlichkeiten betreffen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Schuldscheindarlehen/Namensschuldverschreibungen, Verbindlichkeiten gegenüber der Europäischen Investitionsbank sowie Verbindlichkeiten gegenüber anderen KreditgeberInnen und dienen insbesondere der Finanzierung der Investitions- und Bautätigkeit des Konzerns.

  

Angaben in T € 31.12.2021 31.12.2020
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.013.183 2.115.504
Schuldscheindarlehen/Namensschuldverschreibungen 2.131.897 2.195.083
Verbindlichkeiten Europäische Investitionsbank (EIB) 392.692 351.911
Verbindlichkeiten gegenüber anderen Kreditgebern 17.694 18.439
Finanzverbindlichkeiten 4.555.466 4.680.936
Langfristig 4.010.608 4.066.975
Kurzfristig 544.858 613.961

Die Finanzverbindlichkeiten sind zu rund 97 Prozent (Vorjahr: rund 95 Prozent) fest verzinslich beziehungsweise über Zinsswaps abgesichert. Der durchschnittliche Zinssatz beträgt 1,49 Prozent (Vorjahr: 1,70 Prozent).

Die Verbindlichkeiten weisen folgende Fälligkeitsstruktur auf:

Angaben in T € 31.12.2021 31.12.2020
bis zu 1 Jahr 544.858 613.961
1 bis 5 Jahre 641.676 509.332
über 5 Jahre 3.368.933 3.557.643
Finanzverbindlichkeiten 4.555.466 4.680.936

Bei den Aufwendungsdarlehen hat die Gewobag jederzeit das Recht, aber nicht die Pflicht, zur Rückzahlung. Als Fälligkeitstermin wird hier der Beginn der Bedienung angenommen, da es ab Beginn der Bedienung im gegenwärtigen Zinsumfeld für die Gewobag vorteilhaft ist, die bis dahin zinslosen Darlehen abzulösen. Im Übrigen wären signifikant frühere Zahlungsmittelabflüsse als in diesem Abschnitt dargestellt nur bei einer Verletzung der im Zusammenhang mit Schuldscheindarlehen (siehe die detaillierten Ausführungen in diesem Abschnitt) vereinbarten Finanzrelationen möglich. Dies ist aufgrund der bestehenden Finanzrelationen derzeit aber sehr unwahrscheinlich.

Die zukünftigen Prolongationsvolumina (Restschuldbeträge am Ende der Zinsbindungsfrist) für die Verbindlichkeiten, bei denen Zinsbindungsfristen (bis maximal 2041) vereinbart sind, stellen sich wie folgt dar:

Angaben in T € 2022 2023 2024 2025 2026 >2027
2021 484.522 51.865 62.965 85.649 230.161 2.415.531
2021 2022 2023 2024 2025 >2026
2020 532.807 60.744 68.130 62.972 90.604 1.969.608

Die Verbindlichkeiten sind in Höhe von 1.662,0 Mio. € (Vorjahr: 1.837,3 Mio. €) grundpfandrechtlich gesichert. Die Schuldscheindarlehen/Namensschuldverschreibungen sowie die Darlehen bei der Europäischen Investitionsbank (EIB) sind unbesichert.

Die Nominalverpflichtungen aus den Finanzverbindlichkeiten (Zinsen, Verwaltungskostenbeiträge und Tilgungen) ohne die Verbindlichkeiten gegenüber anderen KreditgeberInnen und abgegrenzte Zinsen, weisen folgende undiskontierte Fälligkeitsstrukturen der Zahlungsströme auf:

in T € 2022 2023-2025 >2025
Nominalverpflichtung 31.12.2020 Zins & Verwaltungskostenbeitrag Laufende Tilgung Rückzahlung Summe Zins & Verwaltungskostenbeitrag Laufende Tilgung Rückzahlung Summe Zins & Verwaltungskostenbeitrag Laufende Tilgung Rückzahlung Summe Summe der Zahlungen
Festverzinsliche Darlehen 2.032.131 27.218 59.971 251.680 338.869 68.508 145.449 149.035 362.992 84.115 267.269 1.287.300 1.638.685 2.340.546
Variable Darlehen (inkl. variabel verzinster SSD) 266.940 3.710 2.175 190.800 196.685 7.522 8.071 0 15.593 12.533 21.447 44.447 78.426 290.704
Aufwendungsdarlehen 169.595 555 587 4.542 5.684 4.742 3.207 944 8.892 30.656 17.177 147.335 195.167 209.744
Schuldscheindarlehen (fest verzinslich) 2.083.000 37.584 1.667 37.500 76.750 111.809 5.000 50.500 167.309 206.904 10.000 1.978.333 2.195.237 2.439.297
Übrige 3.801 0 153 0 153 0 460 0 460 0 920 2.268 3.188 3.801
Summe 4.555.466 69.067 64.553 484.522 618.142 192.580 162.188 200.479 555.247 334.208 316.814 3.459.682 4.110.704 5.284.093

Die Zeitpunkte der Rückzahlung werden nach der Darlehenslaufzeit bestimmt, die länger sein kann als die Zinsbindungsfrist. Die dem Geschäftsjahr 2022 zugeordneten Rückzahlungen beinhalten auch Darlehen ohne bestimmte Laufzeit und Zwischenfinanzierungen. Die Zinsen und Verwaltungskostenbeiträge sind zur Komplexitätsreduktion bis maximal 2031 ermittelt, auch auf Grundlage des gemäß § 489 BGB nach 10 Jahren bestehenden Sonderkündigungsrechts.

Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen

Im Rahmen der laufenden Analyse und Optimierung des Kreditportfolios wurden zahlreiche Umfinanzierungen, insbesondere durch die Anleihe, vorgenommen. In diesem Zusammenhang wurden im Geschäftsjahr 2021 einzelne Tranchen der Schuldscheindarlehen SSD 2 und SSD 3 sowie SSD 11 außerplanmäßig getilgt. Dabei handelte es sich um variable verzinsliche Darlehen. Die anteilig auf diese Darlehen entfallenden Transaktionskosten wurden erfolgswirksam aufgelöst.

Das Nominal des im Jahr 2018 emittierten Schuldscheindarlehens (SSD 4) hat sich durch planmäßige Ratentilgung reduziert.

Die Namensschuldverschreibungen dienen sowohl der Ablösung bzw. Zusammenfassung kleinteiliger Darlehen und der Finanzierung von Ankäufen als auch der Finanzierung von Maßnahmen zur Modernisierung und Instandsetzung sowie der Ablösung von Aufwendungsdarlehen. Da es sich bei den SSD/NSV um eine unbesicherte Struktur handelt, schonen sie zudem die Beleihungsreserven und ermöglichen eine projektübergreifende Unternehmensfinanzierung.

In der Regel sehen die Schuldscheindarlehensverträge mindestens ein externes Rating der Gewobag im Investment Grade vor und enthalten eine Change-of-Control-Klausel, eine Cross-Acceleration-Klausel und eine Negativklausel (Gleichbehandlungserklärung).

Insgesamt hat die Gewobag zum 31. Dezember 2021 folgende Schuldscheindarlehen emittiert:

Schuldscheindarlehen/
Namensschuldverschreibung
Emission durchschnittliche Laufzeit in Jahren Nominal in T € Durchschnittlicher Zinskupon in % p.a. Buchwert in T €
SSD 1 2015 14,9 120.000 2,53 119.739
SSD 2 2016 18,6 127.500 1,62 127.344
SSD 2a 2017 29,4 62.000 2,32 61.910
SSD 3 2017 12,0 249.500 1,57 249.080
SSD 4 2018 30,0 45.000 2,2 44.762
SSD 5 2018 20,0 50.000 2,3 49.895
SSD 6 2018 20,0 70.000 2,25 69.532
SSD 7 2019 24,0 30.000 1,85 29.556
SSD 8 2019 20,0 50.000 1,853 49.892
SSD 9 2019 10,0 40.000 1,036 39.926
SSD 10 2019 21,8 672.000 1,663 670.627
SSD 11 2019 23,5 621.000 1,479 619.634
Gesamt 2.137.000 2.131.897

12. Unternehmensanleihen

 

Der Konzern ist bestrebt, seine Finanzierungsbasis laufend zu verbreitern. Zu diesem Zweck wurde im Geschäftsjahr 2021 erstmalig ein Debt Issuance Programme (DIP) aufgelegt, das der Gewobag in Zukunft einen flexiblen Zugang zu den Fremdkapitalmärkten ermöglichen wird.

Im Rahmen dieses Programms wurde am 18. Juni 2021 die erste Unternehmensanleihe der Gewobag als Social Bond mit einem Nominal in Höhe von 500 Mio. € emittiert. Die Laufzeit der Anleihe beträgt sechs Jahre und endet am 24. Juni 2027. Die Verzinsung erfolgt mit einem festen Zinskupon von 0,125 Prozent.

Die Auszahlung erfolgte unter Abzug eines Disagios in Höhe von 1,057 Prozent (5,3 Mio. €) vom Anleihenominal. Zusätzlich sind Gebühren für den Arrangeur des Anleiheprogramms einbehalten worden. Zinszahlungen sind jeweils jährlich zum 24. Juni eines jeden Jahres fällig, beginnend ab dem 24. Juni 2022.

Unter Berücksichtigung der angefallenen Transaktionskosten wurde ein Nettoemissionserlös von 491,7 Mio. € erzielt, der das weitere Wachstum der Gewobag durch Investitionen in förderungswürdige soziale Assets ermöglichen soll.

Die folgende Übersicht zeigt die erwarteten undiskontierten Cashflows:

31.12.2021 Restlaufzeit
Angaben in T € Buchwert 2022 2023 bis 2025 > 2025
Unternehmensanleihe 492.707 625 1.875 501.248

13. Leasingverhältnisse

 

Die Gewobag schließt Leasingverträge ab, die für die Durchführung der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erforderlich sind. Dazu gehören neben dem klassischen Pkw-Leasing (Kfz-Leasing), über eine feste Laufzeit von in der Regel drei Jahren auch die Anmietung von Büro-, Lager- und Archivflächen.

Der wesentlichste Leasingvertrag ist der Gewerbemietvertrag für die Konzernzentrale „Spreebogen“, bei dem über die Grundmietzeit bis zum Jahr 2031 hinaus zwei Verlängerungsoptionen von jeweils fünf Jahren bei der Berechnung der Leasingverbindlichkeit berücksichtigt wurden, da die Ausübung dieser Optionen aus wirtschaftlichen Gründen als hinreichend sicher eingeschätzt wird.

Die Gewobag hat in der Vergangenheit für die Abrechnung der verbrauchsabhängigen Betriebskosten mit den MieterInnen Mietverträge über Messgeräte mit verschiedenen Versorgern abgeschlossen. Da diese Kosten im Rahmen des Wohnungsmietvertrags an die Mieterin bzw. den Mieter weitergegeben werden, handelt es sich hierbei um Unterleasingverhältnisse (subleases), für die die Inanspruchnahme der Erleichterungsvorschrift für geringwertige Vermögenswerte nicht anwendbar ist. Für diese Klasse an Vermögenswerten wurde die Leasingverbindlichkeit auf Portfoliobasis ermittelt, die sich an den vertraglichen Restlaufzeiten der Gerätemietverträge bis zum Jahr 2021 orientieren.

Der Buchwert der Nutzungsrechte nach Klassen zugrundeliegender Vermögenwerte entwickelte sich im Geschäftsjahr wie folgt:

Angaben in T € 31.12.2021 31.12.2020
Nutzungsrechte an Erbbaurechtsgrundstücken (innerhalb der als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) 34.490 32.859
Nutzungsrechte an Sachanlagen
Gewerbemietverträge 70.691 74.300
Pachtverträge 13.744 14.507
Kfz-Leasing 31 80
Messgerätetechnik (subleases) 0 799
Buchwert Nutzungsrechte 118.956 122.545

Im Verlauf des Geschäftsjahres 2021 sind zusätzliche Nutzungsrechte in der Klasse Kfz-Leasing bilanziell erfasst worden. Die folgende Tabelle zeigt die Auswirkungen der bilanzierten Leasingverhältnisse auf die Gewinn- und Verlustrechnung:

Angaben in T € Buchwert Nutzungsrechte 31.12.2020 Zugänge 2021 Abschrei-
bungen 2021
Fair-Value-Anpassung 2021 Buchwert Nutzungsrechte 31.12.2021 Zinsauf-
wendungen 2021
Erbbaurechte (IAS 40) 32.859 0 0 1.631 34.490 -458
Gewerbemietverträge 74.300 0 -3.608 0 70.691 -1.484
Pachtverträge 14.507 0 -764 0 13.744 -310
Kfz-Leasing 80 28 -78 0 31 0
Messgerätetechnik (subleases) 799 0 -799 0 0 -3
Summe 122.545 28 -5.249 1.631 118.956 -2.256
Angaben in T € Buchwert Nutzungsrechte 31.12.2019 Zugänge 2020 Abschrei-
bungen 2020
Fair-Value-Anpassung 2020 Buchwert Nutzungsrechte 31.12.2020 Zinsauf-
wendungen 2020
Erbbaurechte (IAS 40) 20.047 8.949 0 3.863 32.859 -451
Gewerbemietverträge 68.751 8.949 -3.400 0 74.300 -1.506
Pachtverträge 15.271 0 -764 0 14.507 -324
Kfz-Leasing 38 105 -63 0 80 -16
Messgerätetechnik (subleases) 2.283 0 -1.484 0 799 -11
Summe 106.390 18.003 -5.710 3.863 122.545 -2.309

Im Geschäftsjahr 2021 sind Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und solche über geringwertige Vermögenswerte in Höhe von 402 T € (Vorjahr: 413 T €) angefallen.

Die Erträge aus Unterleasingverhältnissen, die innerhalb der Erlöse aus Betriebskosten enthalten sind, belaufen sich im Geschäftsjahr auf 2.425 T € (Vorjahr: 1.378 T €).

Die folgende Übersicht zeigt die Buchwerte der Leasingverbindlichkeiten für die einzelnen Kategorien an Vermögenswerten sowie die Fälligkeitsstruktur der Leasingverbindlichkeiten über die vertragliche Restlaufzeit.

 

31.12.2021 Fälligkeitsstruktur
Angaben in T € Buchwert 2022 2023 bis 2025 > 2025
Erbbaurechte (IAS 40) 24.086 543 1.691 21.852
Gewerbemietverträge 72.628 3.062 9.553 60.013
Pachtverträge 14.160 652 2.042 11.467
Kfz-Leasing 31 15 16 0
Messgerätetechnik (subleases) 0 0 0 0
Verbindlichkeiten aus Leasing 110.905 4.272 13.301 93.332
31.12.2020 Fälligkeitsstruktur
Angaben in T € Buchwert 2021 2022 bis 2024 > 2024
Erbbaurechte (IAS 40) 24.619 533 1.660 22.426
Gewerbemietverträge 75.630 3.002 9.368 63.260
Pachtverträge 14.798 638 1.998 12.162
Kfz-Leasing 81 75 6 0
Messgerätetechnik (subleases) 805 805 0 0
Verbindlichkeiten aus Leasing 115.933 5.053 13.032 97.848

Die Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse betrugen im Berichtsjahr insgesamt 5.458 T € (Vorjahr: 5.827 T €), davon Small Ticket Leases 402 T € (Vorjahr: 413 T €).


14. Pensionsrückstellungen

 

Die betriebliche Altersversorgung besteht aus leistungs- und beitragsorientierten Altersversorgungsplänen. Bei den beitragsorientierten Versorgungsplänen (Defined Contribution Plans) geht die Gewobag durch fest definierte Beitragsleistungen keine weiteren Verpflichtungen ein.

Bei leistungsorientierten Versorgungsplänen (Defined Benefit Plans) besteht die Verpflichtung des Unternehmens darin, die zugesagten Leistungen an aktive und ehemalige MitarbeiterInnen zu erfüllen. Dabei handelt es sich um Versorgungszusagen, die vollständig rückstellungsfinanziert sind. Die Pensionszusagen erstrecken sich auf Alters- und Invalidenpensionen (Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung) sowie Witwen-, Witwer- und Waisenpensionen. Voraussetzung für die Zahlung einer Pension ist die Erfüllung einer Wartezeit von zehn pensionsfähigen Dienstjahren, für den Fall von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit ist die Wartezeit nach fünf pensionsfähigen Dienstjahren erfüllt. Die Höhe der einzelnen Pensionen ist abhängig von der Höhe des Entgelts und der Anzahl der pensionsfähigen Dienstjahre der PensionsempfängerInnen.

Die Höhe der Pensionsverpflichtungen (Anwartschaftsbarwert der Versorgungszusagen) wurde nach versicherungsmathematischen Methoden durch externe GutachterInnen unter Verwendung folgender Annahmen berechnet:

Angaben in % 31.12.2021 31.12.2020
Abzinsungsfaktor 1,10 0,81
Gehaltsdynamik 2,00 2,00
Rententrend 1,50/2,00 1,50/2,00
Inflation 1,50/2,00 1,50/2,00
Sterbetafeln RT Heubeck 2018 G RT Heubeck 2018 G

Die Pensionsverpflichtungen wurden zum 31. Dezember 2021 mit 1,10 Prozent (Vorjahr: 0,81 Prozent) diskontiert. Als biometrische Grundlagen für die Bewertung wurden wie im Vorjahr die Richttafeln von Prof. Dr. Heubeck RT 2018 G verwendet. Die Gehaltsdynamik berücksichtigt die verschiedenen Ursachen für Gehaltsanhebungen, wie z. B. Tariferhöhungen und Beförderungen. Auf Basis unterschiedlicher vertraglicher Grundlagen erfolgt die Rentenanpassung mit 1,5 Prozent bzw. 2,0 Prozent. Fluktuationswahrscheinlichkeiten, Sterblichkeitsraten und Invalidisierung wurden anhand statistischer Grundlagen berechnet.

Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen:

Angaben in T € 31.12.2021 31.12.2020
Barwert der Verpflichtung zum Periodenbeginn 26.442 27.984
Gezahlte Versorgungsleistung -1.754 -1.773
Dienstzeitaufwand 18 23
Zinsaufwand 207 228
Versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste (+) aus:
Änderungen der demografischen Annahmen 0 0
Änderungen der finanziellen Annahmen -490 -20
Barwert der Verpflichtung zum Periodenende 24.423 26.442

Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste im Geschäftsjahr beruhen ausschließlich auf Veränderungen finanzieller Annahmen.

Die Pensionsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

Angaben in T € 31.12.2021 31.12.2020
Dienstzeitaufwand 18 23
Zinsaufwand 207 228
Pensionsaufwand, ergebniswirksam zu erfassen 225 251

Der Aufwand aus der Aufzinsung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten „Finanzaufwendungen“, der Dienstzeitaufwand im Posten „Verwaltungskosten (Personalaufwand)“ erfasst. Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst.

Die wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen zur Ermittlung der Pensionsverpflichtungen sind der Abzinsungsfaktor sowie die erwartete Rentenanpassung zum Jahresende. Die nachstehenden Sensitivitätsanalysen in Form von Szenarioanalysen zeigen, wie die leistungsorientierten Verpflichtungen durch mögliche Änderungen der entsprechenden Annahmen beeinflusst worden wären:

Barwert der erdienten Verpflichtungen 31.12.2021 31.12.2020
Effekt in T € Erhöhung Minderung Erhöhung Minderung
Abzinsungssatz (Veränderung 100 Basispunkte) -2.147 2.531 -2.439 2.893
Erwartete Rentenanpassung (Veränderung 50 Basispunkte) 1.127 -1.051 1.283 -1.193

Tatsächlich bestehen zwischen den versicherungsmathematischen Annahmen Abhängigkeiten, vor allem zwischen dem Abzinsungsfaktor und den erwarteten Gehaltssteigerungen, da beide zu einem gewissen Maß von der erwarteten Inflation abhängen. Die Sensitivitätsanalyse berücksichtigt diese Abhängigkeiten nicht.

Für das Jahr 2022 ergibt sich eine erwartete Rentenzahlung von 1,8 Mio. €. Die Gewobag geht davon aus, dass die Zahlungen auf absehbare Zeit konstant bleiben und künftiger Dienstzeitaufwand nur noch in geringfügigem Maße anfallen wird, da nur noch wenige aktive MitarbeiterInnen mit Pensionsanspruch verbleiben. Neue Pensionszusagen werden seit vielen Jahren nicht mehr gewährt.

Weiterhin sind Gesellschaften des Gewobag-Konzerns Mitglieder der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). VBL ist eine Anstalt öffentlichen Rechts, die für MitarbeiterInnen öffentlicher Körperschaften sowie bestimmter juristischer Personen des Privatrechts eine zusätzliche Altersversorgung gewährt. Aufgrund der bestehenden Satzung und Regelungen ist die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder als leistungsorientierter Plan zu klassifizieren, der durch mehrere TrägerInnen finanziert wird („Multi-Employer Defined Benefit Plan“). Entsprechend IAS 19.34(a) werden die über die VBL gewährten Zusagen jedoch als beitragsorientierter Plan bilanziert, da eine Berechnung nicht möglich ist. Bei einem Austritt der Gewobag aus der VBL könnten Zahlungsansprüche seitens der VBL erwachsen. Nach derzeitiger Einschätzung tritt eine solche Verpflichtung nicht ein.

Für die beitragsorientierten Altersversorgungen sind im Geschäftsjahr insgesamt Aufwendungen von 1,8 Mio. € (Vorjahr: 2,2 Mio. €) angefallen.


15. Sonstige Rückstellungen

 

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

Angaben in T € 31.12.2021 31.12.2020
Haftungsrisiken aus Zusagen für Altersversorgung über die BuBI Gruppen-Versorgungskasse e. V. 5.120 4.433
Prozesskosten 1.592 1.867
Erschließungskosten 0 523
Sonstige Rückstellungen 6.712 6.823
Langfristig 5.120 4.956
Kurzfristig 1.592 1.867

Aufgrund einer bestehenden Unterdeckung aus mittelbaren Altersversorgungsverpflichtungen gegenüber MitarbeiterInnen, wurde eine entsprechende Rückstellung gebildet. Die Verwaltung des Deckungsvermögens zur Auszahlung dieser Leistungszusagen erfolgt durch einen Versorgungsträger, der BuBI Gruppen-Versorgungskasse e.V. (BuBI).

Zur Ermittlung der Rückstellung wurde ein versicherungsmathematisches Gutachten durch einen externen Gutachter beauftragt. Die Bewertung erfolgte nach der Projected Unit Credit-Methode (PUC-Methode) und berücksichtigt alle künftigen Vorsorgeleistungen, die zum Bilanzstichtag bestehen. Die barwertig abgezinsten einzelvertraglich bestehenden Versorgungsverpflichtungen wurden dem aktuellen Zeitwert des Deckungsvermögens gegenübergestellt. Der das Deckungsvermögen übersteigende Fehlbetrag repräsentiert die Unterdeckung.

 

Angaben in % 31.12.2021 31.12.2020
Abzinsungsfaktor 1,40 0,85
Rententrend 2,00 2,00
Sterbetafeln RT Heubeck 2018 G RT Heubeck 2018 G

Eine Berücksichtigung des Gehaltstrends und der Fluktuation erfolgte auf Grundlage der bausteinartigen Versorgungszusage nicht.

Die sonstigen Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:

Angaben in T € 01.01.2021 Verbrauch Auflösung Zuführung Verzinsung 31.12.2021
Haftungsrisiken aus Zusagen für Altersversorgung über die Ufba 4.433 0 0 687 0 5.120
Prozesskosten 1.868 -275 0 0 0 1.592
Erschließungskosten 523 -523 0 0 0 0
6.823 -798 0 687 0 6.712
Angaben in T € 01.01.2020 Verbrauch Auflösung Zuführung Verzinsung 31.12.2020
Haftungsrisiken aus Zusagen für Altersversorgung über die Ufba 8.347 0 -3.914 0 0 4.433
Prozesskosten 1.251 0 -2 618 0 1.868
Erschließungskosten 523 0 0 0 0 523
10.121 0 -3.916 618 0 6.823

16. Derivative Finanzinstrumente mit Sicherungsbeziehung

 

Die derivativen Finanzinstrumente umfassen ausschließlich Zinsswaps in Euro zur Absicherung künftiger Zahlungsströme aus variabel verzinslichen (Euribor) Darlehen. Am Bilanzstichtag betrug das aus den Zinsswaps resultierende nominelle Sicherungsvolumen 119,6 Mio. € (Vorjahr: 119,8 Mio. €). Die Laufzeit der Derivate endet im Einklang mit den zugrundeliegenden Kreditgeschäften zwischen 2031 und 2039.

Die beizulegenden Zeitwerte der Zinsswaps haben sich wie folgt entwickelt:

beizulegender Zeitwert in T €
Art Laufzeit bis Nominalwert in T € 31.12.2021 31.12.2020
Positiv Negativ Positiv Negativ
Zinsswap Jun 31 45.000 - -8.629 - -11.846
Zinsswap Aug 37 39.000 - -7.482 - -10.549
Zinsswap Jun 38 13.618 - -3.473 - -4.777
Zinsswap Mär 39 22.000 - -6.552 - -8.892
119.618 0 -26.137 0 -36.064

Bei den abgeschlossenen Sicherungsgeschäften handelt es sich um praktisch zu 100 Prozent effektive Cashflow Hedges, da sich die Zahlungsströme aus den Sicherungsgeschäften genau mit den Zahlungsströmen aus den Grundgeschäften ausgleichen. Erträge und Aufwendungen werden im sonstigen Ergebnis erfasst.

Eine Erhöhung beziehungsweise Minderung der Zinssätze von 50 Basispunkten zum Abschlussstichtag hätte die beizulegenden Zeitwerte der Zinsswaps verändert und zu den folgenden Ergebnissen geführt:

31.12.2021 31.12.2020
Fair-Value in T € Buchwert +50 bp -50 bp Buchwert +50 bp -50 bp
Zinsswaps -26.137 -20.104 -32.972 -36.064 -28.751 -43.892

Die Zahlungsabflüsse aus den Zinsswaps werden weit überwiegend nach mehr als einem Jahr erfolgen. Der kurzfristige Anteil beträgt etwa 4 Mio. €.


17. Verbindlichkeiten und sonstige Schulden

 

Die Verbindlichkeiten und sonstigen Schulden setzen sich wie folgt zusammen:

Angaben in T € 31.12.2021 31.12.2020
Abgegrenzte Schulden 24.188 23.540
Passive Rechnungsabgrenzung 9.640 10.103
Verbindlichkeiten aus Vermietung 16.061 14.547
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 12.737 13.450
Verbindlichkeiten aus noch nicht abgerechneten Betriebskosten 15.490 7.097
Garantiedividenden an nicht beherrschende Anteile 4.945 6.594
Sonstige Schulden 39.788 31.407
Verbindlichkeiten aus Betreuungstätigkeit 184 184
Verbindlichkeiten und sonstige Schulden 123.034 106.922
Langfristig 17.447 18.158
Kurzfristig 105.587 88.763

Bei den abgegrenzten Schulden steht die Verbindlichkeit dem Grunde nach fest, es bestehen lediglich unwesentliche Restunsicherheiten hinsichtlich Höhe und Zeitpunkt. Dies betrifft zu einem wesentlichen Teil ausstehende Rechnungen (Betriebskosten und Instandhaltung) von 8,9 Mio. €.

Der Anstieg der sonstigen Schulden resultiert überwiegend aus einem Anstieg der Verbindlichkeiten aus noch nicht abgerechneten Betriebskosten (8,4 Mio. €) und höheren sonstigen Schulden aufgrund einer noch nicht fälligen Kaufpreisanzahlung für den Verkauf einer Grundstücksteilfläche der Projektgesellschaft Wendenschlossstraße. Die sonstigen Schulden beinhalten per 31. Dezember 2021 damit überwiegend noch nicht fällige Kaufpreiszahlungen bzw. Kaufpreiseinbehalte für Asset- und Share-Deals in Höhe von 34,0 Mio. €.


18. Steuerschulden

 

Die kurzfristigen Steuerschulden von 9,9 Mio. € betreffen Gewerbe- und Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag.


19. Latente Steuern

 

Die aktiven und passiven latenten Steuern ergeben sich aus den temporären Differenzen und Verlustvorträgen wie folgt:

Angaben in T € 31.12.2021 31.12.2020
Aktivisch Passivisch Aktivisch Passivisch
Immobilienvermögen 0 -1.882.981 0 -1.586.195
Sachanlagen 0 -25.488 0 -27.063
Übrige Vermögenswerte 15 0 45 0
Finanzverbindlichkeiten 0 -1.667 0 -1.818
Unternehmensanleihen 0 -841 0 0
Leasingverbindlichkeiten 33.466 0 34.983 0
Pensionsrückstellungen 2.780 0 3.167 0
Sonstige Rückstellungen 1.545 0 1.338 0
Derivative Finanzinstrumente mit Sicherungsbeziehung 7.887 0 10.882 0
Körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Verlustvorträge sowie Zinsvorträge 214.427 0 225.488 0
Angesetzte latente Steuern vor Saldierung 260.119 -1.910.977 275.903 -1.615.076
Saldierter Bilanzansatz -1.650.858 -1.339.172

Es wurden aktive latente Steuern auf temporäre Differenzen bei Leasingverbindlichkeiten angesetzt, bei denen das korrespondierende Right-of-Use Asset in den Anwendungsbereich des IAS 40 (7.268 T €) bzw. in den Anwendungsbereich des IFRS 16 (26.198 T €) fällt. Die passiven latenten Steuern auf temporäre Differenzen bei Right-of-Use Assets entfallen auf die Bilanzposten Immobilienvermögen -10.407 T € (Vorjahr: -9.915 T €) und Sachanlagen -25.488 T € (Vorjahr: -27.063 T €).

Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag auf Werthaltigkeit überprüft. Nicht angesetzte steuerliche Verlustvorträge aufgrund steuerlicher Organschaft bestehen in Höhe von 455.695 T € für Körperschaftsteuer und in Höhe von 182.981 T € für Gewerbesteuer.

Die Nutzbarkeit der körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge ist nach derzeitiger Rechtslage zeitlich nicht begrenzt. Alle aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge werden mit den passiven temporären Differenzen in den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien (unter Berücksichtigung der Mindestbesteuerung) verrechnet.

Der Anstieg der passiven latenten Steuern für Immobilien im Geschäftsjahr 2021 resultiert im Wesentlichen aus der Neubewertung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien.

Die Veränderung des Bilanzansatzes beruht im Wesentlichen auf erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Effekten.

Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus den Pensionen sowie die Zeitwertänderungen der effektiven Sicherungsgeschäfte werden ergebnisneutral im Eigenkapital erfasst. Die Veränderung der daraus entstandenen ergebnisneutral erfassten latenten Steueransprüche betrug im Geschäftsjahr -3,1 Mio. € (Vorjahr: 1,4 Mio. €). Alle übrigen Veränderungen der latenten Steuern wurden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Es bestehen gemäß IAS 12.15(b) nicht berücksichtigte passive temporäre Differenzen von 761,3 Mio. € (Vorjahr: 761,3 Mio. €).

Weiterhin bestehen temporäre Differenzen bei Tochterunternehmen in Höhe von 122 Mio. € (Vorjahr: 124 Mio. €), die gemäß IAS 12.39 nicht berücksichtigt sind, da nicht beabsichtigt ist, Anteile zu veräußern oder Ausschüttungen vorzunehmen. Die Gewobag ist in der Lage, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenz zu steuern. Bei einer Ausschüttung oder Veräußerung der Tochtergesellschaften würden 5 Prozent der ausgeschütteten Beträge oder der Veräußerungsgewinne der Besteuerung unterliegen, woraus sich in der Regel eine zusätzliche Steuerbelastung ergeben würde.

IFRIC 23 stellt die Anwendung von Ansatz- und Bewertungsvorschriften des IAS 12, wenn Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung besteht, klar. Für den Ansatz und die Bewertung sind Schätzungen und Annahmen zu treffen, z. B. ob eine Einschätzung gesondert oder zusammen mit anderen Unsicherheiten vorgenommen wird, ein wahrscheinlicher oder erwarteter Wert für die Unsicherheit herangezogen wird und ob Änderungen im Vergleich zur Vorperiode eingetreten sind. Das Entdeckungsrisiko ist für die Bilanzierung unsicherer Bilanzpositionen unbeachtlich. Die Bilanzierung erfolgt unter der Annahme, dass die Steuerbehörden den fraglichen Sachverhalt untersuchen und ihnen alle relevanten Informationen vorliegen. Es ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

 

E    Angaben zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

 

1. Erlöse aus der Wohnungsbewirtschaftung

 

Die Einnahmen aus der Hausbewirtschaftung setzen sich wie folgt zusammen:

Angaben in T € 2021 2020
Sollmieten 389.121 380.791
Betriebskosten 170.171 169.073
Zuschüsse 1.578 1.452
Sonstiges 953 1.098
Summe 561.823 552.415
Erlösschmälerungen -21.609 -19.259
Erlöse Vermietung und Betriebskosten 540.214 533.156

Die Gewobag unterliegt teilweise Einschränkungen bei Mieterhöhungen gegenüber bestimmten Mietergruppen sowie im Zusammenhang mit Förderungen in Form von zinsbegünstigten Darlehen oder Tilgungszuschüssen.


2. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Wohnungsbewirtschaftung

 

Die Aufwendungen aus der Wohnungsbewirtschaftung setzen sich wie folgt zusammen:

Angaben in T € 2021 2020
Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten 98.903 81.499
Personalaufwand 23.554 23.652
Aufwendungen für Betriebskosten 171.600 171.366
Sonstige Kosten 6.146 6.497
Aufwendungen im Zusammenhang mit der Wohnungsbewirtschaftung 300.203 283.014

3. Ergebnis aus Verkauf

 

Den Erlösen aus der Veräußerung von Immobilien stehen Aufwendungen aus dem Verkauf, im Wesentlichen für eigenes Personal, Vertriebsprovisionen sowie sonstige Verkaufsnebenkosten und die relevanten Buchwertabgänge gegenüber.


4. Ergebnis aus sonstigen Leistungen

 

Das Ergebnis aus sonstigen Leistungen berücksichtigt im Wesentlichen Erlöse aus Verwaltungsleistungen für fremde Immobilien und aus der Einspeisung von Wärme sowie die Aufwendungen im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen.


5. Angaben zu IFRS 15 und IFRS 16

 

Im Konzern werden Mietverträge abgeschlossen, die im Wesentlichen die Nettokaltmiete sowie Betriebskosten umfassen. Die Vertragskomponente Nettokaltmiete fällt als Leasingverhältnis in den Anwendungsbereich des IFRS 16 „Leasingverhältnisse“, wohingegen die Erlöse aus den Betriebskosten in den Anwendungsbereich des IFRS 15 „Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden“ fallen. Die Erlöse aus den Betriebskosten umfassen die umlagefähigen Kosten an die MieterInnen und enthalten keine Marge. Darüber hinaus werden in unwesentlichem Umfang Umsatzerlöse aus sonstigen Leistungen realisiert.

Bestimmte Betriebskostenarten, bei denen der Mieterin bzw. dem Mieter definitionsgemäß keine Gegenleistung zukommt (Grundsteuer und Gebäudeversicherung), sind Bestandteil der Erlöse gemäß IFRS 16. Dieser Anteil wurde gewichtet gemäß dem Einzelveräußerungspreis verteilt.

  

Geschäftsjahr 2021
Angaben in T € Wohnungsbewirtschaftung Verkauf Sonstiges Summe
Erlöse gemäß IFRS 16
Mieten und Pachten 370.042 - - 370.042
Betriebskosten 21.554 - - 21.554
Andere Umsatzerlöse 391.596 0 0 391.596
Erlöse gemäß IAS 40
Verkauf von Immobilien - 2.131 - 2.131
Erlöse gemäß IFRS 15
Betriebskosten (zeitraumbezogen) 148.617 - - 148.617
Sonstige Verträge mit KundInnen (zeitraumbezogen) - - 5.434 5.434
Erlöse aus Verträgen mit KundInnen 148.617 0 5.434 154.051
Umsatzerlöse 540.214 2.131 5.434 547.778
Geschäftsjahr 2020
Angaben in T € Wohnungsbewirtschaftung Verkauf Sonstiges Summe
Erlöse gemäß IFRS 16
Mieten und Pachten 364.083 - - 364.083
Betriebskosten 24.044 - - 24.044
Andere Umsatzerlöse 388.127 0 0 388.127
Erlöse gemäß IAS 40
Verkauf von Immobilien - 39.725 - 39.725
Erlöse gemäß IFRS 15
Betriebskosten (zeitraumbezogen) 145.029 - - 145.029
Sonstige Verträge mit KundInnen (zeitraumbezogen) - - 5.010 5.010
Erlöse aus Verträgen mit KundInnen 145.029 0 5.010 150.039
Umsatzerlöse 533.156 39.725 5.010 577.892

6. Verwaltungskosten

 

Die Verwaltungskosten setzen sich wie folgt zusammen:

Angaben in T € 2021 2020
Personalkosten 21.406 22.534
Rechts- und Beratungskosten 6.146 8.731
Kosten der angemieteten Geschäftsräume 2.403 2.439
Porto, Telekommunikation & EDV 5.957 5.644
Werbekosten 1.037 1.717
Büro- und Reisekosten 961 1.050
Jahresabschluss- und Prüfungskosten 537 824
Versicherungen 303 408
Sonstige 1.483 2.133
Sachkosten 18.827 22.946
Verwaltungskosten 40.233 45.480

Der Rückgang der allgemeinen Verwaltungskosten resultiert im Wesentlichen aus gesunkenen Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten sowie einem geringeren Personalaufwand als im Vorjahr. Im Geschäftsjahr 2021 wurden erstmalig anteilige Personalkosten für die Neubautätigkeit des Konzerns in Höhe von 4.438 T € in Abzug gebracht und in die Herstellungskosten einbezogen.


7. Sonstige betriebliche Steuern

 

Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge resultiert im Wesentlichen aus höheren Erträgen aus der Erstattung von Versicherungsschäden.


8. Sonstige Steuern

 

Der sonstige Steueraufwand resultiert überwiegend aus nicht aktivierungsfähigen Grunderwerbsteuern im Zusammenhang mit dem Erwerb von immobilienhaltenden Gesellschaften. Im Geschäftsjahr 2021 wurden Grunderwerbsteuern in Höhe von 18,1 Mio. € erstattet, die im Zusammenhang mit dem von der ADO Properties S.A. im Jahr 2019 erworbenen Immobilienportfolio stehen.


9. Ergebnis aus der Fair-Value-Anpassung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien

 

Die als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien werden nach dem Modell des beizulegenden Zeitwerts bewertet. Der Buchwert der Investment Properties entspricht somit ihrem beizulegenden Zeitwert. Gewinne oder Verluste aus einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Bewertung führte im Geschäftsjahr 2021 saldiert zu einem positiven Ergebnis von 857,9 Mio. € (Vorjahr: 697,7 Mio. €).


10. Finanzaufwendungen

 

Die Finanzaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

Angaben in T € 2021 2020
Laufende Zinsen (einschließlich Zahlungen aus Zinsswaps) 75.192 83.250
Ausgleichszahlungen/Garantiedividende an nicht beherrschende AnteilseignerInnen1 1.454 65
Zinsaufwand Leasing 2.256 2.309
Aufzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen 642 282
Finanzaufwendungen1 79.544 85.906

Der Rückgang des laufenden Zinsaufwands resultiert aus der Umfinanzierung von Darlehen im Zusammenhang mit der im Geschäftsjahr emittierten Unternehmensanleihe.


11. Ergebnis aus anderen Finanzanlagen und sonstigen Beteiligungen

 

Das Ergebnis aus anderen Finanzanlagen und sonstigen Beteiligungen in Höhe von 3,1 Mio. € (Vorjahr: 5,8 Mio. €) resultiert im Wesentlichen aus der Ausschüttung von Gewinnen der gehaltenen Beteiligung an der AVW GmbH & Co. KG und Erlösen aus der Liquidation von Fondsbeteiligungen, deren Immobilien zuvor von der Gewobag angekauft wurden.


12. Ertragsteuern

 

Die Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen:

Angaben in T € 2021 2020
Latente Steuern 308.542 321.725
Laufende Ertragsteuern 4.560 1.322
Aperiodische Ertragsteuern 532 -741
Ertragsteuern 313.634 322.306

Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Ergebnisses des Geschäftsjahrs ermittelt. Für das Geschäftsjahr 2021 beträgt der zusammengefasste Steuersatz aus Körperschaftsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag sowie Gewerbesteuer 30,175 Prozent (Vorjahr: 30,175 Prozent).

Die Überleitung zwischen dem effektiv ausgewiesenen Steueraufwand und dem erwarteten Steueraufwand wird auf Grundlage der folgenden Aufstellung erläutert:

 

Angaben in Mio. € 2021 2020
Ergebnis vor Ertragsteuern1 996 819
Erwarteter Steueraufwand (Steuersatz 30,175 %) 301 247
Veränderung der nicht erfassten latenten Steuern auf Verlustvorträge und Zinsvorträge -1 80
Periodenfremde Ertragsteuern 1 -1
Sonstige Effekte 13 -4
Effektiver Steueraufwand 314 322
Effektiver Steuersatz: 31,5% 39,4%

F    Angaben zur Kapitalflussrechnung

 

Die Konzernkapitalflussrechnung stellt die Veränderung der flüssigen Mittel durch Mittelzu- und -abflüsse dar. Der Cashflow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit wird dabei indirekt aus dem Konzernergebnis abgeleitet, wohingegen die Cashflows aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit direkt ermittelt werden.

Unter Ausübung des Wahlrechts in IAS 7 werden die Cashflows aus gezahlten und erhaltenen Zinsen dem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit zugeordnet.

Die flüssigen Mittel des Konzerns umfassen zum 31. Dezember 2021 335,8 Mio. € (Vorjahr: 174,8 Mio. €).

Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten haben sich im Geschäftsjahr 2021 wie folgt entwickelt:

 

Angaben in Mio. € Anfangs-
bestand
Zahlungs-
wirksame Änderungen
Änderungen
des Konso-
lidierungs-
kreises
Änderungen des Zeitwerts Aufzinsungen
und Zinsab-
grenzungen
Endbestand
Finanzverbindlichkeiten 4.680,9 -119,5 - - -6,0 4.555,5
Unternehmensanleihen 0,0 491,7 - - 1,0 492,7
Derivative Finanzinstrumente mit Sicherungsbeziehung 36,1 -3,7 - -6,3 - 26,1
Verbindlichkeiten und sonstige Schulden 106,9 16,1 - - - 123,0

G    Sonstige Angaben

 

1. Finanzrisikomanagement

 

Grundsätze des Risikomanagements

Das vom Gewobag-Konzern festgelegte und in allen Konzerneinheiten implementierte Risiko- und Compliancemanagement-System (RCMS) ist Bestandteil des Planungs- und Kontrollsystems, das die branchentypischen und gesellschaftstypischen Risiken erfasst und bewertet. Das Risikomanagement der Gewobag dient der Erkennung und Prävention von Entwicklungen, die den Bestand der Gewobag gefährden können. Es stellt sicher, dass die Geschäftsfelder der Gewobag risikogerecht überprüft und gestaltet werden. Das Risikomanagement ist in die bestehenden Abläufe und Prozesse integriert, sodass auf diese Weise die kontinuierliche Identifizierung und Bewertung von Risiken sichergestellt werden kann. Dabei nutzt das Risikomanagement Vergleichsgrößen (Benchmarks) und Informationen, die sich in der Praxis bewährt haben (Best-Practice), um im Unternehmen geeignete Prozesse zu gestalten beziehungsweise bestehende Prozesse weiterzuentwickeln.

Die im RCMS beschriebenen Strukturen und Abläufe sollen gewährleisten, dass alle wesentlichen Risiken frühzeitig erkannt, analysiert, priorisiert sowie an die zuständigen EntscheidungsträgerInnen zwecks Umsetzung von Risikobewältigungsmaßnahmen kommuniziert werden. Basis hierfür bilden die monatlichen beziehungsweise quartalsweisen Abweichungsanalysen auf der Grundlage der kurz-, mittel- und langfristigen Planungsrechnungen.

Im Folgenden werden die Maßnahmen in Bezug auf das Finanzrisikomanagement beschrieben:

Die wesentlichen durch den Konzern verwendeten Finanzinstrumente – mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente – umfassen Bankdarlehen, Schuldscheindarlehen, Unternehmensanleihen und Zahlungsmittel. Der Hauptzweck dieser Finanzinstrumente ist die Finanzierung der Investitions- und Bautätigkeit des Konzerns. Der Konzern verfügt über weitere finanzielle Vermögenswerte und Schulden, die unmittelbar im Rahmen der Geschäftstätigkeit entstehen.

 

Derivative Finanzinstrumente

Der Gewobag-Konzern verfügt über derivative Geschäfte in Form von Payer-Swaps, bei denen variable Zinskonditionen gegen fixe ausgetauscht werden, die auf Basis von vereinbarten Nominalbeträgen berechnet wurden. Zweck dieser derivativen Finanzinstrumente ist das Risikomanagement von Zinsrisiken, die sich aus der Investitions- und Bautätigkeit des Konzerns und seinen Finanzierungsquellen ergeben. Ein Handel mit den Zinsswaps erfolgt nicht.

Die Eckdaten der vereinbarten Zinsswaps sind in Abschnitt D.16 im Detail dargestellt. Die Restlaufzeiten liegen zwischen 10 und 18 Jahren. Die Zinszahlungen aus den Swaps betrugen im Geschäftsjahr 2021 3,7 Mio. € (Vorjahr: 3,2 Mio. €). Nach der aktuellen Zinsstruktur würden Zahlungen in den kommenden Jahren in ähnlicher Höhe anfallen und sich mittelfristig verringern.

  

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko bezeichnet das Risiko, dass ein Unternehmen möglicherweise nicht in der Lage ist, seine finanziellen Verbindlichkeiten vertragsgemäß durch Lieferung von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten zu erfüllen. Um diesem Risiko zu begegnen und um eine funktionierende Liquiditätskontrolle und Kreditüberwachung zu gewährleisten, führt die Gesellschaft eine abgestufte Liquiditätsüberwachung durch. Zunächst erfolgt eine tagesaktuelle Überprüfung der Geschäftskonten, um stets ausreichend liquide Mittel zur Erfüllung der Verpflichtungen für einen bestimmten Zeitraum vorzuhalten. Ferner bestehen rollierende Liquiditätskontrollen, die in Wochenberichten dargestellt werden. Diese berücksichtigen die Ein- und Auszahlungen aus dem operativen Geschäft sowie die Auszahlungen der finanziellen Schulden. Die Steuerung der kurz- und mittelfristigen Finanzplanung für jeweils sechs Monate erfolgt durch die Abteilung Rechnungswesen als Managementinformation. Die laufenden Kapitaldienste werden permanent mit der Darlehensbuchhaltung abgeglichen.

Der Gewobag-Konzern nutzt kurzfristige Finanzierungsmittel zur Liquiditätssteuerung und Senkung des Zinsaufwands. Bei zwei Kreditinstituten bestehen eingeräumte Kreditrahmen von jeweils 40 Mio. €. Diese wurden zum Bilanzstichtag nur teilweise für Bürgschaften in Anspruch genommen (2,2 Mio. €). Zusätzlich besteht ein Bürgschaftsrahmen bei einem Kreditinstitut in Höhe von 40 Mio. €, der in Höhe von 7,2 Mio. € per 31. Dezember 2021 in Anspruch genommen ist. Der Avalvertrag bei einem Kreditinstitut in Höhe von 50 Mio. € ist per 31. Dezember 2021 in Höhe von 9,7 Mio. € in Anspruch genommen worden.

Der bestehende Kreditrahmenvertrag mit einem Kreditinstitut über eine revolvierende Kreditlinie über 200 Mio. € wurde um drei Jahre verlängert und ist aktuell nicht in Anspruch genommen. Zusätzlich wurde, anknüpfend an die bisher erfolgte Finanzierung durch das Commercial Paper Programm, ein neuer Kreditvertrag über 200 Mio. € für ein Jahr abgeschlossen und in voller Höhe per 31. Dezember 2021 in Anspruch genommen.

Seit 2017 besteht die Möglichkeit, Geldhandel mit der EIB zu betreiben. Die Gewobag kann sich hierbei kurzfristig für bis zu sechs Monate Geld zu sehr günstigen Konditionen leihen. Darüber hinaus wurde 2019 ein Commercial Paper (CP) Programm über 500 Mio. € aufgelegt. Dabei hat die Gewobag die Möglichkeit, einzelne CP mit einer Laufzeit von unter einem Jahr zu emittieren. Dies trägt dazu bei, die teureren Kreditlinien zu schonen. Per 31. Dezember 2021 gab es keine Inanspruchnahmen im Rahmen des Geldhandels oder des CP Programms.

 

Marktrisiko

Aufgrund des branchenüblich hohen Fremdkapitalanteils steht der Gewobag-Konzern dem Marktrisiko gegenüber, dass sich der beizulegende Zeitwert oder die künftigen Zahlungsströme der Finanzinstrumente aufgrund von Schwankungen der Marktzinssätze verändern. Der Konzern ist daher gehalten, alle Maßnahmen, die der Minimierung der Zinsbelastungen dienen, zu prüfen und in adäquatem Umfang umzusetzen.

Aufgrund der derzeit niedrigen Zinsen auf den Finanz- und Geldmärkten entstehen für den Konzern vermehrt Handlungsoptionen, den künftigen Finanzmittelbedarf für geplante Investitionen durch entsprechende Zinsvereinbarungen abzusichern. Gleiches gilt auch für die Prolongation von auslaufenden Kreditverträgen. Aufmerksam wird zudem die zunehmende Staatsverschuldung im Euro-Raum beobachtet; hier bestehen für die Gesellschaft aufgrund der branchenüblich hohen Fremdfinanzierungsanteile Risiken durch zusätzliche Belastungen bei langfristig steigenden Kapitalmarktzinsen. Die Zinsbelastungen werden ferner durch den selektiven Einsatz derivativer Finanzinstrumente fixiert. Diese Geschäfte werden im Rahmen eines risikoorientierten Berichtswesens laufend beobachtet und berichtet.

  

Zinsbedingte Cashflow Risiken

Veränderungen an den Zins- und Währungsmärkten wirken sich unmittelbar auf die variabel verzinsten Darlehen aus. Aktuell ist das Zinsniveau auch im variablen Bereich sehr niedrig. Dies trägt zur Reduzierung der Kapitalkosten bei. Die Darlehensverbindlichkeiten sind zu rund 97 Prozent fest verzinslich beziehungsweise über Zinssicherungsgeschäfte gesichert und zu rund 3 Prozent variabel verzinslich. Der durchschnittliche Zinssatz beträgt 1,49 Prozent. Dadurch wirken sich steigende Zinsen nur in geringem Maße auf das Kreditportfolio der Gewobag aus. Für den Zinsaufwand wird im Rahmen der Planung eine Steigerung unterstellt. Hintergrund ist eine vorsichtige Bewertung der künftigen Prolongations- sowie Neukonditionen, die sich an den historischen Langfristzinsen orientieren.

Bei den variabel verzinslichen Darlehen ohne Sicherungsbeziehung hätte eine Veränderung des Zinssatzes um +50 BP bzw. -50 BP zum Bilanzstichtag zu einem Anstieg um 1.071 T € (Vorjahr: 1.082 T €) bzw. einer Verringerung des Zinsaufwands um -807 T € (Vorjahr: -1.235 T €) geführt.

  

Ausfall- und Kreditrisiko

Unter dem Ausfall- beziehungsweise Kreditrisiko versteht man das Risiko eines Verlusts für den Konzern, wenn eine Vertragspartei ihren vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Risiken ergeben sich insbesondere für Forderungen gegen MieterInnen und werden mittels der Verwendung von Kreditlinien und Kontrollverfahren gesteuert sowie durch Mietkautionen (Bestand am 31. Dezember 2021: 60,7 Mio. €) abgesichert. Im operativen Geschäft werden die damit verbundenen Ausfallrisiken anhand der Altersstruktur der Forderungen überwacht und durch Einzelwertberichtigungen und pauschalierte Einzelwertberichtigungen korrigiert. Zum Bilanzstichtag wurden demnach auf alle überfälligen Forderungen Wertberichtigungen gebildet, sodass das maximale Ausfallrisiko dem Buchwert entspricht. Bei den Forderungen aus Vermietung wurden zusätzlich Wertberichtigungen auf Portfoliobasis für erwartete Forderungsausfälle in der Zukunft gebildet.

Bezüglich der flüssigen Mittel und Derivate schließt der Gewobag-Konzern grundsätzlich nur Verträge mit Finanzinstituten sehr guter Bonität ab. Die Bonität ist Gegenstand einer laufenden Überwachung und Beurteilung. Das maximale theoretische Ausfallrisiko ergibt sich in Höhe der bilanziell ausgewiesenen Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte.

  

Rating

Aufgrund des branchenüblich hohen Fremdkapitalanteils und der daraus resultierenden Zinsbelastung ist der Konzern weiterhin bestrebt, diese Zinslast zu optimieren. Neben klassischen Immobilienfinanzierungen nimmt der Konzern seit einigen Jahren auch Unternehmensfinanzierungen auf und verbreitert damit seine Finanzierungsbasis.

Als Voraussetzung der Unternehmensfinanzierungen hat der Konzern die Ratingagenturen Moody‘s und S&P (seit 2015) und zusätzlich Fitch (seit 2020) beauftragt, den Konzern jährlich zu bewerten. Moody’s stuft die Gewobag mit einem Rating von A2, S&P und Fitch jeweils mit A ein.

Die Aussagen gelten gleichermaßen für den Konzern wie für die Gewobag als Konzernobergesellschaft, die auch die Vorfinanzierung der Projektentwicklungen und Projektentwicklungsbeteiligungen sicherstellt. Auf Basis der erteilten Ratings ist der Gewobag-Konzern in der Lage, auch unbesicherte Unternehmens- und Projektfinanzierungen zu sehr günstigen Konditionen aufzunehmen. Zur Struktur und Zusammensetzung der unbesicherten Finanzinstrumente wird auf die Kapitel D.11 „Finanzverbindlichkeiten“ und D.12 „Unternehmensanleihen“ verwiesen.

  

Kapitalsteuerung

Die Ziele des Konzerns im Hinblick auf das Kapitalmanagement liegen in der Sicherstellung der Unternehmensfortführung und dem Erhalt der finanziellen Substanz. Bei der Steuerung der Kapitalstruktur werden die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und anderen KreditgeberInnen sowie die flüssigen Mittel einschließlich Bausparguthaben berücksichtigt. Die Solidität der Bilanzrelationen wird mit den Kennzahlen Eigenkapitalquote, Loan-To-Value Ratio und Interest Coverage Ratio gemessen und laufend überwacht. Die in den Darlehensverträgen vereinbarten Financial Covenants wurden im Geschäftsjahr und im Vorjahr eingehalten.
 

Angaben in T € 31.12.2021 31.12.2020
Eigenkapital1 6.128.336 5.422.933
/ Bilanzsumme1 13.128.463 11.742.090
Eigenkapitalquote1 46,7 % 46,2 %
Finanzverbindlichkeiten 4.555.466 4.680.936
Unternehmensanleihen 492.707 0
Flüssige Mittel -335.822 -174.772
Nettofinanzverbindlichkeiten 4.712.352 4.506.164
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (IAS 40) 12.611.533 11.401.377
abzüglich des Fair Value für Nutzungsrechte an Erbbaurechtsgrundstücken -34.490 -32.859
Immobilienvermögen 12.577.043 11.368.518
Loan-To-Value Ratio 37,5 % 39,6 %
Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Zu- und Abschreibungen (EBITDA)1/2 205.324 210.270
/ Zinsaufwendungen3 73.713 80.714
Interest Coverage Ratio 2,8 2,6

2. Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten

 

Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden nur dann als Nettobetrag in der Bilanz ausgewiesen, wenn ein durchsetzbarer Rechtsanspruch auf Verrechnung besteht und ein Ausgleich auf Nettobasis beabsichtigt ist.

In der Bilanz des Geschäftsjahrs 2021 wurden Forderungen aus noch nicht abgerechneten Betriebskosten von 167,5 Mio. € (Vorjahr: 167,7 Mio. €) mit erhaltenen Anzahlungen aus Betriebskostenvorauszahlungen von 182,9 Mio. € (Vorjahr: 174,8 Mio. €) verrechnet. Die sich ergebende Gesamtnettogröße von 15,5 Mio. € (Vorjahr: 7,1 Mio. €) ist als Verbindlichkeit aus nicht abgerechneten Betriebskosten ausgewiesen.


3. Zusatzangaben zu den Finanzinstrumenten

 

Die folgende Tabelle zeigt die Einteilung der Finanzinstrumente in die entsprechenden Klassen nach IFRS 7.6 mit der Zuordnung zu den Bewertungskategorien nach IFRS 9:

31.12.2021
Bewertungs-
kategorie nach IFRS 9
Fair-Value-Hierarchie-Stufe Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet Zum Fair Value bewertet Keine Finanzinstrumente gemäß IAS 32 Wertansatz Bilanz nach IFRS 16 Summe Bilanzposten
Angaben in Mio. € Buchwert Fair Value Buchwert Buchwert Buchwert Buchwert
Sonstige finanzielle Vermögenswerte FVTPL 3 20,0 20,0 - - - 20,0
Forderungen und sonstige
Vermögenswerte
AC 3 30,4 30,4 - 6,1 - 36,5
Zahlungsmittel und Zahlungsmittel-
äquivalente
AC 1 335,8 335,8 - - - 335,8
Summe finanzieller Vermögenswerte 386,2 386,2 - 6,1 - 392,3
Finanzverbind-
lichkeiten
AC 3 4.555,5 4.891,5 - - - 4.555,5
Unternehmens-
anleihen
AC 1 492,7 495,3 - - - 492,7
Verbindlichkeiten aus Leasing n.a. 3 - - - - 110,9 110,9
Derivative Finanzinstrumente (Zinsswaps) n.a. 2 - - 26,1 - - 26,1
Verbindlichkeiten und sonstige Schulden AC 3 105,0 105,0 - 18,0 - 123,0
Summe finanzieller Verbindlichkeiten 5.153,2 5.491,7 26,1 18,0 110,9 5.308,2
31.12.2020
Bewertungs-
kategorie nach IFRS 9
Fair-Value-Hierarchie-Stufe Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet Zum Fair Value bewertet Keine Finanzinstrumente gemäß IAS 32 Wertansatz Bilanz nach
IFRS 16
Summe Bilanzposten
Angaben in Mio. € Buchwert Fair Value Buchwert Buchwert Buchwert Buchwert
Sonstige
finanzielle
Vermögenswerte
FVTPL 3 20,6 20,6 - - - 20,6
Forderungen und
sonstige Vermögenswerte
AC 3 23,9 23,9 - 0,7 - 24,5
Zahlungsmittel und Zahlungsmittel-
äquivalente
AC 1 174,8 174,8 - - - 174,8
Summe finanzieller Vermögenswerte 219,2 219,2 - 0,7 - 219,9
Finanzverbind-
lichkeiten
AC 3 4.680,9 5.227,8 - - - 4.680,9
Verbindlichkeiten aus Leasing n.a. 3 - - - - 115,9 115,9
Derivative Finanzinstrumente (Zinsswaps) n.a. 2 - - 36,1 - - 36,1
Verbindlichkeiten
und sonstige
Schulden
AC 3 94,4 94,4 - 12,5 - 106,9
Summe finanzieller Verbindlichkeiten 4.775,3 5.322,1 36,1 12,5 115,9 4.939,9

Die flüssigen Mittel haben überwiegend kurze Restlaufzeiten, daher entsprechen deren Buchwerte zum Abschlussstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert.

Für Forderungen und sonstige Vermögenswerte bildet die Gewobag Wertberichtigungen für erwartete Forderungsausfälle. Demnach und aufgrund der kurzen Restlaufzeit entsprechen die Buchwerte dieser Forderungen annähernd ihrem beizulegenden Zeitwert.

Die Gewobag hält Beteiligungen, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden und bei denen kein maßgeblicher Einfluss auf die Geschäftsführung besteht. Diese Eigenkapitalinstrumente der Klasse sonstige finanzielle Vermögenswerte werden aufgrund der Rechtsform der Beteiligungen (KG oder GbR) der Kategorie „FVTPL“ zugeordnet. Die Folgebewertung muss bei diesen finanziellen Vermögenswerten grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert erfolgen, jedoch ergeben sich nach derzeitiger Beurteilung keine wesentlichen Abweichungen zwischen den Anschaffungskosten und den anteiligen beizulegenden Zeitwerten.

Verbindlichkeiten und sonstige Schulden haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Die bilanziellen Werte entsprechen daher näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert.

Die Fair-Value-Bewertung der Finanzverbindlichkeiten erfolgt durch die Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme mittels der aktuellen risikoadjustierten Zinsstrukturkurve zum Bilanzstichtag.

Die Ermittlung der Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für Zwecke der Bewertung oder der erläuternden Anhangangabe erfolgte grundsätzlich auf Basis der Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie. Die Ermittlung der Zeitwerte von derivativen Finanzinstrumenten mit Sicherungsbeziehung erfolgte auf Basis von anerkannten Bewertungsverfahren, unter Verwendung von beobachtbaren Marktparametern (Stufe 2 der Fair-Value-Hierarchie). Die Ermittlung des Zeitwerts der Unternehmensanleihen erfolgte anhand der Marktnotierung der Anleihe (Stufe 1 der Fair-Value-Hierarchie).

 

H    Sonstige Erläuterungen und Pflichtangaben

 

1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

 

Für die Beteiligungsunternehmen in der Rechtsform der GbR besteht eine unbeschränkte Haftung für deren Verpflichtungen. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaften wird keine Inanspruchnahme erwartet.

Es bestehen Treuhandvermögen/-verbindlichkeiten von 301,2 T € für restitutionsbehaftete und treuhänderisch verwaltete Grundstücke.

Es bestehen für aktivierungsfähige Investitionsmaßnahmen Bestellobligos von 45,7 Mio. €. In Bezug auf finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Pachtverträgen wird auf das Kapitel D.13 „Leasingverhältnisse“ verwiesen.

Für diverse Projektentwicklungen für die eigene Bestandserweiterung bestehen bis zu deren Fertigstellung finanzielle Verpflichtungen von rund 1.325 Mio. €.


2. Arbeitnehmer

 

Im Gewobag-Konzern waren im Geschäftsjahr durchschnittlich 736 MitarbeiterInnen (Vorjahr: 722 MitarbeiterInnen) beschäftigt:

MitarbeiterInnen Gewobag-Konzern 31.12.2021 31.12.2020
Gesamt am 31.12. 744 735
davon Angestellte 672 665
davon Auszubildende/PraktikantInnen 33 31
davon ruhend (Elternzeit und EU-Rente) 14 12
Personaldurchschnitt im Geschäftsjahr 736 722

3. Dienstleistungen des Abschlussprüfers

 

Im Berichtsjahr sind auf Konzernebene folgende Aufwendungen entstanden:

Angaben in T € 31.12.2021 31.12.2020
Abschlussprüfungsleistungen 230 231
Andere Bestätigungsleistungen 115 12
Sonstige Leistungen 25 56
Im Aufwand erfasstes Gesamthonorar 370 299

4. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

 

Die Gewobag AG ist das Mutterunternehmen des Gewobag-Konzerns. Die in den Konzernabschluss einbezogenen verbundenen Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen sind als nahestehende Unternehmen zu betrachten.

Im Geschäftsjahr 2021 wurden vertraglich garantierte Ausgleichszahlungen von insgesamt 3,2 Mio. € durch die Tochterunternehmen Gewobag WB bzw. Gewobag PB an die BERLETAS als einziges Gemeinschaftsunternehmen des Gewobag-Konzerns geleistet.

Das Land Berlin als alleiniger Aktionär ist eine nahestehende Person der Gewobag. Unmittelbare vertragliche Beziehungen zum Land Berlin bestehen aus:

a) Vermietungen an das Land Berlin bzw. an Berliner Bezirke. Die Jahresnettokaltmiete aller in diesem Zusammenhang bestehenden Mietverträge beträgt in Summe 7,5 Mio. €,

b) der Einbringung von einem Grundstück mit Nutzen-/Lastenwechsel im Geschäftsjahr 2021 mit einem Einbringungswert von insgesamt 1,9 Mio. €,

c) dem Erwerb von Grundstücken im Rahmen bezirklicher Vorkaufsrechte des Landes Berlin. Im Geschäftsjahr wurden in diesem Zusammenhang zwei Grundstücke erworben für einen Kaufpreis von insgesamt 13,5 Mio. €. Im Zusammenhang mit derartigen Erwerben in 2021 und Vorjahren leistete das Land Berlin als Einlage in die Kapitalrücklage Zahlungen von 13,5 Mio. €,

d) der Vereinbarung und Entgegennahme von Zuschüssen, darunter der Betrauung der Gewobag mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen der sozialen Wohnraumförderung für bestimmte Immobilien in Berlin-Friedrichshain.

Die vertraglichen Beziehungen wurden teilweise bereits in den Vorjahren vereinbart.


5. Mitglieder des Vorstands der Gewobag (Muttergesellschaft)

 

Vorstandsmitglieder der Gewobag sind Frau Snezana Michaelis und Herr Markus Terboven.

Die Vorstandsmitglieder erhielten im Geschäftsjahr folgende Bezüge und Nebenleistungen:

Angaben für 2021 in T € Markus Terboven Snezana Michaelis
Grundvergütung 170 170
Sonderzahlungen für das Jahr 2020 70 70
Altersvorsorge bzw. Beiträge zur freiwilligen Rentenversicherung einschl. übernommener Pauschalsteuer 33 33
Geldwerte Vorteile 5 10
Bezüge 278 283
Zuschüsse bzw. Arbeitgeberanteile 5 5
Gesamt 283 288
Angaben für 2019 in T € Markus Terboven Snezana Michaelis
Grundvergütung 170 170
Sonderzahlungen für das Jahr 2020 70 70
Altersvorsorge bzw. Beiträge zur freiwilligen RentenversicherungAltersvorsorge bzw. Beiträge zur freiwilligen Rentenversicherung
einschl. übernommener Pauschalsteuer
34 34
Geldwerte Vorteile 8 9
Bezüge 282 282
Zuschüsse bzw. Arbeitgeberanteile 5 5
Gesamt 287 287

Für die Vorstandsmitglieder ist eine variable Zieltantieme von jeweils 70 T € für das Jahr 2021 vereinbart, deren tatsächliche Höhe in der Sitzung des Aufsichtsrats vom 31. März 2022 beschlossen wird.

Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Vorstandsmitgliedern der Gewobag und ihren Hinterbliebenen wurden Rückstellungen von 160 T € zugeführt. Die laufenden Pensionen betrugen im Geschäftsjahr 2021 381 T €. Die Pensionsrückstellungen für ehemalige Vorstandsmitglieder der Gewobag und ihre Hinterbliebenen betragen zum 31. Dezember 2021 4.746 T €.


6. Aufsichtsrat

 

Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Muttergesellschaft sind und waren:

Name Beruf Vergütung in €
Anke Brummer-Kohler Vorsitzende
Abteilungsleiterin Stadtentwicklung, Wohnen, Baurecht a.D.
Feste Vergütung 8.200
Wenke Christoph
(bis 25.01.2022)
Stellvertretende Vorsitzende
Staatssekretärin in der Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales; bis Dezember 2021 Staatssekretärin für Wohnen bei der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen; Berlin
Feste Vergütung 6.900
Ülker Radziwill
(seit 01.02.2022)
Staatssekretärin für Mieterschutz bei der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Berlin
Dorette König
(bis 20.10.2021)
Geschäftsführende Gesellschafterin der Adju Kompetenzentwicklung GmbH, bis Dezember 2021 Geschäftsführerin, ADAC Berlin-Brandenburg e.V. Feste Vergütung 5.546
Rolf-Dieter Schippers
(bis 31.01.2021)
Referatsleiter Beteiligungsmanagement IB bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Finanzen, Berlin Feste Vergütung 408
Carla Dietrich ver.di, Arbeitnehmervertreterin
Gewerkschaftssekretärin ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – Landesbezirk Berlin-Brandenburg
Feste Vergütung 4.900
Steffen Hontscha
(ab 01.02.2021)
Leiter des Referats für Standortförderung,
Finanzierungshilfen und Bürgschaften der Senatsverwaltung für Finanzen, Berlin
Feste Vergütung 4.492
Arnt von Bodelschwingh
(ab 01.11.2021)
Geschäftsführer RegioKontext GmbH, Berlin Feste Vergütung 1.071
Kerstin Mieth Referatsleiterin im Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung, Schwerin Feste Vergütung 4.900
Jean Lukoschat Arbeitnehmervertreter
Angestellter/Betriebsratsmitglied der Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin
Feste Vergütung 4.900
Olaf Kleindienst Arbeitnehmervertreter
kfm. Angestellter der Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin
Feste Vergütung 4.900
Klemens Witte Vertreter des Mieterrats
Geschäftsführer GreenHomeNow, Politologe und Wirtschaftswissenschaftler
Feste Vergütung 4.900

Außerdem nahm Frau Heike Strehlau bis zum 23. Juni 2021 als Gast des Mieterrats im Aufsichtsrat an den Sitzungen des Aufsichtsrats teil und erhielt dafür eine Aufwandsentschädigung i. H. v. insgesamt 512,00 €.

Ab dem 18. August 2021 nahm Frau Brigitte Meyer als Gast des Mieterrats im Aufsichtsrat an den Sitzungen des Aufsichtsrats teil und erhielt dafür eine Aufwandsentschädigung i.H.v. insgesamt 256,00 €.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten feste Vergütungen. Variable Vergütungen wurden nicht gewährt.


7. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

 

Nach Abschluss des Geschäftsjahrs 2021 sind folgende Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten:

Im Geschäftsjahr 2021 wurde von der Gewobag folgende Immobilie erworben, deren Nutzen- und Lastenwechsel erst im Jahr 2022 erfolgen soll:

Asset Deal Tag der Beurkundung Kaufpreis in €
Kuglerstr. 1/Schönhauser Allee 89 7. Oktober 2021 9.500.000,00

8. Corporate Governance

 

Die Entsprechenserklärung gemäß des Deutschen Corporate Governance Kodex in der von der Senatsverwaltung für Finanzen herausgegebenen Fassung (Berliner CGK) haben der Vorstand und der Aufsichtsrat für die Gewobag abgegeben und dem Hauptaktionär zugänglich gemacht.

 

Berlin, 31. März 2022

Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin




Snezana Michaelis               
Vorstandsmitglied                          



Markus Terboven               
Vorstandsmitglied                          


 

Anlage 1 zum Konzernanhang

In den Konzernabschluss sind neben der Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin, Berlin, die folgenden Unternehmen im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen:

Firma und Sitz Anteil am Kapital in %
Unmittelbare Beteiligungen der Gewobag
Gewobag EB Entwicklungs- und Baubetreuungsgesellschaft mbH, Berlin 100,0
Gewobag ED Energie- und Dienstleistungsgesellschaft mbH, Berlin 100,0
Gewobag MB Mieterberatungsgesellschaft mbH, Berlin 100,0
Gewobag VB Vermögensverwaltungs- und Betriebsgesellschaft mbH, Berlin 100,0
Gewobag ID Gesellschaft für Innovation, Digitalisierung und Geschäftsfeldentwicklung mbH 100,0
Treuconsult Immobilien GmbH, Berlin 100,0
Gerichtstr. 10-11 GmbH & Co. KG, Berlin 99,9
Kurt Franke Grundstücksgesellschaft mbH & Co. Geschäfts- und Wohnbauten KG, Berlin 97,7
Gewobag RS GmbH & Co. KG, Berlin 94,9
Gewobag KA GmbH & Co. KG, Berlin 94,7
Gewobag WB Wohnen in Berlin GmbH, Berlin 90,1
GEWOBAG Immobilienfonds I GbR, Berlin1 89,4
Prinz-Eugen-Str. 20 GmbH & Co. KG, Berlin 89,2
Kurt Franke Grundstücksgesellschaft mbH & Co. Zille-Siedlung KG, Berlin 86,9
Kronberg/Gewobag Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH, Berlin2 40,0
ZS Gewobag Projektentwicklung Wendenschloßstr. GmbH, Berlin2 40,0
ZS/Gewobag Landsberger Allee Grundstücksentwicklungs UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG2 40,0
ZS/Gewobag Projektentwicklung Hohensaatener Str. GmbH, Berlin2 40,0
Notos/Gewobag Projektentwicklung Allee der Kosmonauten GmbH, Zossen2 40,0
Notos/Gewobag Projektentwicklung Landsberger Tor GmbH, Zossen2 40,0
RIAS/Gewobag Projektentwicklung Britzer Damm GmbH2 40,0
RIAS/Gewobag Projektentwicklung Britzer Damm Zweite GmbH2 40,0
OIB/Gewobag Projekt Gartenfeld Entwicklungs GmbH & Co. KG, Berlin2 40,0
TREUCON/Gewobag Projektentwicklung Schönerlinder Str. GmbH & Co. KG2 40,0
BBH Gewobag Projektentwicklung Westendallee GmbH & Co. KG, Berlin2 40,0
Interhomes/Gewobag Projektentwicklung Ludwig-Quidde-Str. GmbH & Co. KG, Bremen2 40,0
Gewobag PB Wohnen in Prenzlauer Berg GmbH, Berlin3 8,9
Badstraße Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Grundbesitz KG, Berlin4 73,7
UNUS Grundstücksverwaltungs-GmbH & Co. Beusselstr. KG, Berlin4 100,0
Plata Grundstücksverwaltungs- GmbH & Co. Platanenallee 32 KG, Berlin4 62,8
BETA Neunte Beteiligungsgesellschaft für Wohnungsbau mbH & Co. Immobilien Fonds KG, Berlin4 52,1
Firma und Sitz Anteil am Kapital in %
Unmittelbare Beteiligungen der Gewobag WB
Grundstücksgesellschaft Nelly-Sachs-Park GbR, Berlin 99,9
Mackensenstraße 5 GmbH & Co. KG, Berlin 99,9
Potsdamer Straße 148 GmbH & Co. KG, Berlin 99,9
Kulmer Straße 32 GmbH & Co. KG, Berlin 99,9
Bülowstr. 12 GmbH & Co. KG, Berlin 99,9
Alvenslebenstraße 6 GmbH & Co. KG, Berlin 99,6
Grundstücksgesellschaft Falkenseer Chaussee GbR, Berlin 98,3
Frobenstraße 22 GmbH & Co. KG, Berlin 98,3
Pallasseum Wohnbauten KG, Berlin 92,0
Gewobag PB Wohnen in Prenzlauer Berg GmbH, Berlin 90,0

Darüber hinaus besitzt die Gewobag nachfolgende mittelbare Beteiligungen sowie unmittelbare Beteiligungen. Bei der BERLETAS handelt es sich um ein Gemeinschaftsunternehmen nach IAS 28 (siehe Anhangangabe D.4).

Die übrigen Beteiligungen werden in der Konzernbilanz unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen. Die Beteiligungsbuchwerte entsprechen im Wesentlichen dem anteiligen Fair Value der Beteiligungsgesellschaften.

 

Name und Sitz Beteiligung in %
Unmittelbare Beteiligung der Muttergesellschaft
BERLETAS Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Berlin 48,5
OIB/Gewobag Projekt Gartenfeld Verwaltungs GmbH, Berlin 40,0
Kleinstbeteiligungen an folgenden Immobilienfonds:
Kleinstbeteiligungen an folgenden Immobilienfonds: Buchwert in T € Beteiligung in %
BETA Beteiligungsgesellschaft für Wohnungsbau mbH & Co. Immobilien Fonds KG i.L., Berlin1 0 29,5
Kurt Franke Grundstücksgesellschaft mbH & Co. Bauträger KG, Berlin1 830 22,8
Fasanenstr. 6 Wohnbau KG „FAKA“ Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG i.L., Berlin1 1.158 23,6
Zweite SAB Treuhand und Verwaltung GmbH & Co. Berlin „Wohnen an der Spree“ KG, Berlin1 587 13,6
Beta Sechste Beteiligungsgesellschaft f. Wohnungsbau mbH & Co. KG i.L., Berlin 91,0 12,4
BETA Anlage-Fonds 1 GbR i.L., Berlin 153 10,7
Aquis Zweite Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Hansastr. OHG, Berlin 1.070 3,6
BETA Siebente Beteiligungsgesellschaft für Wohnungsbau mbH & Co. Ritterlandweg KG, Berlin 120 2,8
NBW Grundstücksgesellschaft mbH & Co. Dennewitzplatz KG, Berlin 21 1,2
Grundstücksgesellschaft Elsenstr. 26 b.R., Berlin 77 1,2
Metropole Berlin GmbH & Co. Wohnen in Charlottenburg KG, Berlin 34 1,1
ERGE Beuthstr. 22-24 GbR i.L., Berlin 36 0,8
Grundstücksgesellschaft Berlin-Lichtenrade GbR i.L., Berlin 15 0,2
Mittelbare Beteiligung der Gewobag WB Wohnen in Berlin GmbH, Berlin
AVW GmbH & Co. KG, Hamburg 11,8
Mittelbare Beteiligungen der Gewobag EB Entwicklungs- und Baubetreuungsgesellschaft mbH, Berlin
GEWOBAG Immobilienfonds III GbR, Berlin 1,6
Mittelbare Beteiligungen der Gewobag VB Vermögensverwaltungs- u. Betriebsgesellschaft mbH, Berlin
GEWOBAG Immobilienfonds III GbR, Berlin 0,3

Für die Verpflichtungen der vorstehend aufgeführten Gesellschaften in der Rechtsform der GbR haften die beteiligten Gesellschaften unmittelbar und unbeschränkt.

Die BuBI Gruppen-Versorgungskasse e. V., an der rechtsformbedingt keine Beteiligung bestehen kann, ist eine Zweckgesellschaft des Gewobag-Konzerns, die jedoch aufgrund von untergeordneter Bedeutung nicht konsolidiert wird.

 

ADC reddot winner 2023 iF DESIGN AWARD 2023