Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2022

A    Allgemeine Angaben

 

Die Konzernmuttergesellschaft Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin hat ihren Sitz in Berlin und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg (HRB 3445 B).

Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und der ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes. 

Die Gliederung der Konzernbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte gemäß der Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen (in der Fassung vom 5. Juli 2021). Das gesetzlich vorgeschriebene Gliederungsschema für Jahresabschlüsse von Wohnungsbaugesellschaften ist beachtet worden.



B    Konsolidierungskreis

 

In den Konzernabschluss der Gewobag werden neben der Muttergesellschaft alle Unternehmen (Tochterunternehmen) im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen, auf die die Gewobag unmittel- oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann, und sofern die Einbeziehung nicht nach § 296 HGB unterbleibt.

Die Vollkonsolidierung erfolgt ab dem Zeitpunkt des Erwerbs der Beherrschung und endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht.

Das Geschäftsjahr aller voll konsolidierten Gesellschaften ist das Kalenderjahr.

Aufstellung des Anteilsbesitzes des Gewobag-Konzerns gemäß § 313 Abs. 2 HGB zum 31.12.2022:

Gesellschaft Sitz Anteil am Kapital in %
Unmittelbare Beteiligungen der Gewobag
Gewobag EB Entwicklungs- und Baubetreuungsgesellschaft mbH Berlin 100,0
Gewobag ED Energie- und Dienstleistungsgesellschaft mbH Berlin 100,0
Gewobag MB Mieterberatungsgesellschaft mbH Berlin 100,0
Gewobag VB Vermögensverwaltungs- und Betriebsgesellschaft mbH Berlin 100,0
Gewobag ID Gesellschaft für Innovation, Digitalisierung und Geschäftsfeldentwicklung mbH Berlin 100,0
TREUCONSULT Immobilien GmbH Berlin 100,0
Gerichtstr. 10-11 GmbH & Co. KG Berlin 99,9
Kurt Franke Grundstücksgesellschaft mbH & Co. Geschäfts- und Wohnbauten KG Berlin 97,7
Gewobag RS GmbH & Co. KG Berlin 94,9
Gewobag KA GmbH & Co. KG Berlin 94,7
Gewobag WB Wohnen in Berlin GmbH Berlin 90,1
GEWOBAG Immobilienfonds I GbR Berlin 89,44)
Prinz-Eugen-Str. 20 GmbH & Co. KG Berlin 90,0
Kurt Franke Grundstücksgesellschaft mbH & Co. Zille-Siedlung KG Berlin 86,9
Badstraße Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Grundbesitz KG Berlin 79,12)
Plata Grundstücksverwaltungs-GmbH & Co. Platanenallee 32 KG Berlin 64,02)
BETA Neunte Beteiligungsgesellschaft für Wohnungsbau mbH & Co. Immobilien Fonds KG (Cunostr.) Berlin 53,32)
Kronberg/Gewobag Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH Berlin 40,01)
ZS Gewobag Projektentwicklung Wendenschloßstr. GmbH Berlin 89,9
ZS/Gewobag Landsberger Allee Grundstücksentwicklungs UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG Berlin 40,01)
ZS/Gewobag Projektentwicklung Hohensaatener Str. GmbH Berlin 40,01)
Notos/Gewobag Projektentwicklung Allee der Kosmonauten GmbH Zossen 40,01)
Notos/Gewobag Projektentwicklung Landsberger Tor GmbH Zossen 40,01)
RIAS/Gewobag Projektentwicklung Britzer Damm GmbH Berlin 40,01)
OIB/Gewobag Projekt Gartenfeld Entwicklungs GmbH & Co. KG Berlin 40,01)
TREUCON/GEWOBAG Projektentwicklung Schönerlinder Str. GmbH & Co. KG Berlin 40,01)
BBH Gewobag Projektentwicklung Westendallee GmbH & Co. KG Berlin 40,01)
Interhomes/Gewobag Projektentwicklung Ludwig-Quidde-Str. GmbH & Co. KG Bremen 40,01)
BLB Projekt 8 S. à r.l. Luxemburg 40,01)
Gewobag PB Wohnen in Prenzlauer Berg GmbH Berlin 8,93)
Gesellschaft Sitz Anteil am Kapital in %
Unmittelbare Beteiligungen der Gewobag WB
Grundstücksgesellschaft Nelly-Sachs-Park GbR Berlin 99,9
Mackensenstraße 5 GmbH & Co. KG Berlin 99,9
Potsdamer Straße 148 GmbH & Co. KG Berlin 99,9
Bülowstr. 12 GmbH & Co. KG Berlin 99,9
Alvenslebenstraße 6 GmbH & Co. KG Berlin 99,7
Grundstücksgesellschaft Falkenseer Chaussee GbR Berlin 99,3
Frobenstraße 22 GmbH & Co. KG Berlin 98,3
Pallasseum Wohnbauten KG Berlin 92,0
Kulmer Straße 32 GmbH & Co. KG Berlin 99,9
Gewobag PB Wohnen in Prenzlauer Berg GmbH Berlin 90,0

Zum 1. Januar 2022 wurde die Anwachsung der UNUS Grundstücks-Verwaltungs-GmbH & Co. Beusselstr. KG an die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge berücksichtigt. Die Auflösung der Gesellschaft wurde am 04. Mai 2022 im Handelsregister eingetragen. Im Vorjahr erfolgte aufgrund von untergeordneter Bedeutung (§ 296 HGB) keine Konsolidierung.

Aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 6. April 2022 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten RechtsträgerInnen vom selben Tag wurde die RIAS/Gewobag Projektentwicklung Britzer Damm Zweite GmbH durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die RIAS/Gewobag Projektentwicklung Britzer Damm GmbH verschmolzen.

Gegenüber dem Vorjahr haben sich folgende Erweiterungen des Konsolidierungskreises ergeben:

Gesellschaft Sitz Zeitpunkt der Erst­konsoli­dierung
BuBI Gruppen-Versorgungskasse e. V. Potsdam 31.12.2022
BLB Projekt 8 S. à r.l. Luxemburg 31.12.20221)
Plata Grundstücksverwaltungs-GmbH & Co. Platanenallee 32 KG Berlin 01.01.2022
Badstraße Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Grundbesitz KG Berlin 01.01.2022
Beta Neunte Beteiligungsgesellschaft für Wohnungsbau mbH & Co. Immobilien-Fonds-KG Berlin 01.01.2022

Aufgrund der Neuordnung der betrieblichen Altersversorgung des Gewobag Konzerns im Geschäftsjahr 2022 wird die BuBI Gruppen-Versorgungskasse e. V. erstmals in den Konzernabschluss einbezogen. Die Versorgungskasse, an der rechtsformbedingt keine Beteiligung bestehen kann, wurde gemäß § 296 Abs. 2 HGB aufgrund von untergeordneter Bedeutung in den Vorjahren nicht konsolidiert.

Die BuBI Gruppen-Versorgungskasse e. V ist eine soziale Einrichtung zur Finanzierung und Abwicklung der betrieblichen Altersversorgung für die Trägerunternehmen des Gewobag-Konzerns. Zweck des Vereins ist ausschließlich und unabänderlich die Unterstützung der LeistungsempfängerInnen mit Leistungen der Alters-, Invaliditäts-/Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenversorgung.

Vermögenswerte und Schulden der BuBI Gruppen-Versorgungskasse e. V in T € 31.12.2022
notwendiger Erfüllungsbetrag der Versorgungsverpflichtungen 23.792
Beizulegender Zeitwert der Vermögensgegenstände 14.927
Fehlbetrag wegen nicht bilanzierter Versorgungsverpflichtungen 8.865

Die ausschließlich zur Erfüllung der Versorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff aller übrigen GläubigerInnen entzogenen Vermögensgegenstände der Versorgungskasse bestehen aus Ausleihungen und treuhänderisch verwaltetem Depotvermögen (börsennotierten Fondsanteilen) und werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag bewertet und mit den Versorgungsverpflichtungen verrechnet. In Ausübung des Wahlrechts nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB mit entsprechender Anwendung im Konzernabschluss (Deutscher Rechnungslegungsstandard DRS 19.46) wird der Fehlbetrag nur im Anhang angegeben.

Die übrigen Änderungen des Konsolidierungskreises haben sich nicht wesentlich auf die Darstellung des Konzernabschlusses ausgewirkt. Die Auswirkungen der Erstkonsolidierung sind in einer separaten Spalte im Konzernanlagenspiegel dargestellt.

Die Stichtage der Jahresabschlüsse aller in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen entsprechen dem Konzernabschlussstichtag.

Darüber hinaus besitzt die Gewobag zwei unmittelbare Beteiligungen an assoziierten Unternehmen, auf deren Einbeziehung nach § 311 Abs. 2 HGB wegen untergeordneter Bedeutung verzichtet wurde. Diese Anteile werden in der Konzernbilanz wie in den Einzelabschlüssen mit ihren Anschaffungskosten bzw. bei dauernder Wertminderung mit ihren niedrigeren beizulegenden Werten unter den Finanzanlagen ausgewiesen. Im Übrigen entsprechen die Beteiligungsbuchwerte weitgehend dem anteiligen Eigenkapital der Beteiligungsgesellschaften.

Gesellschaft Sitz Beteiligung in %
Unmittelbare Beteiligung der Muttergesellschaft
BERLETAS Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG Berlin 48,5
OIB/Gewobag Projekt Gartenfeld Verwaltungs GmbH Berlin 40,0

Die BERLETAS Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Berlin, hat im Geschäftsjahr 2022 einen Jahresüberschuss von 1.539 T € erzielt und weist danach ein Eigenkapital von 9.352 T € aus. Unbeschränkt haftende Gesellschafterin ist die in den Konzernabschluss einbezogene TREUCONSULT Immobilien GmbH, Berlin.

Weiterhin bestehen die folgenden Kleinstbeteiligungen. Diese Anteile werden in der Konzernbilanz wie in den Einzelabschlüssen mit ihren Anschaffungskosten bzw. bei dauernder Wertminderung mit ihren niedrigeren beizulegenden Werten unter den Finanzanlagen ausgewiesen.

Sitz Buchwert der Beteiligung Beteiligung in %
Kleinstbeteiligung an folgenden Fonds:
Kurt Franke Grundstücksgesellschaft mbH & Co. Bauträger KG Berlin 830 22,8
Fasanenstr. 6 Wohnbau KG „FAKA“ Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. i.L. Berlin 1.158 23,6
Zweite SAB Treuhand und Verwaltung GmbH & Co. Berlin „Wohnen an der Spree“ KG Berlin 587 13,6
BETA Anlage-Fonds 1 GbR i.L. Berlin 153 10,7
NBW Grundstücksgesellschaft mbH & Co. Dennewitzplatz KG Berlin 21 1,2
Grundstücksgesellschaft Elsenstr. 26 b.R. Berlin 77 1,2
Metropole Berlin GmbH & Co. Wohnen in Charlottenburg KG Berlin 34 1,1
Grundstücksgesellschaft Berlin-Lichtenrade GbR i.L. Berlin 15 0,2
Beta Sechste Beteiligungsgesellschaft f. Wohnungsbau mbH & Co.KG i.L. Berlin 91 12,4

Für die genannten Kleinstbeteiligungen wird auf die Angaben gemäß § 313 Abs. 2 Nr. 4 HGB verzichtet, da sie für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung sind (§ 313 Abs. 3 S. 4 HGB).

Gesellschaft Sitz Beteiligung in %
Mittelbare Beteiligung der Gewobag WB Wohnen in Berlin GmbH, Berlin
AVW GmbH & Co. KG Hamburg 11,8
Mittelbare Beteiligungen der Gewobag EB Entwicklungs- und Baubetreuungsgesellschaft mbH, Berlin
GEWOBAG Immobilienfonds III GbR Berlin 1,6
Mittelbare Beteiligungen der Gewobag VB Vermögensverwaltungs- u. Betriebsgesellschaft mbH, Berlin
GEWOBAG Immobilienfonds III GbR Berlin 0,4

Für die Verpflichtungen der vorstehend aufgeführten Gesellschaften in der Rechtsform der GbR haften die beteiligten Gesellschaften unmittelbar und unbeschränkt.



C    Konsolidierungsgrundsätze

 

Die Jahresabschlüsse der konsolidierten Gesellschaften bilden die Konzernabschlussgrundlage und sind sämtlich auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt.

Die Kapitalkonsolidierung wird, wenn die Erstkonsolidierung vor dem 1. Januar 2010 erfolgte, nach der Buchwertmethode, durch Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem Konzernanteil am Eigenkapital zum Zeitpunkt der Erst- bzw. Folgekonsolidierung gemäß § 301 Abs. 1 HGB a.F. durchgeführt.

Im Übrigen erfolgte die Erstkonsolidierung nach der Neubewertungsmethode gemäß § 301 Abs. 1 HGB zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss bzw. zum Zeitpunkt der Gründung.

In der Neubewertungsbilanz werden die Sachanlagen mit dem Verkehrswert bewertet. Weitere wesentliche Unterschiede zu den handelsrechtlichen Buchwerten ergaben sich nicht.

Bei der Konsolidierung von Zweckgesellschaften werden Ausleihungen an die jeweiligen Mitgesellschafter aufgrund der bestehenden Kaufoptionen mitkonsolidiert. Leistungsbeziehungen der Zweckgesellschaften mit den jeweiligen Mitgesellschaftern werden entsprechend deren wirtschaftlichem Gehalt als Bestandteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten des Gewobag Konzerns berücksichtigt.

Hinzuerwerbe von Anteilen an bereits vollkonsolidierten Gesellschaften werden als Erwerbsvorgang behandelt, daher werden die Vermögensgegenstände und Schulden in diesen Fällen anteilig in Höhe des Zuerwerbs neu bewertet.

Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Erträge und Aufwendungen aus dem Innenverhältnis werden gemäß §§ 303, 305 HGB voll gegeneinander aufgerechnet.

Auf Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen und wenn wesentlich auch aus Lieferungen und Leistungen von assoziierten Unternehmen findet § 304 HGB Anwendung.

Auf Bewertungseffekte aus Konsolidierungsmaßnahmen werden gemäß § 306 HGB in der Konzernbilanz latente Steuern bilanziert. Die latenten Steuern werden organkreisbezogen ermittelt und mit den Differenzen gemäß § 274 HGB zusammengefasst.



D    Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

 

Im Konzernabschluss sind die Vermögensgegenstände und Schulden gemäß den §§ 300, 308 HGB nach dem Recht der Muttergesellschaft, der Gewobag, bilanziert und mit einheitlichen Bewertungsmethoden bewertet worden.

Abweichend vom Vorjahr wurde bei den mittelbaren Versorgungsverpflichtungen das Wahlrecht des Art. 28 Abs. 1 S. 2 EGHGB aufgrund der Neuordnung der betrieblichen Altersversorgung des Gewobag-Konzerns im Geschäftsjahr 2022, die andersartige und für einen Großteil der Begünstigten weitergehende Versorgungsansprüche als bisher begründet hat, und der Geringfügigkeit der zum 31. Dezember 2022 von einem Sachverständigen ermittelten Fehlbeträge aus den bisherigen Altersversorgungszusagen abweichend vom Vorjahr ausgeübt. Der Fehlbetrag aus mittelbaren Altersversorgungsverpflichtungen wird künftig nicht mehr passiviert, sondern im Anhang angegeben. Aus der Auflösung der Rückstellung ergab sich im Konzernabschluss 2022 ein Ertrag von 1.863 T €.

Abweichend vom Vorjahr werden in die Herstellungskosten der Bauten des Anlagevermögens ab dem Geschäftsjahr 2022 unter Inanspruchnahme des § 255 Abs. 3 S. 2 HGB die auf den Zeitraum der Herstellung entfallenden Fremdkapitalzinsen einbezogen. In die Herstellungskosten sind im Geschäftsjahr 2022 Zinsen für Fremdkapital von 3.560 T € einbezogen worden.

Abweichend vom Vorjahr werden in die Herstellungskosten der Bauten des Anlagevermögens ab dem Geschäftsjahr 2022 gemäß § 255 Abs. 2 S. 3 HGB angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung, die auf den Zeitraum der Herstellung entfallen, einbezogen. In die Herstellungskosten sind im Geschäftsjahr 2022 Verwaltungsgemeinkosten von 3.557 T € einbezogen worden.

Durch die Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind die Werte des Konzernabschlusses 2022 nicht vollumfänglich mit dem Vorjahr vergleichbar.

Abweichend zum Vorjahr werden im Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten keine Mietkautionskonten ausgewiesen (Vorjahr: 60.668 T €). Die Mietkautionsbeträge werden als Sicherheitsleistungen getrennt vom Vermögen auf separaten Treuhandsammelkonten verwahrt und als Treuhandvermögen qualifiziert. Der Ausweis erfolgt nachrichtlich in einer Nachzeile zur Bilanz. Der Vorjahresausweis wurde entsprechend angepasst.

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und ggf. außerplanmäßige Abschreibungen bilanziert. Die Herstellungskosten umfassen Einzelkosten, zurechenbare Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung. 

Weiterhin werden in die Herstellungskosten der Bauten des Anlagevermögens ab dem Geschäftsjahr 2022 unter Inanspruchnahme des § 255 Abs. 3 S. 2 HGB die auf den Zeitraum der Herstellung entfallenden Fremdkapitalzinsen einbezogen. In die Herstellungskosten sind im Geschäftsjahr 2022 Zinsen für Fremdkapital von 3.560 T € einbezogen worden.

Vom Aktionär Land Berlin unentgeltlich eingebrachte unbebaute Grundstücke werden zum beizulegenden Wert zum Zeitpunkt der Einbringung unter Berücksichtigung von Belastungen durch Verpflichtungen zur vergünstigten Vermietung der darauf zu errichtenden Bauten sowie durch vermutete Altlasten im Boden bewertet. Die auf die Einbringung anfallende Grunderwerbsteuer wird als Aufwand erfasst, da sie zu einer Bewertung oberhalb des beizulegenden Wertes führen würde.

Die planmäßigen Abschreibungen werden entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen.

Abschreibungssätze werden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bestimmt, die überwiegend mit den vom Bundesministerium für Finanzen veröffentlichten Abschreibungstabellen übereinstimmt. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, soweit aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung der Ansatz mit einem niedrigeren beizulegenden Wert erforderlich ist. Die Anschaffungskosten für Gebäude, die bis zum 31. Dezember 1924 bezugsfertig wurden, werden ab Modernisierungsfertigstellung über eine voraussichtliche Nutzungsdauer von 40 Jahren abgeschrieben. Die Anschaffungskosten für Gebäude, die ab dem 1. Januar 1925 bezugsfertig waren, und alle Neubauten werden über einen Zeitraum von 50 Jahren abgeschrieben. Zuschreibungen erfolgen, soweit der Grund für in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen entfallen ist, maximal bis zu den fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten.

Geringwertige Vermögensgegenstände werden in einem Sammelposten zusammengefasst und über fünf Jahre linear abgeschrieben (in Anlehnung an § 6 Abs. 2a EStG).

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder bei dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die unfertigen Leistungen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Sie betreffen nicht abgerechnete Umlagen für kalte Betriebskosten sowie für Heiz- und Warmwasserkosten. Von den unfertigen Leistungen wurde ein Abschlag vorgenommen, um die infolge von Leerstand voraussichtlich nicht abrechenbaren Betriebskosten zu berücksichtigen.

Die anderen Vorräte des Umlaufvermögens wurden zu Anschaffungskosten nach dem FIFO-Verfahren und unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert abzüglich Wertabschlägen für erkennbare Einzelrisiken bewertet. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.

Die Geldbeschaffungskosten betreffen Disagien, die über die Zinsbindungsfristen linear abgeschrieben werden.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste sowie ungewisse Verbindlichkeiten und werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen betreffen unmittelbare Pensionszusagen und werden im Rahmen des § 253 Abs. 1 S. 2 und 3 HGB auf der Basis der folgenden Berechnungsgrundsätze und Rechnungsgrundlagen bewertet:

Berechnungsgrundlagen und Berechnungsmethode 
Bewertungsverfahren Projected-Unit-Credit-Methode (PUC-Methode)
Rechnungszins (10-Jahres-Durchschnitt)* 1,79 % (Vorjahr: 1,87 %)
Rechnungszins (7-Jahres-Durchschnitt)* 1,45 % (Vorjahr: 1,35 %)
Biometrie Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH
Rententrend 2,00 %
Anwartschaftstrend 2,00 %

Effekte aus Zinssatzänderungen werden im Finanzergebnis berücksichtigt.

Weiterhin ist die Gewobag Mitglied der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Die VBL ist eine Anstalt öffentlichen Rechtes, die für MitarbeiterInnen öffentlicher Körperschaften sowie bestimmter juristischer Personen des Privatrechts eine zusätzliche Altersversorgung gewährt. Aufgrund der bestehenden Satzung und Regelungen ist die VBL als leistungsorientierter Plan zu klassifizieren, der durch mehrere TrägerInnen finanziert wird. Jedoch werden die über die VBL gewährten Zusagen als beitragsorientierter Plan bilanziert, da eine Berechnung nicht möglich ist. Bei einem Austritt der Gewobag aus der VBL könnten Zahlungsansprüche seitens der VBL erwachsen. Derzeit gehen wir davon aus, dass eine solche Verpflichtung nicht eintritt. Im Jahr 2022 setzt sich der Beitrag zur VBL aus 6,45 Prozent allgemeiner Umlage und 2,62 Prozent Sanierungsbeitrag zusammen. Die Summe des VBL-pflichtigen Entgelts betrug bei der Gewobag im Jahr 2021 3.298 T €, vom Gesamtbeitrag von 213,2 T € waren 86,4 T € Sanierungsgeld.

Bei den mittelbaren Versorgungsverpflichtungen wurde das Wahlrecht des Art. 28 Abs. 1 S. 2 EGHGB aufgrund der Neuordnung der betrieblichen Altersversorgung des Gewobag-Konzerns im Geschäftsjahr 2022, die andersartige und für einen Großteil der Begünstigten weitergehende Versorgungsansprüche als bisher begründet hat, und der Geringfügigkeit der zum 31. Dezember 2022 von einem Sachverständigen ermittelten Fehlbeträge aus den bisherigen Altersversorgungszusagen abweichend vom Vorjahr ausgeübt. Der Fehlbetrag aus mittelbaren Altersversorgungsverpflichtungen wird künftig nicht mehr passiviert, sondern im Anhang angegeben. Der Fehlbetrag entspricht der anteiligen Unterdeckung der Verpflichtungen der BuBI Gruppen-Versorgungskasse e. V. (Anwartschaftsbarwerte abzüglich Deckungsvermögen, das im Wesentlichen aus börsennotierten Fondsanteilen besteht). Aus der Auflösung der Rückstellung ergab sich in 2022 ein Ertrag in Höhe von 1.863 T €.

Die Anwartschaftsbarwerte für die mittelbaren Versorgungsverpflichtungen wurden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels Anwartschaftsbarwertverfahren errechnet. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die „Richttafeln 2018 G“ von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Für die handelsbilanzielle Bewertung wurden die Stichtagszinssätze gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) auf Basis zehnjähriger Durchschnittsbildung für eine pauschalierte Laufzeit von 15 Jahren verwendet (1,79 Prozent zum 31. Dezember 2022, 1,87 Prozent zum 31. Dezember 2021). Der Rententrend für lebenslange Rentenverpflichtungen wurde mit 2,00 Prozent eingerechnet. Für die Ansprüche gemäß Betriebsvereinbarung BV028/2022 wurden ein Gehaltstrend von 2 Prozent und für alle MitarbeiterInnen bis zum 20. Dienstjahr Fluktuationswahrscheinlichkeiten auf Basis von 300 Prozent der Wahrscheinlichkeiten der Richttafeln von Dr. Heubeck aus dem Jahr 2010 angenommen. Für die Ansprüche aus den anderen Betriebsvereinbarungen erfolgte auf Grundlage der bausteinartigen Versorgungszusage keine Berücksichtigung des Gehaltstrends und der Fluktuation, dies wirkt sich auf die betragsmäßige Angabe aber nur geringfügig aus, da diese Ansprüche auf die Ansprüche aus der Betriebsvereinbarung BV028/2022 angerechnet werden.

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag bilanziert.

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet abgegrenzte Zahlungen für die Einräumung von Erbbaurechten, die anteilig über die Laufzeit des jeweiligen Erbbaurechts aufgelöst werden. Weiterhin enthält der Posten nicht rückzahlbare Zuschüsse als Bestandteil der Förderdarlehen mit Mietpreisbindung. Die Auflösung erfolgt über den Zeitraum der Mietpreisbindung. Es bestehen weiterhin Zuschüsse des Landes Berlin für den Kauf von 151 Wohnungen in der Karl-Marx-Allee 133-143 gemäß Betrauungsakt vom 18. Oktober 2019, deren Auflösung bei erwartungsgemäßer Entwicklung über die Laufzeit des Betrauungsakts bis 2038 vorgesehen ist.

Für die Absicherung der variablen Verzinsung von Darlehen wurden derivative Finanzinstrumente (Zinsswaps) erworben, die im Geschäftsjahr 2022 vollständig abgelöst wurden. Zahlungen, die als Ausgleich für die Auflösung geleistet wurden, werden im Posten Zinsaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung abgebildet.

Für die Ermittlung der latenten Steuern nach § 298 i. V. m. § 274 HGB wurden alle Tochterunternehmen einbezogen. Die ermittelten steuerlichen Latenzen resultieren im Wesentlichen aus unterschiedlichen Wertansätzen zwischen Handels- und Steuerbilanz bei den Grundstücken und Gebäuden im Anlagevermögen und aus Bewertungsunterschieden bei den Rückstellungen. Für 2022 lag der Steuersatz zur Berechnung der latenten Steuern bei 30,175 Prozent bzw. bei Gesellschaften, die die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung in Anspruch nehmen, bei 15,825 Prozent. Wenn sich für den jeweiligen steuerlichen Organkreis ein aktiver Saldo an latenten Steuern ergibt, wird dieser gemäß dem Wahlrecht nicht aktiviert.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.



E    Erläuterungen zur Konzernbilanz und zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

  

I    Konzernbilanz

  

  1. Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ist dem Anlagenspiegel (Anlage 1 zum Anhang) zu entnehmen. Kumulierte Abschreibungen der übernommenen Gesellschaften werden im Konzern fortgeführt. Daher werden im Anlagenspiegel Zugänge an Abschreibungen durch Änderungen des Konsolidierungskreises ausgewiesen.
    In den Herstellungskosten der Bauten innerhalb der Anlagen im Bau und den Bauvorbereitungskosten sind im Geschäftsjahr 2022 einbezogene Zinsen für Fremdkapital in Höhe von 2.654 T € und 906 T € (insgesamt 3.560 T €) berücksichtigt.
  1. Als unfertige Leistungen in Höhe von 193.705 T € werden noch nicht abgerechnete umlagefähige Betriebs-, Heizungs- und Warmwasserkosten für das Geschäftsjahr ausgewiesen. Dem stehen erhaltene Anzahlungen für Betriebskosten von 192.523 T € gegenüber. 
  1. Die Angaben zu den Restlaufzeiten der Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände sind der Anlage 3 zum Anhang zu entnehmen. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen das Ergebnis des Geschäftsjahres 2022 der BERLETAS Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Berlin von 696 T €.
  1. Abweichend zum Vorjahr werden im Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten keine liquiden Mittel in Form von Mietkautionskonten ausgewiesen (Vorjahr: 60.668 T €). Die Mietkautionsbeträge werden als Sicherheitsleistungen getrennt vom Vermögen auf separaten Treuhandsammelkonten verwahrt und als Treuhandvermögen qualifiziert. Der Ausweis erfolgt nachrichtlich in einer Nachzeile zur Bilanz.
  1. Die Struktur und die Entwicklung des Eigenkapitals sind dem Eigenkapitalspiegel zu entnehmen.
  1. Das gezeichnete Kapital der Muttergesellschaft beträgt 84.458 T €. Die Gewobag verfügt über zwei vinkulierte Namensaktien der eigenen Gesellschaft im Gesamtnennwert von 2.793 T € (3,31 Prozent). Der Aktionär, das Land Berlin, verfügt über fünf vinkulierte Namensaktien im Gesamtnennwert von 81.665 T € (96,69 Prozent).
  1. Die Kapitalrücklage hat sich gegenüber dem Vorjahr um 1.579 T € erhöht und beträgt 53.097 T €.
    Zum einen resultiert die Veränderung aus dem Zugang von 1.764 T € aus der Kapitalbereitstellung des Landes Berlin für Maßnahmen im Rahmen der fünften Zuführung zum Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds des Landes Berlin für die Ausübung von zwei Vorkaufsrechten. Weiterhin resultiert die Veränderung aus der Entnahme von 185 T € aus dem für ein Vorkaufsrechtsobjekt bereitgestellten Kapital des Landes Berlin zum Ausgleich von außerplanmäßigen Abschreibungen aufgrund dauernder Wertminderung.

    Der Jahresüberschuss des Mutterunternehmens beträgt zum 31. Dezember 2022 43,6 Mio. €.
  1. Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag von 721 T €. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt.

    Der Fehlbetrag aus den mittelbaren Altersversorgungsverpflichtungen (anteilige Unterdeckung der Verpflichtungen der BuBI Gruppen-Versorgungskasse e. V.) beträgt zum 31. Dezember 2022 8.865 T €. Bei der Abzinsung der Verpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag von 1.257 T €.
  1. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen: 
T € 31.12.2022
Abrechnungsrisiken 8.740
Ausstehende Rechnungen für Wärmelieferung 8.702
Unterlassene Instandhaltung und ausstehende Rechnungen für Instandhaltung 7.367
Ausstehende Rechnungen für Betriebskosten 5.684
Verpflichtungen gegenüber Personal 3.667
Prozessrisiken 971
Restitution und Verwaltungsbetreuung 329
Sonstiges 2.632
Gesamt: 38.092
  1. Die Verbindlichkeiten mit den Restlaufzeiten und der Art der Sicherung ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel (Anlage 2 zum Anhang). Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen im Wesentlichen Darlehen von 200 T €.


II    Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

  

  1. Die Umsatzerlöse werden im Inland erbracht. Die Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung (569.666 T €) beinhalten im Wesentlichen die Erlöse aus der Vermietung (406.248 T €), Erlösschmälerungen (-20.070 T €), Erlöse aus abgerechneten Umlagen (176.597 T €) und aus Zuschüssen (4.413 T €).
  1. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge von 4.324 T €, davon 2.835 T € aus der Auflösung von Rückstellungen, enthalten.
  1. Grundsteuern werden in den Aufwendungen für Hausbewirtschaftung ausgewiesen, da sie zu den umlagefähigen Betriebskosten gehören.
  1. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen von 712 T € enthalten.
  1. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen im Wesentlichen Ertragsteuerzahlungen für das Geschäftsjahr 2022.
  1. Die sonstigen Steuern resultieren im Wesentlichen aus der teilweisen Erstattung der Grunderwerbsteuer für den Erwerb der ADO Gesellschaften in 2019 (612 T €).


     

III    Kapitalflussrechnung

 

Der Finanzmittelfonds in der Kapitalflussrechnung (183,8 Mio. €, im Vorjahr 335,3 Mio. €) entspricht den Flüssigen Mitteln in der Konzernbilanz (184,3 Mio. €, im Vorjahr 335,8 Mio. €) abzüglich der Treuhandkonten (0,5 Mio. €).



F    Latente Steuern

 

In den Bilanzposten der Einzelabschlüsse bestehen Differenzen zwischen Handelsbilanz- und Steuerbilanz-Ansätzen. In der nachfolgenden Tabelle ist gekennzeichnet, inwieweit es sich um Differenzen handelt, die zu aktiven oder passiven latenten Steuern führen:

Bilanzposten Aktive Differenzen Passive Differenzen
Grundstücke mit Wohnbauten X X
Grundstücke mit Geschäfts- und anderen Bauten X X
Grundstücke ohne Bauten X
Grundstücke mit Erbbaurechten Dritter X
Bauten auf fremden Grundstücken X
Beteiligungen X
Sonstige Vermögensgegenstände X
Geldbeschaffungskosten X
andere Rechnungsabgrenzungsposten X
Pensionsrückstellungen X
Sonstige Rückstellungen X
Verbindlichkeiten aus sonstigen Lieferungen und Leistungen X
Sonstige Verbindlichkeiten X

Konsolidierungsbedingte Differenzen resultieren aus der Einbeziehung der WIR-Fonds und der Eliminierung der Anwachsungsverluste aus der Übernahme von WIR-Fonds, aus der Einbeziehung der Projektgesellschaften und der KG-Fonds in den Konzernabschluss sowie aus der Zwischenergebniseliminierung von Veräußerungen an die Gewobag EB.

Soweit sich in den jeweiligen Organkreisen insgesamt aktive Latenzen ergeben, werden diese in Ausübung des Wahlrechts des § 298 i. V. mit § 274 HGB nicht angesetzt.

In der Gewinn- und Verlustrechnung sind Erträge aus der Auflösung von latenten Steuern von 1,4 Mio. € (im Vorjahr Aufwendungen von 3,8 Mio. €) enthalten. Aus der Konsolidierung ergaben sich in 2022 erfolgsneutral gebildete passive latente Steuern i. S. d. § 306 HGB von 1,6 Mio. € aufgrund nachträglicher Anschaffungskosten.



G    Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

  

  1. Für die Beteiligungsunternehmen in der Rechtsform der GbR besteht eine unbeschränkte Haftung für deren Verpflichtungen. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaften wird keine Inanspruchnahme erwartet.
  1. Es bestehen Treuhandvermögen /-verbindlichkeiten von 327,6 T € für restitutionsbehaftete und treuhänderisch verwaltete Grundstücke.
  1. Es bestehen für Investitionsmaßnahmen Bestellobligos von 52,8 Mio. € und finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Pachtverträgen von 67,7 Mio. €.
  1. Für diverse Projektentwicklungen bestehen bis zu deren Fertigstellung finanzielle Verpflichtungen von rund 1.651 Mio. €.
  1. Bei den mittelbaren Altersversorgungsverpflichtungen wurde das Wahlrecht des Art. 28 EGHGB aufgrund der Neuordnung der betrieblichen Altersversorgung des Gewobag-Konzerns im Geschäftsjahr 2022, die andersartige und für einen Großteil der Begünstigten weitergehende Versorgungsansprüche als bisher begründet hat, und der Geringfügigkeit der zum 31. Dezember 2022 von einem Sachverständigen ermittelten Fehlbeträge aus den bisherigen Altersversorgungszusagen abweichend zum Vorjahr ausgeübt.

    Den Versorgungsberechtigten wurden neben der bereits bestehenden mittelbaren Altersversorgung aus der ArbeitgeberInnenfinanzierung im Geschäftsjahr 2022 eine weitere Altersleistung über eine mittelbare arbeitgeberInnenfinanzierte Gesamtversorgungszusage zugesagt. Die Versorgungszusage wurde mit Wirkung zum 01. Januar 2023 geschlossen. Voraussetzung ist eine Betriebszugehörigkeit von mindestens 20 Jahren. Anzurechnen sind Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder ersatzweise aus einem berufsständischen Versorgungswerk, Ansprüche von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), Ansprüche aus individualvertraglich vereinbarten arbeitgeberInnenfinanzierten Versorgungszusagen und Ansprüche aus der arbeitgeberInnenfinanzierten beitragsorientierten Leistungszusage. Die Verwaltung des Deckungsvermögens zur Auszahlung dieser Leistungszusagen erfolgt durch den Versorgungsträger BuBI Gruppen-Versorgungskasse e. V.

    Die ausschließlich zur Erfüllung der Versorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff aller übrigen GläubigerInnen entzogenen Vermögensgegenstände i. S. d. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB bestehen aus treuhänderisch verwaltete börsennotierten Fondsanteilen und wurden zur Ermittlung des Fehlbetrags mit ihrem beizulegenden Zeitwert mit den Versorgungsverpflichtungen verrechnet.
in T € 31.12.2022
notwendiger Erfüllungsbetrag der Versorgungsverpflichtungen 23.792
Beizulegender Zeitwert der anteiligen Vermögensgegenstände der BuBI Gruppen-Versorgungskasse e.V. 14.927 
Fehlbetrag wegen nicht bilanzierter Versorgungsverpflichtungen 8.865 

Die Bewertung der Versorgungsverpflichtung wird im Rahmen des § 253 Abs. 1 S. 2 und 3 HGB auf der Basis der folgenden Berechnungsgrundsätze und Rechnungsgrundlagen durchgeführt:

Angaben
Bewertungsverfahren Projected-Unit-Credit-Method (PUC-Methode)
Rechnungszins (10-Jahres-Durchschnitt) 1,79 %
Rechnungszins (7-Jahres-Durchschnitt) 1,44 %
Biometrie Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH
Rententrend 2,00 %

Die Bewertung der Gesamtversorgungszusage erfolgt für alle MitarbeiterInnen bis zum 20. Dienstjahr unter Einschluss von Fluktuationswahrscheinlichkeiten auf Basis von 300 Prozent der Wahrscheinlichkeiten der Richttafeln von Dr. Heubeck aus dem Jahr 2010.



H    Sonstige Angaben

  

  1. Anzahl der ArbeitnehmerInnen

    Neben den Vorständen und der Geschäftsführung der Tochterunternehmen betrug die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten ArbeitnehmerInnen im Geschäftsjahr 740 (davon 663 kaufmännische und technische Angestellte und 10 gewerbliche ArbeitnehmerInnen und HauswartInnen), 14 Beschäftigungsverhältnisse ruhten.
     
  1. Befreiung nach § 264 Absatz 3 und § 264b HGB

    Nachfolgende Tochtergesellschaften nehmen für das Geschäftsjahr 2022 die Erleichterungen nach § 264 Abs. 3 und § 264b HGB in Anspruch, auf die Aufstellung eines Lageberichts, auf die Aufstellung eines Anhangs sowie auf die Offenlegung zu verzichten:
      
Gesellschaft Sitz
Gewobag EB Entwicklungs- und Baubetreuungsgesellschaft mbH Berlin
Gewobag ED Energie- und Dienstleistungsgesellschaft mbH Berlin
Gewobag MB Mieterberatungsgesellschaft mbH Berlin
Gewobag VB Vermögensverwaltungs- und Betriebsgesellschaft mbH Berlin
Gewobag PB Wohnen in Prenzlauer Berg GmbH Berlin
Gewobag WB Wohnen in Berlin GmbH Berlin
Gewobag ID - Gesellschaft für Innovation, Digitalisierung und Geschäftsfeldentwicklung mbH Berlin
TREUCONSULT Immobilien GmbH Berlin
Gewobag RS GmbH & Co.KG Berlin
Gewobag KA GmbH & Co. KG Berlin
Kronberg/Gewobag Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH1) Berlin
ZS Gewobag Projektentwicklung Wendenschloßstr. GmbH Berlin
ZS/Gewobag Landsberger Allee Grundstücksentwicklungs UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG1) Berlin
ZS / Gewobag Projektentwicklung Hohensaatener Str. GmbH1) Berlin
Notos/Gewobag Projektentwicklung Allee der Kosmonauten GmbH1) Zossen
Notos/Gewobag Projektentwicklung Landsberger Tor GmbH1) Zossen
OIB/Gewobag Projekt Gartenfeld Entwicklungs GmbH & Co. KG1) Berlin
TREUCON/GEWOBAG Projektentwicklung Schönerlinder Str. GmbH & Co. KG1) Berlin
BBH Gewobag Projektentwicklung Westendallee GmbH & Co. KG1) Berlin
Interhomes/Gewobag Projektentwicklung Ludwig-Quidde-Str. GmbH & Co. KG1) Bremen
RIAS/Gewobag Projektentwicklung Britzer Damm GmbH1) Berlin
BLB Projekt 8 S. à r.l.1) Luxemburg
    Die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin hat sich als oberstes Mutterunternehmen des Konzerns verpflichtet, für die bis zum 31. Dezember 2022 eingegangenen Verpflichtungen der vorstehenden Tochtergesellschaften im Geschäftsjahr 2023 einzustehen.

  1. Vorstand

    Vorstandsmitglieder der Gewobag sind Frau Snezana Michaelis und Herr Markus Terboven.

    Die Vorstände erhielten im Geschäftsjahr folgende Bezüge und Nebenleistungen:
in € Markus Terboven Snezana Michaelis
Grundvergütung 185.000 185.000
Sonderzahlungen für 2021 70.000 70.000
Altersvorsorge bzw. Beiträge zur freiwilligen Rentenversicherung einschl. übernommener Pauschalsteuer 35.730 35.730
Geldwerte Vorteile 4.513 11.242
Bezüge: 295.243 301.972
Zuschüsse bzw. ArbeitgeberInnenanteile 5.003 4.854
Gesamt: 300.246 306.826
    Für die Vorstände ist eine variable Zieltantieme von jeweils 70 T € für das Jahr 2022 vereinbart, über deren tatsächliche Höhe in der Sitzung des Aufsichtsrates vom 30. März 2023 beschlossen wird.
    Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Vorstandsmitgliedern der Gewobag und ihren Hinterbliebenen wurden Rückstellungen von 161 T € zugeführt. Die laufenden Pensionen betrugen im Geschäftsjahr 2022 380 T €. Die Pensionsrückstellungen für ehemalige Vorstandsmitglieder der Gewobag und ihre Hinterbliebenen betragen zum 31. Dezember 2022 4.643 T €.

  1. Aufsichtsrat

    Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Muttergesellschaft sind und waren:
Name Beruf Vergütung in €
Anke Brummer-Kohler Vorsitzende
Abteilungsleiterin für Stadtentwicklung, Wohnen und öffentliches Baurecht a. D. im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), Berlin
Feste Vergütung 8.200,00
Wenke Christoph
(bis 25.01.2022)
stellv. Vorsitzende (bis 25.01.2022)
Staatssekretärin für Integration und Soziales in der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Berlin
Feste Vergütung 472,59
Ülker Radziwill
(seit 01.02.2022)
stellv. Vorsitzende (seit 31.03.2022)
Staatssekretärin für Mieterschutz und Quartiersentwicklung in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Berlin
Feste Vergütung 6.045,42
Carla Dietrich Arbeitnehmervertreterin
Gewerkschaftssekretärin für Wohnungs- und Immobilienwirtschaft und Facility-Management, ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Landesbezirk Berlin-Brandenburg
Feste Vergütung 4.900,00
Arnt von Bodelschwingh Diplom-Volkswirt und Geschäftsführer der RegioKontext GmbH Feste Vergütung 6.900,00
Steffen Hontscha Leiter des Referats für Standortförderung, Finanzierungshilfen und Bürgschaften sowie Beteiligungen Berlins an den Anstalten des öffentlichen Rechts in der Senatsverwaltung für Finanzen, Berlin Feste Vergütung 4.900,00
Kerstin Mieth Referatsleiterin im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern Feste Vergütung 4.900,00
Jean Lukoschat Arbeitnehmervertreter
Angestellter / Betriebsratsmitglied der Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin
Feste Vergütung 4.900,00
Olaf Kleindienst Arbeitnehmervertreter
kfm. Angestellter der Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin
Feste Vergütung 4.900,00
Klemens Witte Vertreter des Mieterrats
Politologe und Wirtschaftsrechtler, Geschäftsführer der GreenHomeNow UG (haftungsbeschränkt)
Feste Vergütung 4.900,00
    Außerdem nahm Frau Brigitte Meyer als Gast des Mieterrats im Aufsichtsrat an den Sitzungen des Aufsichtsrats teil und erhielt dafür eine Aufwandsentschädigung in Höhe von insgesamt 512,00 Euro.
    Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten feste Vergütungen. Variable Vergütungen wurden nicht gewährt.
      
      1. Honorare des Abschlussprüfers

        Das im Aufwand erfasste Gesamthonorar für den Abschlussprüfer beträgt auf Konzernebene für das Geschäftsjahr 292 T €. Davon entfallen auf Abschlussprüfungsleistungen 222 T €, auf andere Bestätigungsleistungen 28 T €, auf Steuerberatungsleistungen 28 T € und auf sonstige Leistungen 14 T €.

         

      1. Erklärung zum Berliner Corporate Governance Kodex

        Die Entsprechenserklärung gemäß dem Berliner Corporate Governance Kodex in der von der Senatsverwaltung für Finanzen herausgegebenen Fassung (Berliner CGK) haben der Vorstand und der Aufsichtsrat für die Gewobag abgegeben und dem Hauptaktionär zugänglich gemacht.

         

      1. Angaben zu Geschäften mit nahestehenden Unternehmen und Personen

        Das Land Berlin ist als Mehrheitsgesellschafter eine nahestehende Person der Gewobag i. S. d. § 285 Nr. 21 HGB. Unmittelbare vertragliche Beziehungen zum Land Berlin bestehen aus:
        a) dem Erwerb von Grundstücken vom Land Berlin sowie im Rahmen bezirklicher Vorkaufsrechte seit 1. Januar 2017 (keine in 2022),

        b) Einbringung von Grundstücken seit 1. Januar 2015 (keine in 2022),

        c) Vermietungen an das Land Berlin bzw. Bezirke,
        d) der Vereinbarung und Entgegennahme von Zuschüssen, darunter der Betrauung der Gewobag mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen der sozialen Wohnraumförderung für bestimmte Immobilien in Berlin-Friedrichshain,

        e) den „Regelungen des Mieterschutzes bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen aufgrund des Wegfalls des MietenWoG Bln“ auf Grundlage des Beschlusses des Berliner Senats vom 1. Juni 2021,

        f) dem mit Schreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 1. November 2022 ausgesprochenen Kündigungsmoratorium und Mietenstopp bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen und dem entsprechenden Beschluss der Hauptversammlung zur Vornahme dieser Geschäftsführungsmaßnahme vom 21. Dezember 2022 und

        g) der Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ vom 5. April 2017 sowie der Ergänzungsvereinbarung vom 11. März 2021.

        Die vertraglichen Beziehungen wurden überwiegend bereits in den Vorjahren vereinbart.

        

      1. Nachtragsbericht

        Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2022 sind folgende Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten:

        Am 12. Januar 2023 wurde mit Nutzen-Lastenwechsel in 2023 der Joint-Venture-Vertrag einschließlich Anteilskauf- und Abtretungsvertrag zum Projekt Baltrumerstr./Bucherstr. mit einem voraussichtlichen Projektentwicklungsvolumen von 96,7 Mio. € beurkundet.

      1. Ergebnisverwendung

        Das Geschäftsjahr 2022 schließt mit einem Jahresüberschuss von 43,6 Mio. € ab. Der Vorstand schlägt vor, aus der Kapitalrücklage 185 T € zugunsten des Bilanzgewinns zu entnehmen und den Jahresüberschuss gemeinsam mit dem Gewinnvortrag (Bilanzgewinn) auf neue Rechnung vorzutragen.

         

      Berlin, 3. März 2023

      Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin



      Snezana Michaelis               
      Vorstandsmitglied                          



      Markus Terboven               
      Vorstandsmitglied